Die Tatsachen, die über „Ellwangen“ inzwischen allseits bekannt sind: Interessieren Hassprediger nicht. Auch nicht den Bund der Verwaltungsrichter, aka „Freundeskreis Dobrindt“

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) in der Presse: „Nach den Worten von Seegmüller zielt Dobrindts Kritik nicht auf die Art und Weise der Durchführung von Prozessen, sondern auf die mangelnde Akzeptanz der Ergebnisse von Gerichtsverfahren in Teilen der Bevölkerung. Da sei in der Tat einiges kritikwürdig. „Ist ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig, ist er von den zuständigen Behörden ausnahmslos abzuschieben, wenn er nicht freiwillig ausreist. Auch über die Frage, ob jemand abgeschoben wird beziehungsweise werden kann, entscheiden ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.“ Leider gebe es in Deutschland aber immer wieder Menschen, die das nicht akzeptierten und die Durchsetzung von Ausreisepflichten behinderten oder sogar verhinderten. Seegmüller machte deutlich: „Da gibt es beispielsweise Menschen, die stören die Ingewahrsamnahme von Ausreisepflichtigen. Andere helfen Ausreisepflichtigen sich zu verstecken. Und wieder andere verhindern, dass Abschiebeflüge dann auch tatsächlich durchgeführt werden. Das ist der eigentliche Angriff auf den Rechtsstaat.“ – aus der Meldung „Richterverband stärkt Dobrindt den Rücken: „Migranten vor Abschiebung verstecken, ist der eigentliche Angriff auf den Rechtsstaat“ am 09. Mai 2018 bei der Epoch Times externer Link, der zwar berufsständisch die eine oder andere Bewertung des Ex-Ministers für Autobahngeschäfte etwas übertrieben findet, aber in der Verurteilung jeden Widerstandes gegen Abschiebewillkür den konservativen Revolutionär begeistert unterstützt… Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge – sowohl  darüber, wie es einem Anwalt geht, der von Dobrindt&Co gemeint ist, als auch über Rechtsauffassungen, die im Zuge der Kampagne der Rechten zutage treten:

  • „Ellwanger Asylanwalt massiv unter Beschuss“ von Eberhard Wein am 11. Mai 2018 in der Stuttgarter Zeitung externer Link berichtet unter anderem: „Das Werk hat seine Adressaten nicht verfehlt. Sanli wird seither mit Hassbotschaften überschüttet, er erhält Drohanrufe und anonyme Briefe. Auch am Freitag hat er wieder zwei Exemplare aus seinem Briefkasten ziehen dürfen – ohne Unterschrift, aber handschriftlich verfasst. „Ihr gehört alle nach Hause, besonders die, die einen Terroristen verteidigen, elendes Pack“, teilt ihm jemand in Anspielung auf Sanlis Migrationshintergrund mit. „Drecksau, raus mit dir aus Deutschland“, schreibt ihm ein anderer. „Wenn die AfD an der Macht ist, wirst du abgeholt.“ (…) 3000 bis 4000 E-Mails verstopfen täglich Sanlis Account. Einen ganzen Ordner mit Beschimpfungen hat er bereits angelegt. Täglich leitet er einen Stapel an die Abteilung für Cyberkriminalität der Kripo weiter. „Die Leute haben offenbar überhaupt keine Angst mehr, dass sie erwischt werden““.
  • „Mit dreierlei Maß – Ellwangen und das Rechtsstaats­verständnis der Deutschen“ von Maximilian Pichl am 07. Mai 2018 im Verfassungsblog externer Link hält unter anderem fest: „Wer am Wochenende die politische Debatte und auf Twitter den Hashtag #Ellwangen verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen Deutschland stehe kurz vor einem Bürgerkrieg. Dabei hatten Flüchtlinge nur versucht, die Überstellung ihres Mitbewohners im Rahmen des Dubliner-Zuständigkeitssystems nach Italien zu verhindern, ein Akt des zivilen Ungehorsams. Weil die Polizei den ersten Überstellungsversuch abbrach – was bei Überstellungen durchaus keine Seltenheit ist -, folgte offenbar auf politischen Druck hin nicht nur die Mobilisierung einer behelmten Polizei-Hundertschaft, sondern auch eine Kaskade von politischen Vorwürfen und eilfertigen Maßnahmenvorschlägen. Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster sagte, die Flüchtlinge hätten ihr Gastrecht verwirkt, freilich ohne darauf hinzuweisen, wo im Asylgesetz von einem „Gastrecht“ die Rede ist (an keiner Stelle). Auch erwähnte Schuster nicht, dass nur das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Art. 18 GG eine Verwirkung von Grundrechten und ihr Ausmaß aussprechen kann (zu der es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang kein einziges Mal gekommen ist). Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte den Herkunftsländern Entwicklungshilfe zu entziehen, die bei Abschiebungen nicht kooperieren. Gilt Italien nun schon aus der Sicht deutscher Politiker als „Entwicklungsland“? Denn dorthin sollte der Togolese ja verbracht werden. Und hatte Kretschmer den Sachverhalt in Ellwangen überhaupt zur Kenntnis genommen? Denn Italien hatte es sich ja nicht geweigert den Flüchtling zurückzunehmen. Neben den üblichen Verdächtigen ließen sich aber auch Grünen Politiker wie Cem Özdemir und Robert Habeck und sogar der Sprecher der deutschen Vertretung des UN-Flüchtlingshilfwerk von der medialen Hysterie einnehmen, indem sie die solidarische Aktion der Flüchtlinge als Gewalt gegenüber der Polizei uminterpretierten und scharf verurteilten“.
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