Kein Freund und Helfer. Die Polizei soll darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden. Was aber, wenn sie ein unkontrollierbares Eigenleben entwickelt?

Cilip / Bürgerrechte & Polizei 117/2018 mit dem Themenschwerpunkt "Drohende Gefahren"Der Ruf der Polizei ist nicht mehr der beste. Die Reaktion der Beamten darauf scheint sich an der alten „Ist der Ruf erst ruiniert …“-Binsenweisheit zu orientieren. Ob Staatsdiener wie jüngst in Dresden mit voller Härte gegen Journalisten vor­gehen, ob sie offenbar Kollegen decken, die unter dem Kürzel „NSU 2.0“ Drohbriefe an eine Anwältin verschicken, ob sie sich im Alltag aufführen wie Hooligans und Richter in einer Person, ob sie offen fremdenfeindlich agieren oder sogar Gefangene in ihrer Obhut sterben: Nichts davon hat bisher dazu geführt, eine externe Kontrollstelle einzurichten, die sich dieser strukturellen Probleme annimmt. (…) Dass man sich nicht beschweren muss, wenn man sich nicht an die Regeln hält, ist ein Widerspruch in sich. Denn die Polizei ist ja angeblich dazu da, diese Regeln zu bewahren. Einen Jugendlichen grün und blau zu schlagen, der Wände mit Farbe anmalt, ist nicht Teil dieses Regelkatalogs. Dafür muss man normalerweise in Länder fahren, die etwa die Scharia anwenden. Komischerweise sind die Verteidiger von solch überhartem Vorgehen der Polizei meist die gleichen Menschen, die unbegründet Angst davor haben, den islamischen Strafkatalog bald in Deutschland über sich ergehen zu lassen. Paradox!...“ Kolumne Lügenleser von Juri Sternburg vom 19.2.2019 bei der taz online externer Link

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