Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

 

Dossier

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV„Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. (…) Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt…“ Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online externer Link – interessant, wie heimlich still und leise „das Einschleusen von Ausländern“ mit Terrorismus auf eine Stufe gestellt wird… Siehe mehr dazu und zur Gegenwehr:

  • BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen New
    • Bundesverfassungsgericht: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig
      „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG MV) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Einige der darin geregelten polizeilichen Ermittlungsbefugnisse verletzen in ihrer konkreten Ausgestaltung die Grundrechte der Beschwerdeführenden, namentlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teils auch in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG). Die angegriffenen Vorschriften sind vor allem deshalb zum Teil verfassungswidrig, weil sie den in ständiger Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne an heimliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei nicht vollständig genügen. Verfassungsrechtlich unzureichend sind sie auch mit Blick auf den erstmals näher konturierten Kernbereichsschutz beim gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckt Ermittelnden sowie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei zur Vorbereitung einer Online-Durchsuchung oder einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Ein Teil der verfassungswidrigen Vorschriften wird nicht für nichtig, sondern lediglich für mit der Verfassung unvereinbar erklärt – verbunden mit der Anordnung ihrer befristeten Fortgeltung. Denn die Gründe für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften betreffen nicht den Kern der mit ihnen eingeräumten Befugnisse, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung, die der Gesetzgeber nachbessern und so den Kern der mit den Vorschriften verfolgten Ziele auf verfassungsmäßige Weise verwirklichen kann.(…) Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig. Soweit sie zulässig ist, ist sie weitgehend begründet…“ Aus der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 15/2023 vom 1. Februar 2023 externer Link zum Beschluss 1 BvR 1345/21 des Ersten Senats vom 9. Dezember 2022
    • Entscheidung in Sachen SOG: Erfolg für die Grundrechte
      Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde gegen das SOG MV veröffentlicht und zahlreiche Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Das Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ gründete sich im Frühjahr 2019 um gegen den Entwurf des neuen SOG MV vorzugehen. Im Zuge von Protesten wurde der Entwurf der damaligen Landesregierung zwar etwas angepasst, jedoch trat das neue SOG am 05.06.2020 trotzdem in Kraft. Und das mit weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden in die Lebensgestaltung von Bürgerinnen und Bürgern. Im Juni 2021 haben mit Unterstützung des Bündnisses fünf Menschen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das damals noch neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV eingelegt. Mit dieser Beschwerde verlangten sie vom höchsten deutschen Gericht, zu überprüfen, ob das neue Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verfassungskonform ist. Sie wiesen in ihrer Beschwerde auf weitreichende Grundrechtseingriffe hin. In der Verfassungsbeschwerde wurden von den Betroffenen, welche von der Anwältin Anna Luczak vertreten werden, insbesondere sieben Regelungen mit verschiedenen Überwachungskompetenzen angegriffen. Sie wurden dabei auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Die von ihnen angegriffenen Punkte wurden schon in anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – etwa zum BKA-Gesetz – in Bezug auf andere Gesetze mit ähnlichen Formulierungen als verfassungswidrig eingestuft. Nun ist eine Entscheidung da. Bündnis wertet Entscheidung als Erfolg (…) In der Begründung der Verfassungsbeschwerde hatten die Beschwerdeführenden bereits ausgeführt, dass die Regelung zur Vorverlagerung gegen die Verfassung verstoße und sie dadurch stark in ihren Rechten beeinträchtigt wurden. Dies wurde Bereits in der Entscheidung des BVerfG zum BKA Gesetz deutlich. Dies bestätigte das oberste Gericht nun. Durch die Neufassung des SOG wurden viele Überwachungsbefugnisse sehr weit gefasst und ohne konkrete Gefahr möglich – obwohl das durch das Gericht bereits 2016 in der Entscheidung zum BKA Gesetz als verfassungswidrig erklärt wurde. Das Bündnis hatte dies von Beginn an als unverhältnismäßig und verfassungswidrig kritisiert. Mit dem heutigen Urteil wird die Forderung des Bündnis bestätigt, die Einsatzmöglichkeiten der Maßnahmen sehr eng und konkret zu fassen. Sprecher Milz dazu: „Das geht so nicht! Und die Landesregierung hätte das schon vor Jahren wissen müssen!“…“ Pressemitteilung des Bündnisses vom 1.2.2023 externer Link
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landtag macht den Weg frei für mehr polizeiliche Überwachung – Bündnis kündigt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an 
    Obwohl die Verhandlungen zur Neufassung des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern von großem Protest begleitet wurden, hat der Landtag es heute angenommen. Das Gesetz weitet polizeiliche Befugnisse stark aus, unter anderem darf sie jetzt Staatstrojaner einsetzen. Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern kann jetzt Staatstrojaner einsetzen. Eine am Mittwoch beschlossene externer Link Gesetzesnovelle mit dem Namen „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“, kurz SOG externer Link , macht das möglich. Das neue Polizeigesetz wurde mit den Stimmen externer Link von CDU, SPD, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Holger Arppe angenommen. Mit dem SOG können Strafverfolger:innen externer Link zur „präventiven Gefahrenabwehr“ künftig Spionagesoftware nutzen, die Videoüberwachung wird ausgeweitet und Datenauskunftspflicht von Unternehmen an die Polizei eingeführt. Die Erfahrung in anderen Ländern spricht bisher nicht dafür externer Link, dass derlei Maßnahmen die Strafverfolgung erfolgreicher machen. Während die Landespolizei nun also mehr Handwerkszeug für die Überwachung externer Link von Bürger:innen nutzen kann, gibt es für die Zivilgesellschaft keine zusätzlichen Möglichkeiten, die Arbeit von polizeilichen Behörden zu kontrollieren. Eine „unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten“ hatte das Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ zuletzt gefordert externer Link, mit argumentativer Unterstützung des Arbeitskreises Kritischer Jurist:innen externer Link . (…) Die Forderung des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz wurde trotz der starken Proteste und zahlreicher Gespräche zwischen Landesregierung und Vertretenden der Zivilgesellschaft nicht aufgenommen. Stattdessen ist eine interne Beschwerdestelle vorgesehen, bei der Beamt:innen Fehlverhalten von Kolleg:innen melden können, nicht aber Bürger:innen. (…) Der Protest soll weitergehen. „SOGenannte Sicherheit“ kündigte schon vergangene Woche an externer Link, im Falle der Annahme des neuen Polizeigesetzes Verfassungsbeschwerde einzulegen…“ Beitrag von Lucia Parbel vom 11.03.2020 bei Netzpolitik externer Link
  • Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständige kritisieren geplantes Polizeigesetz 
    „Mecklenburg-Vorpommern plant ein neues Polizeigesetz. Damit dürfte die Polizei zukünftig heimlich Wohnungen durchsuchen und Spionagesoftware wie Staatstrojaner einsetzen. Nach einer Demo in Rostock bekamen die Landtagsabgeordneten nun auch bei einer Anhörung im Innenausschuss viel Kritik zu hören. (…) Am gestrigen Donnerstag waren zahlreiche Jurist*innen zu Gast im Innenausschuss, um ihre Einschätzung zum geplanten Gesetz abzugeben […]. Diese fielen überwiegend kritisch aus, bisweilen auch sehr grundsätzlich. Angesichts laufender Verfassungsbeschwerden, unter anderem in Bayern, riet die Neue Richtervereinigung beispielsweise dazu, „von dem Vorhaben erst einmal Abstand zu nehmen“. (…) Was die Mecklenburg-Vorpommernsche Landesregierung überhaupt dazu veranlasst, die Befugnisse der Polizei zu erweitern, bleibt unklar. Das kritisierte unter anderem der republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV). (…) Die Frage nach dem Sinn von Befugniserweiterungen stellt sich auch zur elektronischen Fußfessel. (…) Die wichtigste der geplanten Änderungen ist der Einsatz von Spionagesoftware. Das heimliche Aufspielen von Spionagesoftware in Form von Trojanern auf Handys und Computer ist eines der invasivsten Überwachungsinstrumente der Polizei. Der Chaos Computer Club lehnt den Einsatz von Spionagesoftware grundsätzlich ab, er ist auch verfassungsrechtlich umstritten. (…) Um den Einsatz der Spionagesoftware vorzubereiten, dürfte die Polizei zukünftig heimlich die Wohnung der Zielperson betreten und durchsuchen. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg spricht von einem „Zielkonflikt“ zwischen der Schließung von Sicherheitslücken und dem Nutzen von Sicherheitslücken durch die Polizei: „Das [weckt das] Interesse des Staates an der Existenz möglichst unauffälliger – insbesondere auch leise! – überwindbarer Haus- und Wohnungssicherungstechnik.“ Eigentlich sollte der Staat jedoch dafür sorgen, dass die Wohnungen der Menschen möglichst gut geschützt sind. Was für den physischen Einbruchsschutz an der Wohnung gilt, gilt natürlich auch für die IT-Sicherheit: Eigentlich müsste es das Ziel des Staates sein, dass die Computer der Menschen möglichst gut geschützt sind…“ Bericht von Marie Bröckling vom 23. August 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Große Demonstration gegen neues Polizeigesetz in Rostock: Ca. 1000 Teilnehmende +++ Vielfältiger Protest 
    Am Sonntag, den 18.08.2019 kamen ca. 1000 Menschen zusammen, um gegen die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) zu demonstrieren. In den Redebeiträgen wurden u.a. die jüngsten Polizeiskandale thematisiert, aber auch die geplanten Grundrechtsverletzungen durch den sogenannten „Staatstrojaner“, den die Polizei unbemerkt auf technische Geräte spielen darf. „Es kann nicht sein, dass fast regelmäßig neue Skandale in der Polizei ans Licht kommen, aber im gleichen Atemzug die Befugnisse so stark ausgeweitet werden“, empört sich Michael Milz, ein Sprecher des Bündnisses „SOGenannte Sicherheit“. Auch wurde kritisiert, dass in Zukunft „Kontaktpersonen“ überwacht werden dürfen, ohne selbst verdächtig zu sein. „Je nach Auslegung kann hier selbst meine Oma überwacht werden, wenn ich einer Straftat verdächtigt werde. Das ist vollkommen unverhältnismäßig“, so Milz. Auf der Demo war ein breites Spektrum an verschiedenen Parteien, zivilgesellschaftlichen Vereinen und Fußballfans anzutreffen. Der Unmut über die Verschärfung des SOG durchzieht viele gesellschaftliche Sphären. (…) Am kommenden Donnerstag, den 22.08., ist das SOG erneut Thema im Landtag, es wird eine Expertenanhörung stattfinden. Auch Vertreter_Innen unseres Bündnisses werden angehört. Das Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ wird von über 60 Organisationen aus MV unterstützt.“ Pressemitteilung vom 18.8.2019 vom und beim Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV externer Link
  • Mecklenburg-Vorpommern: Staatstrojaner im neuen Polizeigesetz sind nur ein Teil der Überwachungspläne 
    „Mecklenburg-Vorpommern soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das zahlreiche Überwachungsbefugnisse enthält: Die Polizei dürfte erstmals Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die in der Zukunft mutmaßlich Straftaten begehen könnten. Außerdem dabei: Bestandsdaten und Drohneneinsätze. (…) Erst letztes Jahr bekam die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Erlaubnis, „elektronische Fußfesseln“ einzusetzen. Jetzt will die rot-schwarze Landesregierung die Polizei erneut mit Überwachungsbefugnissen ausstatten. Der Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz hat die erste Hürde im Parlament genommen. Nun arbeitet der Innenausschuss am Entwurf. Der größte Streitpunkt: Die Polizei soll präventiv und heimlich Staatstrojaner einsetzen dürfen. Auch die Datenauskunft von Unternehmen an die Polizei, der Einsatz von Drohnen und der finale Rettungsschuss werden neu geregelt. (…) Am Sonntag demonstrierten in Schwerin rund 1.000 Menschen gegen die geplante Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Das Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ hatte dazu aufgerufen. Sie lehnen den geplanten Einsatz von Staatstrojanern ab und fordern eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Polizei. Die Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ und der Rapper „Marteria“ unterstützen den Protest. Zuletzt gab es erfolgreiche Proteste in Brandenburg, wo die Linkspartei den Staatstrojaner aus dem geplanten Polizeigesetz herausverhandelte. In Bremen wurde das geplante Polizeigesetz nach Protesten komplett auf Eis gelegt. Der Innenausschuss wird nun Expert*innen zum Gesetzentwurf anhören und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. Um das geplante Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen, müssten auch Abgeordnete aus den Regierungsparteien SPD und CDU dagegen stimmen. Ob das passiert, wird sich nach der Sommerpause zeigen.“ Beitrag von Marie Bröckling vom 25. Juni 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Staatlicher Angriff auch auf Journalisten: Mecklenburg-Vorpommern: Verschärftes Polizeigesetz passiert Landtag 
    „Nachdem in den letzten Monaten bereits in verschiedenen Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, ziehen nun die übrigen Länder nach. Am Mittwoch hat Lorenz Caffier (CDU), Landesinnenminister von Mecklenburg-Vorpommern, den Entwurf für ein neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf geht in einzelnen Punkten über die in anderen Bundesländern beschlossenen oder noch geplanten Verschärfungen hinaus. Geht es nach der Landesregierung aus SPD und CDU, soll zukünftig mit Journalisten eine besonders unter Schutz stehende Berufsgruppe ihre Rechte verlieren. So soll das Zeugnisverweigerungsrecht kassiert werden, welches die Grundlage für den Schutz von Informanten bildet. Behörden sollen zudem deutlich mehr Befugnisse erhalten, um sogenannte Onlinedurchsuchungen – also das möglichst unbemerkte Eindringen über die Internetverbindung – auf Computern und Smartphones durchführen zu können. (…) Tatsächlich hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren schwerwiegenden Skandalen zu kämpfen. So wurden im kürzlich veröffentlichten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller Vorfälle aufgeführt, die kein gutes Licht auf die Beamten werfen. So sollen ausgerechnet Polizisten eine Minderjährige per SMS zu einem Fotoshooting eingeladen haben – nachdem diese bei eben jenen Polizisten eine Strafanzeige wegen ungewollter Veröffentlichung von Fotos erstatten wollte, auf denen sexuelle Handlungen zu sehen seien. Erinnert sei auch an die in diesem Monat erlassenen Haftbefehle gegen zwei SEK-Beamte in Mecklenburg-Vorpommern, denen vorgeworfen wird, Munition beiseite geschafft zu haben und sich im Umfeld von gewaltbereiten Neonazis, genauer »Preppern« und »Reichsbürgern« zu bewegen (jW berichtete). Teile der »Prepper«-Szene bereiten sich nicht nur auf eine bald bevorstehende Apokalypse, sondern auch auf den bewaffneten Kampf gegen den politischen Gegner vor. Sogenannte Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik als Staat und sprechen ihren Institutionen jegliche Legitimität ab. Unterdessen soll das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz bereits nach der parlamentarischen Sommerpause vom Landtag in Schwerin beschlossen werden.“ Beitrag von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 21. Juni 2019 externer Link
  • Demonstration am 16.06. in Schwerin gegen neues Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern 
    „Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell eine Novellierung des Polizeigesetzes verhandelt. Dieses „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ – kurz SOG M-V – regelt die Befugnisse der Polizei zur präventiven Gefahrenabwehr. Es geht also nicht um die Verfolgung bereits begangener Straftaten, sondern um das Eingreifen, bevor sie geschehen. Der aktuelle Entwurf weitet diese Befugnisse massiv aus und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in M-V. Wir als überparteiliches Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ wenden uns gegen diese Verschärfung…“ Stellungnahme und Aufruf des Bündnisses ‚SOGenannte Sicherheit‘ vom 7. Juni 2019 externer Link zur Demo am 16. Juni in Schwerin, 12:00 Uhr, Grunthalplatz (vor dem Bahnhof). Siehe dazu den Flyer „Das neue Polizeigesetz in MV verhindern!“ bei Pro Bleiberecht vom 3. Juni 2019 externer Link
  • Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern: Kritik von Datenschutzbehörde 
    „Der Entwurf für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz fällt beim Datenschutzbeauftragten durch. Einzelne Vorschriften halten Datenschützer für verfassungswidrig. (…) Der Entwurf werde den Anforderungen an klare, präzise Regelungen und gute Verständlichkeit nicht gerecht und werde es Polizisten kaum möglich machen, ihre Aufgaben fehlerfrei zu erfüllen, heißt es in einer internen Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) an das Innenministerium, die der dpa vorliegt. „Bei einem eingriffsintensiven Gesetz wie dem SOG ist es schlicht ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, dass das Gesetz möglichst gut verständlich, lesbar und anwenderfreundlich ist“, heißt es. Derzeit genüge der Entwurf nicht den Standards moderner Gesetzgebung und bleibe hinter Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europarechts zurück. (…) Den Datenschützern fehlt es an unabhängiger Kontrolle. Sie berufen sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, das 2016 entschied, dass schwerwiegende Eingriffe, die tief in die Privatsphäre der Betroffenen eindringen, nur verhältnismäßig sind, wenn die Polizei effektiv und unabhängig kontrolliert wird. Die Landesregierung plane hingegen, dass ein polizeiinterner Beauftragter die Ermittler kontrollieren, das erlangte Material sichten und auf die Einhaltung der Regeln achten soll. Um die vom Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen zu erfüllen, müsse der LfDI die Polizei kontrollieren können. Dem fehlten jedoch Befugnisse, weil MV eine dafür nötige EU-Richtlinie noch nicht in Landesrecht überführt habe. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Datenschützer auch dem Scannen von Autokennzeichen. Das soll weiterhin von den Grenzen bis einschließlich der A20 erlaubt bleiben, ist aus Sicht der Datenschützer in dieser Form aber verfassungswidrig. (…) Grundsätzlich fordert der Datenschutzbeauftragte, bei Verstößen von Behörden auch gegen diese tätig werden zu dürfen…“ Beitrag vom 17. März 2019 von und bei heise news externer Link
  • „Staatstrojaner”: Kritiker schießen sich auf Polizeigesetz ein 
    Erneut soll das Polizeigesetz in MV erneuert und verschärft werden. Während das Innenministerium dies für nötig hält, sprechen Kritiker von staatlichem Hacking und gefährlicher Datensammelei. Gegen den Entwurf für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) regt sich erste Kritik. Vor allem an Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) stören sich Kritiker, die FDP spricht von einem nicht akzeptablen Eingriff in Privatsphäre und Sicherheit der Menschen. Kritiker sprechen bei beiden Ermittlungsmethoden vom „Staatstrojaner”. Denn die Ermittler erhalten damit das Recht, mit einer Software unbemerkt in Computer, Smartphones oder Tablets einzudringen. (…) Während die Onlinedurchsuchung nur erlaubt werden soll, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder der Bestand von Land oder Bund gefährdet ist, soll die Quellen-TKÜ immer eingesetzt werden dürfen, wenn die Polizei auch „normal” Telefone abhören kann. (…) Die Landesregierung hatte den SOG-Entwurf am Dienstag auf den Weg gebracht. Zunächst dürfen Verbände ihre Stellungnahme abgeben, bevor sich der Landtag mit dem Entwurf befassen wird…“ dpa-Meldung vom 02.02.2019 beim Nordkurier online externer Link
  • Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz
    „Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf und gab ihn für die Verbandsanhörung frei, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Minister Lorenz Caffier (CDU) zufolge werden die für Polizei und Ordnungsbehörden notwendigen Kompetenzen für die Gefahrenabwehr neu geregelt. Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt. Hinzugekommen sind demnach Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, der besonders schwere Fall der Computersabotage sowie das Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche. (…) Für das Gefahrenabwehrrecht sei daher die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung, also für den heimlichen technischen Eingriff in ein informationstechnisches System notwendig. Dazu gehöre auch eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung…“ Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online externer Link

Siehe dazu „SOGenannte Sicherheit“ – Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV externer Link

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