Geschenke und Spenden für die Polizei

macht der korruption ein endeJahrelang war es üblich Polizist*innen, Geschenke zukommen zu lassen. Nicht immer waren die Gaben mit einem Hintergedanken verbunden, doch viel zu oft galt das Motto „eine Hand wäscht die andere“, weshalb zurecht die gängige Praxis der kleinen Vorteilsnahmen eingedämmt wurde. (…) Doch Polizist*innen fanden immer wieder Schlupflöcher. Ohne Unrechtsbewusstsein wechselten ganze Schweinehälften vom Sattelschlepper auf der Autobahn in den Kofferraum des Streifenwagens. Es folgten Straf- und Disziplinarverfahren und man ging davon aus, dass das Problem beseitigt ist. Weit gefehlt. 2010 standen hessische Polizeibeamt*innen im Verdacht Dienstgeheimnisse an die Rockerbande „Hells Angels“ verkauft und Kokain erworben zu haben. Wieder waren Strafverfahren und Entlassungen aus dem Dienst das Resultat. Damit war das Problem noch immer nicht gelöst. Die Gewerkschaften der Polizei fanden das Schlupfloch. Sie gründeten nach dem Vorbild politischer Parteien Stiftungen, sodass die Geschenkeflut weiter fließen konnte. Rechtlich eine Grauzone und moralisch eindeutig falsch hat die Politik scheinbar kein Interesse dieser gängigen Praxis entgegen zu wirken. (…) Gewerkschafter wie Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft) beweisen, dass sie auch gerne in ihre eigene Tasche wirtschaften. Ein Gutachter bestätigte, dass Wendt bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zu Unrecht befördert und in den Ruhestand versetzt wurde. Eine rechtliche Handhabe, ihm die Mehreinnahmen zu kürzen gibt es nicht. Wendt, der für seine harte und rechtskonservative Linie gegen vermeintliche Rechtsbrecher bekannt ist, hat dabei kein schlechtes Gewissen. Im Korruptionsindex liegt Deutschland auf Rang 11 und damit im grünen Bereich. Von 100 möglichen Punkten erhielt das Land 80. Einen Punkt weniger als im Vorjahr. Trotz allem kein Grund zur Freude, denn Korruption in staatlichen Institutionen ist ein großes Problem. Das sollten sich die Polizeigewerkschaften vor Augen führen und die unsägliche Spendenpraxis beenden…“ Beitrag von Jutho Bruko vom Februar 2018 aus den Reihen der hessischen Polizei (und ein ergänzender Artikel zum Thema) – wir danken!

Geschenke und Spenden für die Polizei

Jahrelang war es üblich Polizist*innen, Geschenke zukommen zu lassen. Nicht immer waren die Gaben mit einem Hintergedanken verbunden, doch viel zu oft galt das Motto „eine Hand wäscht die andere“, weshalb zurecht die gängige Praxis der kleinen Vorteilsnahmen eingedämmt wurde.

Nicht nur in Frankfurt bekamen jene Polizisten, die den Verkehr regelten von Verkehrsteilnehmer*innen in der Weihnachtszeit Geschenke. Inmitten eines Flaschenarsenals wurde dann der Verkehr geregelt. Manches Mal war es undurchsichtig, wo die Geschenke verblieben, denn nicht jeder Beamte des Reviers konnte davon partizipieren.

Kurz vor der Ablösung des Nachtdienstes holten sich Polizisten der städtischen Reviere ihre verbilligten Brötchen und Kaffeestückchen in der Backstube ab, nachdem sie ihr Weg an der Druckerei der örtlichen Tagespresse vorbeigeführt hatte, um die neuste Tageszeitung stapelweise einzupacken. Wenn unterwegs der Milchtransporter gesehen wurde, wechselten Milchprodukte den Besitzer. „Ist eben das Verfallsdatum erreicht“, kommentierte ein erfahrener Polizist süffisant das unrechte Handeln. Dies ging so lange gut, bis ein Bäcker für seine verbilligte Ware eine Gegenleistung einforderte. Als der nämlich wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben musste und verlangte, dass die Obrigkeit ein Auge zudrückt, damit er seinen Führerschein behalten kann. Glücklicherweise stieß der Polizeiapparat hier an seine Grenze, sodass die Rechtsstaatlichkeit zumindest einseitig gewahrt werden konnte.

Nicht ohne Grund wurden die Prozente für die „Firma“ Polizei beim Reifenkauf, im Restaurant oder sonst wo nachdrücklich verboten.

Doch Polizist*innen fanden immer wieder Schlupflöcher.

Ohne Unrechtsbewusstsein wechselten ganze Schweinehälften vom Sattelschlepper auf der Autobahn in den Kofferraum des Streifenwagens. Es folgten Straf- und Disziplinarverfahren und man ging davon aus, dass das Problem beseitigt ist.

Weit gefehlt. 2010 standen hessische Polizeibeamt*innen im Verdacht Dienstgeheimnisse an die Rockerbande „Hells Angels“ verkauft und Kokain erworben zu haben. Wieder waren Strafverfahren und Entlassungen aus dem Dienst das Resultat. Damit war das Problem noch immer nicht gelöst.

Die Gewerkschaften der Polizei fanden das Schlupfloch. Sie gründeten nach dem Vorbild politischer Parteien Stiftungen, sodass die Geschenkeflut weiter fließen konnte.

Rechtlich eine Grauzone und moralisch eindeutig falsch hat die Politik scheinbar kein Interesse dieser gängigen Praxis entgegen zu wirken. Polizist*innen in Not soll dadurch geholfen werden. Trotzdem wird im Kolleg*innenkreis Geld gesammelt, wenn Polizist*innen oder ihre Familien unerwartet in Not geraten sind. So bleiben Zweifel, ob die Spenden tatsächlich ihren vorgesehen Weg finden.

Gewerkschafter wie Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft) beweisen, dass sie auch gerne in ihre eigene Tasche wirtschaften.

Ein Gutachter bestätigte, dass Wendt bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zu Unrecht befördert und in den Ruhestand versetzt wurde. Eine rechtliche Handhabe, ihm die Mehreinnahmen zu kürzen gibt es nicht. Wendt, der für seine harte und rechtskonservative Linie gegen vermeintliche Rechtsbrecher bekannt ist, hat dabei kein schlechtes Gewissen.

Im Korruptionsindex liegt Deutschland auf Rang 11 und damit im grünen Bereich. Von 100 möglichen Punkten erhielt das Land 80. Einen Punkt weniger als im Vorjahr. Trotz allem kein Grund zur Freude, denn Korruption in staatlichen Institutionen ist ein großes Problem. Das sollten sich die Polizeigewerkschaften vor Augen führen und die unsägliche Spendenpraxis beenden.

In der Politik wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass arme Menschen in diesem Land keine weitreichendere Unterstützung brauchen, weil niemand verhungern muss. Noch weniger brauchen Polizist*innen irgendwelche Spenden.

Beitrag von Jutho Bruko vom Februar 2018 – wir danken!

Zusatzinformation/Ergänzung:

  • Zweifelhafte Praxis bei der Polizei: Windige Geschenke
    Eigentlich dürfen Polizist*innen keine Spenden annehmen. Aber nach dem G20-Gipfel gab es Geschenkaktionen im großen Stil. Stiftungen machen es möglich.
    Ist es verwerflich, wenn Polizist*innen aus Dank einiger großzügiger Spender*innen für den G20-Einsatz kostenlos am Strand abhängen? Eigentlich schon: Für Beamt*innen und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten strenge Regeln um Korruption zu vermeiden: „Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So regelt es Paragraf 331 im Strafgesetz, der „Vorteilsannahme“ verbietet. Auch Polizist*innen dürfen sich nichts schenken lassen.
    Aber es gibt Ausnahmen und Wege, wie Geschenke oder Spenden doch an die Polizist*innen gelangen – im Nachgang des G20-Gipfels ist das im großen Stil geschehen. Tageszeitungen wie das Hamburger Abendblatt und die Bild hatten zu Spendenaktionen aufgerufen um sich für den G20-Einsatz zu bedanken. Dabei waren tausende Euro zusammengekommen, außerdem Gutscheine für freie Übernachtungen in Hamburger Luxushotels, freier Eintritt in Museen und Eventlocations sowie freie Bahnfahrten zu beliebigen Zielen in der ersten Klasse. Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hatte kostenlose Übernachtungen in Ferienwohnungen im Wert von 10.000 Euro springen lassen.
    Um dieses zweifelhafte Vorgehen zu legalisieren, müssen Spenden und Geschenke aber einen Umweg gehen: Über die Polizeigewerkschaften werden sie an Stiftungen gegeben, die extra für solche Zwecke existieren und den Gewerkschaften angehören. Die Bundespolizei etwa nutzt dafür die Bundespolizei-Stiftung, die Polizei in Schleswig-Holstein den „Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not“…“ Artikel von Katharina Schipkowski vom 15.8.2018 bei der taz online externer Link
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