[Anlasslose Kontrollen] Wenn die Polizei über dem Gericht steht, wie wird das genannt?

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen PolizeikongressSeit November darf die Bundespolizei Personen auf bestimmten Abschnitten der Berliner S-Bahn anlasslos und ohne besonderen Grund durchsuchen. Möglich macht dies ein Verbot von „gefährlichen Gegenständen“. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Fall gegen die Allgemeinverfügung der Polizei entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (VG 1 L 363.18) einem ersten Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei stattgegeben. „Das Verwaltungsgericht hat ein Verbot der Bundespolizei zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf den Bahnhöfen im Berliner Nahverkehr vorerst suspendiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Trotz dieser Entscheidung will die Bundespolizei ihre Kontrollen fortsetzen. Man gehe gegenwärtig davon aus, dass man am Wochenende ganz normale Kontrollen durchführe, sagte ein Sprecher am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Bundespolizei das Verbot trotz der gerichtlichen Entscheidung weiter durchsetzen will, finden Bürgerrechtler:innen unglaublich: „Die Bundespolizei setzt damit sehenden Auges ein rechtswidriges Verbot um. So handelt eine rechtsstaatliche Polizei nicht“, so die Berliner Rechtsanwältin Anja Heinrich, die die Beschwerden im Auftrag von Humanistischer Union (HU) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vertritt. HU und GFF, die in der gleichen Angelegenheit weitere Beschwerdeführer:innen in ihrem Vorgehen gegen die Bundespolizei unterstützen, begrüßten die Entscheidung des Gerichtes. Nachdem die Bundespolizei gegen die erste Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat, werden beide Organisationen den Beschwerdeführer in seinem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin unterstützen…“ – aus dem Beitrag „Gericht suspendiert Verfügung der Bundespolizei – doch die will einfach weiter nach Korkenziehern suchen“ von Marcus Reuter am 18. Januar 2019 bei netzpolitik.org externer Link über ein alltägliches Beispiel für einen Zustand den nicht besonders radikale Kritiker durchaus Polizeistaat nennen könnten…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143002
nach oben