Kritik an G20-Gesichtserkennung: „Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“

Aktion am Ostersamstag (26.3.16): Datenschützer nehmen illegale Videoüberwachungskameras der Europäischen Zentralbank (EZB) vorübergehend außer BetriebHamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bewertet die Gesichtserkennung nach den Gipfelprotesten vom vergangenen Jahr in einer Stellungnahme als „datenschutzwidrig“. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr 17 Terabyte Bild- und Videomaterial in eine eigens eingerichtete Datenbank zur biometrischen Suche überführt.“ Caspar nennt in einem Interview von Matthias Monroy bei Netzpolitik.org vom 31. August 2018 externer Link das eine „Herrschaft über Bilder“: „… Der SoKo „Schwarzer Block“ liegen nach eigenen Angaben über 100 Terabyte (TB) Bild- und Videomaterial vor. Im Rahmen der Gesichtserkennungssoftware werden momentan immerhin 17 TB davon biometrisch verarbeitet, Tendenz steigend. Das genannte Material, ob nun aus Überwachungskameras von Bahnstationen, von Privatpersonen und oder polizeieigen, deckt Geschehnisse in einem Zeitraum vom 06.07. 2017 bis 10.07.2017 auf großen Teilen des Hamburger Stadtgebietes ab. Einzige Voraussetzung war, dass das Material örtlich und zeitlich einen Zusammenhang zu den Ausschreitungen vor, während und nach dem Gipfel aufwiesen. Ob die Begehung von Straftaten oder nur Passanten zu sehen waren, spielte keine Rolle. Dies führt im Ergebnis dazu, dass man durch solche Systeme Bewegungs- und Verhaltensprofile, die Teilnahme an Versammlungen, Präferenzen und politisches Engagement über Tage auf großen Teilen des Hamburger Stadtgebietes detailliert nachverfolgen kann. (…) Dazu kommt, dass von vielen Personen, die überhaupt keinen Anlass dafür gegeben haben, biometrische Profile erstellt und über einen unbestimmten Zeitraum durch die Polizei gespeichert wurden. (…) Wir haben eine förmliche Beanstandung des Verfahrens gegenüber der Behörde für Inneres und Sport ausgesprochen und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für den Fall eines nach der Stellungnahme fortbestehenden Verstoßes kann der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund der neuen Rechtslage auch geeignete Maßnahmen anordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist. Insoweit kommt der Erlass einer entsprechenden Anordnung in Betracht, mit dem Inhalt, einen datenschutzkonformen Zustand herzustellen. Sollte also die Polizei Hamburg weiterhin die Gesichtserkennungssoftware unverändert einsetzen, kann es erforderlich werden, die Sache letztlich von einem Gericht klären zu lassen.“ Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Kommst Du mit ins Gefahrengebiet? Hamburg: Gipfel der G20 7./8. Juli 2017

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