[Bayern] Illegale Durchsuchungen in Flüchtlingsunterkünften: Missachtet die Polizei das Grundgesetz?

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsImmer wieder kommt es zu polizeilichen Durchsuchungen in Flüchtlingsunterkünften – ohne richterlichen Beschluss und ohne, dass Gefahr in Verzug ist. Insbesondere die bayerische Polizei verschafft sich immer wieder Zutritt zu den Wohnräumen von Asylbewerbern, um Schränke und Privatsachen zu durchsuchen. Dabei ist der Wohnraum durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt. Das bayerische Innenministerium spricht nur von „Betretungen“ – doch Verfassungsrechtler widersprechen: wenn nach verborgenen Gegenständen gesucht wird, handelt es sich um Durchsuchungen und die wären verfassungswidrig. Anmoderation: Mitten in der Nacht wird Sturm bei Ihnen geklingelt. Polizisten rennen ihnen die Bude ein, holen alle aus dem Bett, durchwühlen Ihre Schränke und verschwinden dann wieder. Egal wie verdattert oder ängstlich Sie in der Situation sind, irgendwie ist klar: Das darf nicht sein. Ob man da jetzt mit dem Grundgesetz kommt oder  einfach mit dem guten alten Menschenverstand: Das geht nicht, zumindest nicht ohne richterlichen Dursuchungsbeschluss. Es sei denn, ihr Wohnhaus wird einfach pauschal zum „gefährlichen Ort“ erklärt. So läuft das in Bayern…“ Text und Video des Beitrags von Gregor Witt und H-C Schultze in der Sendung Kontraste vom 05.09.2019 externer Link beim rbb

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