Gewaltmonopol: Die Polizei als Risiko für die Demokratie. Nach dem G20-Gipfel würde es sich lohnen, über Alternativen zur Polizei nachzudenken.

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinDas staatliche Gewaltmonopol bedarf demokratischer Legitimierung. Aber die Polizeigewalt anlässlich des G20 Gipfels zeigt einmal mehr, dass die Polizei dazu neigt, demokratische Grundrechte zu suspendieren. Wir sollten daher über alternative Möglichkeiten nachdenken, in unserer Gesellschaft mit Konflikten umzugehen. (…) Keiner anderen gesellschaftlichen Institution räumen wir so umfassende Kompetenzen ein, Gewalt gegen Bürgerinnen und Bürger auszuüben wie der Polizei. (…) Der G20-Gipfel in Hamburg hat Aktionen der Polizei in den Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit gerückt. Die Polizei untergräbt mit einem solchen Vorgehen ihre eigenen Legitimationsbedingungen: Ihre Gewalt ist nicht mehr durch demokratische Verfahren gedeckt und geht somit nicht mehr vom Volke aus, sondern verwandelt sich in schiere Repression. (…) Die US-amerikanische Black-Lives-Matter-Bewegung hat es mittlerweile geschafft, die Abschaffung der Polizei zu einem ernstzunehmenden realpolitischen Vorschlag ins Spiel zu bringen. Stattdessen schlagen Aktivistinnen und Aktivisten umfassende Entkriminalisierungen, unbewaffnete, community-basierte Interventionsteams zur nachbarschaftlichen Konfliktschlichtung, die radikale Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und vor allem die radikale Demokratisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse vor. Wenn wir die Möglichkeit geschaffen haben, über die Bedingungen unseres Lebens selbstbestimmt zu entscheiden, dann werden wir auf Gewalt als Medium der Konfliktschlichtung – und somit auf die Polizei als Institution manifester Gewalt – mehr und mehr verzichten können.“ Ein Gastbeitrag von Daniel Loick vom 28.07.2017 bei der FR online externer Link – der Autor ist für Gastprofessor für kritische Gesellschaftstheorie an der Frankfurter Goethe-Universität. Siehe dazu auch:

  • Auf dem Weg zur Abschaffung des Gewaltmonopols? New
    Die Polizei scheint im demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich das Monopol der legitimen physischen Gewaltsamkeit inne zu haben. (…) Wer jedoch sein Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnimmt, läuft – neben all den anderen gesellschaftlich marginalisierten oder diskriminierten Gruppen, z.B. Obdachlose und Flüchtlinge  – viel eher Gefahr, in direkten Kontakt mit dieser physischen und psychischen Gewaltausübung zu kommen. Nicht zuletzt aufgrund solcher Erfahrungen fordern Bürgerrechtsorganisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie u.a. schon lange, dass eine demokratische Kontrolle polizeilicher Arbeit geboten ist. In diesem Kontext wird vor allem die Einführung der individuellen Kennzeichnungspflicht als Notwendigkeit gesehen, wie sie im Land Berlin inzwischen Gesetz ist. Als weitere wichtige Maßnahme wird schon seit Jahren die Einrichtung einer unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt gefordert. (…) Die Lehre der Polizei aus den Klagen gegen ihr Handeln ist jedoch: Entweder sie bekommen Recht, weil ihnen auch vor Gericht eher geglaubt wird, oder die Urteile, die polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig erkennen, haben für sie keine Konsequenzen. (…) Eine öffentliche Debatte über das Gesetz, das die Polizei über den Bürger stellt und sie gesondert schützt, Bürger*innen aber in Unsicherheit bringt, ist geboten. Die Verhältnisse in Hamburg bedürfen einer Aufarbeitung durch einen unabhängigen Untersuchungsausschuss. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Debatte über die Legitimität und die Notwendigkeit dieses Gewaltmonopols notwendig…“ Kommentar vom 3. August 2017 von Elke Steven externer Link von und beim Komitee für Grundrechte und Demokratie
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119469
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