Frankfurter Asta klagt gegen Polizeiüberfall

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinEin Großaufgebot der Polizei stürmte am Abend des 13. April den Campus der Goethe-Universität und durchsuchte die Räume der Redaktion der Studierendenzeitung »diskus«, des Flüchtlingsprojekts Shelter sowie das Studierendenhaus. Alle dort Anwesenden konnten das Gebäude erst nach einer Personalienfeststellung verlassen. Auch die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) waren davon betroffen, der in dem Gebäude seine Büros hat. Vergeblich forderten sie mit Verweis auf ihr Hausrecht die Vorlage eines Durchsuchungsbefehls und verlangten ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände. Während des Polizeieinsatzes wurde ihnen der Zugang zum Studierendenhaus verweigert“ – aus dem Bericht „Proteste gegen Razzia an Frankfurter Universität“ von Peter Nowak am 26. Juli 2017 in neues deutschland externer Link, worin die vom Asta vorbereitete Klage gegen Polizeiwillkür Gegenstand ist. Siehe neu:

  • Amtsgericht Frankfurt urteilt: Durchsuchung des Studierendenhauses rechtswidrig New
    „Am 13.04.2017 wurde das Studierendenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main von der Polizei durchsucht. Auf Antrag des AStAs hat das Amtsgericht Frankfurt nun die Rechtswidrigkeit des Einsatzes festgestellt. (…) Die Überprüfung des Falles beim Amtsgericht nach fast zwölf Monaten offenbarte, was schon zuvor vermutet und kritisiert wurde. Die Polizei überschritt ihre Kompetenzen und versuchte, ohne richterlicher Anordnung pauschale Verdächtigungen als ausreichende Begründung für „Gefahr in Verzug“ auszugeben. Sie hat damit jenseits der Rechtsstaatlichkeit versucht, übereifriges Handeln als legitimes Gewohnheitsrecht durchzusetzen. AStA-Co-Vorsitzender Johannes Fechner sieht hier vor allem die Polizei in der Pflicht: „die Frankfurter Polizei kann den Anschein von Glaubwürdigkeit jetzt nur noch dadurch bewahren, dass sie einen verantwortungsvollen Umgang durch personelle Konsequenzen zeigt und das rechtswidrige Handeln eingesteht.“…“ Mitteilung vom 14. März 2018 vom und beim Asta Frankfurt a.M. externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119339
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