Das Verwaltungsgericht Karlsruhe betrachtet den Einsatz des Verdeckten Ermittlers Simon Bromma als rechtswidrig

Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) im Jahr 2010 gegen die linke Szene in Heidelberg war nachweislich umfassend rechtswidrig: In der heutigen Verhandlung entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Ausforschung linker Gruppen und die umfangreiche Informationssammlung über Hunderte von Aktivist*innen in keiner Weise durch die Rechtslage gedeckt sei. Vielmehr war die Überwachungsmaßnahme, die die Grundrechte zahlreicher Menschen über fast ein Jahr hinweg außer Kraft gesetzt hatte, von der einsatzanordnenden Behörde nicht hinreichend begründet worden. Die Fortsetzungsfeststellungsklage, die vor mehr als vier Jahren von sieben Betroffenen eingereicht worden war, hatte somit auf ganzer Linie Erfolg…“ Presseerklärung des Arbeitskreises Spitzelklage vom 26. August 2015 (per Mail). Siehe dazu:

  • Aus dem Text: „… Während seines knapp einjährigen Einsatzes hatte sich der Polizeibeamte Simon Bromma ab Anfang 2010 als linker Student „Simon Brenner“ ausgegeben und über viele Monate hinweg politische und persönliche Informationen über zahllose linke Aktivist*innen in Heidelberg erhoben, die er an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Polizeidirektion Heidelberg weiter gab. Der mit geheimdienstlichen Methoden bewerkstelligte Eingriff in elementare Grundrechte sollte dabei keineswegs der Aufklärung eventueller Straftaten dienen, sondern ausschließlich der Datenerhebung über linke Gruppen und Einzelpersonen. Nur durch einen Zufall konnte der Verdeckte Ermittler am 12. Dezember 2010 enttarnt werden. Die staatlichen Behörden hatten die Aufklärung des Heidelberger Spitzelskandals, der damals für bundesweites Medienecho gesorgt hatte, seither umfassend behindert. Auch die im Sommer 2011 von sieben Betroffenen eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage war durch Sperrung von weiten Aktenteilen und durch Verschleppung von Anträgen immer wieder blockiert worden…
  • Siehe auch: Bespitzelung der linken Szene Heidelbergs war rechtswidrig
    Viele von der Ausspähung durch Polizeispitzel Betroffene suchten den Rechtsweg und bekommen auch Recht. Doch ob damit das Spitzelwesen eingedämmt werden kann, ist noch offen. Beitrag von Peter Nowak bei telepolis vom 27.08.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Es stimmt schon, dass juristisch schon mehrere Spitzeleinsätze nachträglich für rechtswidrig erklärt wurde. Ähnlich wie es auch häufig mit harten Polizeieinsätzen geschah. Doch genau so wenig wie damit für die Zukunft ausgeschlossen werden kann, dass die Polizeieinsätze weiter repressiv bleiben, so kann auch eine Zurückweisung von Bespitzelungen nicht verhindern, dass in anderen Fällen weiter linke Zusammenhänge ausgeforscht werden. So wurde von einer linken Recherchegruppe in Hamburg erst vor wenigen Tagen die verdeckte Polizeibeamtin Maria Böhmichen enttarnt, die unter dem Namen Maria Block zwischen 2010 und 2012 in linken Zusammenhängen Hamburgs aktiv war und auch internationale Bündnistreffen besuchte. Erst vor knapp einen Jahr war in Hamburg die verdeckte Ermittlerin Iris Schneider enttarnt worden. Sie hat unter Anderem lange beim Freien Sendekombinat aktiv mitgearbeitet. Die Betroffenen haben ebenfalls Klage gegen die Bespitzelung eingeleitet.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=85884
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