Auch in Hamburg: Ein neues Polizeigesetz – u.a. mit Fußfessel

Dossier

Nein zum Polizeigesetz Hamburg soll noch in diesem Jahr ein neues Polizeigesetz bekommen. Damit sollen Gewalttäter und Terrorverdächtige künftig durch elektronische Fußfesseln überwacht werden können (…) Mit dem geplanten Gesetz schafft die Stadt erstmals die Möglichkeit, Terrorverdächtige oder auch Beziehungstäter mit einer elektronischen Fußfessel zu versehen. So könne die Polizei – anders als derzeit – endlich Frauen wirksamer vor gewalttätigen Männern schützen, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Bislang müsse man oft das potentielle Opfer verstecken und dessen Freiheit einschränken, so der Senator. Dabei würde man lieber die Freiheit eines potentiellen Täters einschränken, indem man ihm sage, wo er sich nicht aufhalten dürfe – und dies mit einer Fußfessel überwachen. (…) Anders als andere Bundesländer lehnt Hamburg die Onlinedurchsuchung zur Gefahrenabwehr und die Präventivhaft ab. Beide Instrumente überzeugten in der Praxis nicht, so Grote…“ NDR-Meldung vom 27.06.2019 externer Link – siehe dazu die Aktionsseite externer Link dagegen und hier:

  • „Intelligente“ Videoüberwachung: Polizei Hamburg will ab Juli Verhalten automatisch scannen – besonders betroffen sind Obdachlose New
    Die Hamburger Polizei will bald Videokameras einsetzen, die angeblich verdächtiges Verhalten automatisch erkennen sollen. Hamburg wäre damit die zweite Stadt in Deutschland, die diese Technologie einsetzt. Besonders betroffen sind Obdachlose.
    In Hamburg möchte die Polizei ab Mitte Juli „intelligente“ Videoüberwachung auf dem Hansaplatz im Stadtteil St. Georg einführen. „Intelligent“ bedeutet hier: Die Videoaufnahmen sollen automatisch ausgewertet werden, um verdächtige Bewegungen zu erkennen. Das sind „Liegen, Fallen, Taumeln, Treten, Schlagen, Schubsen, Anrempeln, Aggressive Körperhaltung und Defensive Körperhaltung“, führte ein Sprecher der Polizei Hamburg gegenüber netzpolitik.org aus. Es sei jedoch nicht geplant, Menschen beispielsweise durch Gesichtserkennung automatisch zu identifizieren. Auch läge das Ziel nicht in der Verfolgung Tatverdächtiger, sondern „ausschließlich in der frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen und entsprechender polizeilicher Intervention“. (…) Mit diesem Vorstoß steht Hamburg in Deutschland recht alleine da. Kameras mit Verhaltenserkennung in der Stadt betreibt die Polizei sonst nur in Mannheim. (…) Die Technologie bringt neue Probleme mit sich. Die Algorithmen sind nicht transparent: Welches Verhalten genau als verdächtig gilt und ein Eingreifen der Polizei mit sich ziehen kann, ist für Betroffene unklar. Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC), kritisiert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland externer Link, dies führe dazu, dass Menschen sich bewusst oder unbewusst angepasst verhalten würden, aus Angst, einen Alarm auszulösen, weil sie etwa schnell liefen oder sich auf den Boden setzten. Das treffe vor allem marginalisierte Gruppen wie Obdachlose. (…) Doch durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz sinkt der Arbeitsaufwand, den die Videoüberwachung der Polizei bereitet. Das kann dazu führen, dass sie Videoüberwachung noch öfter einsetzt und länger aufrechterhält. Diesen Effizienzgewinn führt auch die Polizei Hamburg gegenüber netzpolitik.org als einen der Gründe für das Projekt an…“ Beitrag von Franziska Rau vom 19.06.2023 in Netzpolitik externer Link

  • Beschwerde gegen Überwachungspaket: Nach Ansicht von Juristen verletzen neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden in Hamburg Grundrechte 
    „Die Initiative, die Verbände und Einzelpersonen am Montag gestartet haben, mag vordergründig wie eine lokale wirken, da es um Polizei und Verfassungsschutz in Hamburg geht. Doch die Überwachungsmaßnahmen, gegen die sich eine Verfassungsbeschwerde von Journalist*innen und Jurist*innen richtet, werden auch auf Bundesebene diskutiert. Zudem gibt es ähnliche Gesetzesnovellen in anderen Bundesländern. »Auf Smartphones und Computern befinden sich Unmengen an höchstpersönlichen Daten. Sehr viel mehr Daten, als man noch vor 30 Jahren von einer Wohnungsdurchsuchung hätte erwarten können«, erläuterte Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Moini hat bereits die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz koordiniert, das derzeit angepasst werden muss. Im aktuellen Fall vertritt er die Vereinigung Demokratischer Jurist*innen, die Humanistische Union Hamburg und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union sowie Einzelpersonen, unter ihnen die Taz-Redakteurin Katharina Schipkowski. Sie ist von den Folgen der Überwachungsmaßnahmen in ihrer Arbeit direkt betroffen: »Wenn Polizei und Geheimdienste mitlesen, können wir keinen Quellenschutz mehr gewährleisten.« Neben dem Staatstrojaner, der durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Gefahr für alle Bürger*innen wird, ist vor allem das Datensammeln der Polizeien ein Problem. (…) Insbesondere das für die Hamburger Polizei nun erlaubte »Predictive Policing« produziert immer wieder Fehleinschätzungen. (…) Neben Hamburg nutzen derzeit Berlin, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie die Städte Nürnberg und München Predictive Policing. Welche Daten genau gesammelt werden und von wem überhaupt derartige Profile erstellt werden dürfen, ist unklar. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht damit die Grenzen überschritten, die das Bundesverfassungsgericht für die Rasterfahndung gesetzt hat. (…) Insbesondere beim Einsatz des Staatstrojaners drängt die Zeit, um juristisch dagegen vorzugehen. »Es hat eine neue Dimension, wenn nun auch der notorisch schlecht kontrollierte Verfassungsschutz ein solches Instrument nutzen darf«, sagt Bijan Moini. »Wir mussten binnen Jahresfrist gegen die Gesetzesgrundlage dafür klagen, weil gegen heimliche Überwachungsmaßnahmen kein anderer Rechtsschutz zur Verfügung steht.«“ Artikel von Daniel Lücking vom 23. November 2020 in neues Deutschland online externer Link
  • „Nein zur Überwachungsstadt“: Demonstration gegen das Polizeigesetz in Hamburg am 1. Februar 2020 mit rund 3000 Menschen 
    Rund 3000 Menschen haben nach Angaben der Veranstalter am 1. Februar 2020 in Hamburg gegen das Polizeigesetz demonstriert. Aufgerufen hat die Fangruppe „Ultra Sant Pauli“ unter dem Motto „Nein zur Überwachungsstadt“. Verschiedene linke Gruppe sowie die Partei „Die Linke“ unterstützen den Aufruf. Mehrfach wurde in der Demonstration Pyrotechik gezündet, insgesamt verlief die Demo friedlich….“ Bericht und Fotogalierie von und bei Jannis Große externer Link

    • [Aufruf] Moin Sankt Pauli Fans,
      wir rufen euch dazu auf, am Samstag, den 01.02., nach dem Heimspiel gegen den VfB Stuttgart, um 15 Uhr von dem Südkurvenvorplatz aus, gemeinsam mit uns auf die Straße zu gehen. Der rot-grüne Hamburger Senat betreibt seit einigen Monaten eine massive Verschärfung des Polizei- und Verfassungsschutzrechts. Diese wurde bereits zum Thema durch die Choreo beim Spiel gegen Sandhausen, die Auseinandersetzungen um die Veranstaltung mit Innensenator Andy Grote und die Bündnisdemonstration am 15.11.2019. Doch für uns ist noch lange nicht Schluss! Wir wollen zum Fußball gehen, ohne zum Ziel unverhältnismäßiger Repression und Willkür durch die Polizei zu werden. Doch die Repressionen gegenüber Fußballfans nehmen weiter zu. Wir werden dabei zum Testfeld für Maßnahmen, die schließlich auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet werden. Hamburg wird immer mehr zur Überwachungsstadt. Wir werden das nicht akzeptieren und fordern eine Veränderung in der Politik dieser Stadt! Wir fordern einen sachlichen Diskurs über Fanverhalten und -rechte. Dafür wollen wir gemeinsam mit euch auf die Straße gehen und unseren Forderungen Gehör verschaffen: Sofortige Rücknahme des neuen Polizeigesetzes!...“ Aufruf von und bei Ultra Sankt Pauli“ externer Link
  • Demo gegen das neue Hamburger Polizeigesetz am 15.11.2019: Mehr Kontrolle der Polizei, statt Kontrolle durch die Polizei! Nein zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze! 
    Noch dieses Jahr will der Senat die verschärften Polizeigesetze (SOG und PolDVG) und eine Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes in der Bürgerschaft durchdrücken. Mit den Änderungen verschiebt sich die Sicherheitspolitik weiter in Richtung eines autoritären Sicherheitsstaates, in dem Grund- und Freiheitsrechte erheblich eingeschränkt werden. Hamburger Polizeigesetze stoppen! Die Reform der Polizeigesetze steht zwar schon lange an, da sie laut Bundesverfassungsgerichtsurteil und EU-Richtlinie im Datenschutz versagen. Doch der neue Entwurf von Rot-Grün behebt nicht die Defizite, sondern verschärft die Gesetze noch. Das bedeutet: Mehr Rechte für die Polizei, weniger Rechte für die Menschen. Bereits seit 2005 hat Hamburg eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Anders als vom Senat behauptet, ist der Gesetzesentwurf keineswegs moderat, sondern sieht die Einführung neuer und umfangreicher Rechte für die Polizei vor…“ Aus dem Aufruf auf der Aktionsseite externer Link zur Demo gegen Hamburger Polizeigesetzverschärfung am Freitag, 15.11.2019, 17 Uhr, Hansaplatz, die Demonstration wird bis nach St. Pauli und an der Davidwache vorbeiziehen.

    • Das Bündnis setzt sich zusammen aus: AStA Universität und HAW Hamburg, Chaos Computer Club Hamburg, Copwatch Hamburg, DIE LINKE – Landesverband Hamburg, Ende Gelände Hamburg, Ermittlungsausschuss Hamburg, Fachschaftsrat Rechtswissenschaft Uni Hamburg, Forza Hamburg, GRÜNE JUGEND Hamburg, Humanistische Union Hamburg, Interventionistische Linke Hamburg, Kritische Jurastudierende Hamburg, Piratenpartei Hamburg, Rote Hilfe – Ortsgruppe Hamburg, Roter Aufbau Hamburg, Ultra‘ Sankt Pauli und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.
  • Hamburg: Juristinnen kritisieren „Palantir-Paragraf“ im geplanten Polizeigesetz 
    „… Am Donnerstag waren externe Juristinnen und Juristen im Innenausschuss des Landesparlaments geladen, um ihre Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz vorzubringen. (…) Bestimmendes Thema im Innenausschuss war der geplante „Palantir-Paragraf“. Damit würde eine gesetzliche Grundlage für automatisierte Datenanalyse im großen Stil geschaffen. Die Polizei dürfte dann Software einsetzen, um ihre Datenbanken ohne konkreten Anlass zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Per­sonen, Personengruppierungen, Organisationen, Ins­titutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln. Der Kriminologe Simon Egbert bezeichnet den Passus gegenüber netzpolitik.org als „Datafizierungs-, beziehungsweise Palantir-Paragraf“: Der Paragraf bezieht sich sehr stark – so ist es für mich zumindest herauszulesen – auf die unter Polizeipraktiker*innen aktuell als Nonplusultra geltende Software ‚Gotham‘ von Palantir. Die verspricht eine datenbankübergreifende Recherche und Zusammenhangsanalyse. (…) Die Juristin Anna Luczak vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die vorbeugende automatisierte Datenanalyse grundsätzlich. Luczak schreibt: „Es liegt darin die Möglichkeit, anlasslos Persönlichkeitsprofile zu erstellen oder bestehende Beziehungen zwischen verschiedenen Gruppen von Bürger*innen auszuwerten. Dies ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.“ (…) Laut Gesetzentwurf sollen Daten generell erheblich länger gespeichert werden. Es ist eine sogenannte „Mitziehregel“ vorgesehen: Jede neue Eintragung in einer Polizeidatenbank hebt die Löschfrist für vergangene Eintragungen der letzten zehn Jahre auf. Die vergangenen Einträge werden also für weitere zehn Jahre „mitgezogen“. (…) Neu taucht im Gesetzentwurf der Begriff „Rasse“ auf. Es werden verschiedene Angaben über Personen aufgelistet, die als besonders sensibel gelten. Neben der politischen Meinung und der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft steht dort auch die „rassische oder ethnische Herkunft“. (…) Inwiefern der Senat den Gesetzentwurf nachbessern wird, zeigt sich am 1. Oktober. Es ist wahrscheinlich, dass Innensenator Andy Grote (SPD) bei der Streichung der Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten zurückrudert. Danach geht der Gesetzentwurf an die Bürgerschaft, die letztlich darüber abstimmen wird…“ Beitrag vom Marie Bröckling vom 24. September 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Schnüffeln, Spitzeln, Kontrollieren – das neue Polizeirecht in Hamburg 
    Nachdem in den letzten Jahren in vielen Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, zieht nun auch Hamburg nach und novelliert aktuell seine Polizeigesetze. Mit dem vom rot-grünen Senat vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die polizeilichen Befugnisse erheblich ausgeweitet werden. Wir als Fraktion DIE LINKE sprechen uns entschieden gegen die Verschärfung der Polizeigesetze aus! Diese Seite soll einen Überblick über die geplanten Änderungen der Polizeigesetze und den kritischen Auseinandersetzung mit dem Entwurf geben…“ Dossier der Linksfraktion Hamburg zum Polizeigesetz externer Link mit Gesetzesmaterialen, Stellungnahmen und sonstigen Veröffentlichungen
  • Hamburger Polizeigesetz: Datenschützer soll wichtige Befugnis verlieren 
    In der Vergangenheit zeigte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Polizei ihre Grenzen auf. Diese Macht soll ihm mit dem neuen Polizeigesetz ein Stück weit genommen werden. Der Datenschützer hatte nach dem G20-Gipfel 2017 die Löschung der Gesichterkennungsdatenbank der Polizei angeordnet und sich damit nicht nur Freunde gemacht. Die rot-grüne Landesregierung in Hamburg will ihrem Datenschutzbeauftragten die Anordnungsbefugnis externer Link entziehen. Im Zuge der Umgestaltung des Polizeigesetzes externer Link würden die Befugnisse der Polizei weiter ausgeweitet, während dem Datenschutzbeauftragten ein wichtiges genommen werden soll. Dieser hätte zukünftig keine Möglichkeit mehr, eine Unterlassung anzuordnen, sondern dürfte nur noch Beanstandungen oder Warnungen aussprechen. Befugnisse, die laut dem derzeitigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, derart wirkungslos seien externer Link , dass etwa gegen ignorierte Beanstandungen „gar nicht geklagt werden kann“. Caspar nutzte seine Anordnungsbefugnis ein einziges Mal: Nach dem massiven Polizeieinsatz beim G20-Gipfel in Hamburg untersagte er 2018 die Speicherung von „ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten“ sowie die Nutzung der Gesichtserkennungssoftware Videmo 360. Die hatte die Hamburger Polizei auch über den G20-Einsatz 2017 hinaus weiter eingesetzt. Caspar bewertete das als rechtlich unzulässig. Nachdem er die Polizei darauf hingewiesen und eine Beanstandung eingereicht hatte, ordnete er die Löschung der biometrischen Datenbank zum Gesichtsabgleich an. Die Polizei reichte dagegen eine Anfechtungsklage ein und benutzte die Datenbanken weiter. War diese Anordnung schon eine zu viel?...“ Artikel von Alexandra Ketterer vom 05.09.2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Neues Polizeigesetz: Hamburg darf bald Füße fesseln
    „… Der rot-grüne Senat hat die Reform des Polizeirechts beschlossen und der Bürgerschaft zur Beratung übergeben. Aus Sicht der Regierungskoalition handelt es sich um einen moderaten Kompromiss. „Hamburg beteiligt sich nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz“, sagt Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD. Antje Möller (Grüne) verweist darauf, dass die Reform vorwiegend aufgrund der Veränderung bundespolitischer Gesetze notwendig sei. (…) Die Reform bringt eine Vielzahl neuer Befugnisse für die Hamburger Polizei mit sich. Zentral ist, dass künftig Fußfesseln auf richterliche Anordnung angelegt werden dürfen. Dies gilt einerseits bei terroristischen Gefährder*innen. Zum anderen können die Fußfesseln auch bei Menschen zum Einsatz kommen, „von denen eine Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person ausgeht“, heißt es im Entwurf. Laut Schumacher sollen sie als Maßnahme für Täter*innen in Fällen von Beziehungsgewalt dienen. Schneider beklagt besonders die sogenannte „gezielte Kontrolle“, denn durch diese Maßnahme könne die Polizei eigenwillig und permanent Verdächtige kontrollieren und durchsuchen. „Das kann dann auch den Fußballfan betreffen, der einmal Pyro dabei hatte, oder einen schwarzen Menschen, der einmal an der Hafentreppe mit 0,1 Gramm Gras erwischt wurde“, sagt Schneider. (…) Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, äußert allerdings bereits Zweifel, ob der Gesetzentwurf konform mit geltendem EU-Recht ist. Denn dem Datenschutzbeauftragten soll die Anordnungsbefugnis gegenüber der Polizei beziehungsweise deren Aufsichtsbehörde wieder entzogen werden. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken konnte er bisher der Innenbehörde anordnen, bestimmte Handlungen zu unterlassen. „Das halten wir für europarechtswidrig“, sagt Caspar. Zudem kritisiert Caspar die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen für die elektronische Überwachung mithilfe der Fußfesseln, die auch außerhalb terroristischer Bedrohung zum Einsatz kommen sollen…“ Beitrag von André Zuschlag vom 1. August 2019 bei der taz online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152906
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