Polizei muss Arbeit der Medien am Tagebau Hambach gewährleisten

Presseschild 2017Nachdem an diesem Wochenende ein freier Fotograf und Mitglied der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di von der Polizei aufgegriffen wurde, der dokumentierte, wie Braunkohlegegner einen Bagger im Tagebau Hambach besetzten, fordert die dju in ver.di den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), Herbert Reul und die Einsatzkräfte vor Ort auf, Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit zu unterstützen und eine freie Berichterstattung zu ermöglichen. Obwohl der Fotojournalist sich mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis ausweisen konnte, wurde er etwa zehn Stunden lang festgehalten. Seine Kamera und Speichermedien wurden ihm abgenommen. „Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Polizei einen Kollegen, der, wie die Einsatzkräfte auch, seine Arbeit macht, über viele Stunden festhält und ihm seine Arbeitsmittel abnimmt“, erklärt Christof Büttner, Landesgeschäftsführer der dju NRW in ver.di. „Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch im Hambacher Forst. Es ist Aufgabe der Polizei, das Grundrecht auf Presse- und Informationsfreiheit durchzusetzen, nicht, es zu behindern. Wir fordern die Polizei auf, die Kamera mitsamt den Speichermedien zurückzugeben und den Vorfall lückenlos aufzuklären.“…“ dju-Pressemitteilung vom 28.10.2018 externer Link, siehe auch:

  • Pressefreiheit bei Demonstrationen: Presseakkreditierung sticht Hausfrieden? New
    „Die Polizei nimmt bei einer Demo auf einem RWE-Tagebaugelände einen Journalisten fest. Für Medienrechtler Johannes Eisenberg nicht nachvollziehbar: Journalisten hätten „ein öffentliches Interesse an solchen demonstrativen Aktionen selbst dann zu befriedigen, wenn dabei Straftaten begangen werden“, betont Johannes Eisenberg im Gespräch mit Sebastian Wellendorf beim Deutschlandfunk am 1. November 2018 externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 6 Min, abrufbar bis zum 1. Mai 2019). Eisenberg weiter dazu: „Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob das hier seitens der Demonstranten überhaupt Straftaten sind. Da wird ja geltend gemacht, das sei ja möglicherweise ein Hausfriedensbruch oder es sei eine Nötigung oder ähnliches. Aber sie werden sich erinnern an die Diskussionen um die Frage, ob die Besetzung einer Straße, die zu einem Munitionsdepot führt, überhaupt eine Nötigung ist. Darüber haben die Juristen lange gestritten. Und so wird man auch hier sagen müssen, dass ja schon im Wortsinne ein Hausfrieden in einem solchen Tagebaukessel kaum herrschen kann. Und andererseits ja möglicherweise ein gesteigertes öffentliches Interesse daran besteht, demonstrativ auch gegen einen solchen vermeintlichen „Hausfrieden“ vorzugehen. Und wenn das so ist, dann darf die Öffentlichkeit das auch wahrnehmen – wir leben ja in einer Demokratie, in der die Presse das Publikum über das, was stattfindet, unterrichten können muss. Und wenn sie dann selber mit Strafvorwürfen überzogen wird, wenn sie einfach nur dokumentiert, was andere machen, dann ist das eben nicht in Ordnung und mit unserer Verfassungsvorstellung von einer Informationsfreiheit des Publikums und der Pressefreiheit nicht in Einklang zu bringen…“ Siehe dazu:

    • Hambach: Polizei setzt bento-Mitarbeiter 10 Stunden fest – hier erzählt er, was ihm passiert ist
      Jannis Große musste sich komplett ausziehen, die Polizei nahm ihm die Kamera ab. (…) Foto-Journalist Jannis Große, 21, war im Auftrag von bento vor Ort – er sollte Fotos machen und für uns berichten. Dass ihm das nicht gelang, lag an der Polizei. Sie setzte ihn mehr als zehn Stunden lang fest, nahm ihm Kamera und Speicherkarte ab. Obwohl er sich als Journalist auswies, mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis. Im Interview erzählt er, was passiert ist – und wie er behandelt wurde…“ Interview vom 29.10.2018 von und bei bento externer Link , dort auch deren Stellungnahme: „“Die Polizei muss sicherstellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihrer Arbeit nachkommen können. Das schließt die begleitende Berichterstattung bei öffentlichen Aktionen mit ein. Wir protestieren gegen die Beschlagnahmung des Fotoapparats unseres freien Mitarbeiters. Die Bilder dienen der Berichterstattung und sind von öffentlichem Interesse. Wir erwarten die Herausgabe von Kamera und Bildern. Etwaigen Bestrebungen der Behörden, das beschlagnahmte Bildmaterial für Zwecke der Strafverfolgung zu missbrauchen, ist dringend Einhalt zu gebieten.““
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139210
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