Polizei: Presserecht – das unbekannte Wesen?

PresseausweisGroßeinsatz der Polizei in München: Ein Täter, der vorher in der Stadt mehrere Passanten mit einem Messer verletzt hat, wird verhaftet. BILD-Reporter Karl Keim, einziger Journalist vor Ort, macht Aufnahmen von dem Einsatz. Plötzlich fordern Polizeibeamte ihn auf, er solle das Handyvideo löschen. Als er sich weigert, drohen sie, das Handy zu beschlagnahmen. (…) Kein Einzelfall, berichtet der Rechtsanwalt Sven Adam. Vor allem auf Demonstrationen komme es immer wieder zu polizeilichen Maßnahmen gegen Journalisten. Der Spezialist für Gefahrenabwehrrecht – unter das auch Verstöße gegen das Presserecht fallen – vertritt seit über zehn Jahren Journalisten vor Gericht. „Konflikte gibt es insbesondere bei der Frage der freien Berufsausübung im Rahmen von Demonstrationen oder größeren Gemengelagen. Da müssen Journalisten auch frei arbeiten und entsprechend filmen dürfen, ohne dass sie Adressaten von polizeilichen Maßnahmen werden – wie zum Beispiel, dass ihre Kamera beschlagnahmt wird. So etwas kommt aber häufiger vor“, sagt Adam. Meistens gehe es vor Gericht, wo der Journalist in der Regel Recht bekomme. (…) Der Anwalt Sven Adam wirft der Polizei mangelndes Problembewusstsein vor…“ Beitrag von Timo Robben vom 8. November 2017 aus ZAPP bei NDR online externer Link

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