Deutsches Institut für Menschenrechte: Verbreitung rassistischen Gedankenguts – Die Meinungsfreiheit hat Grenzen

Refugees Welcome - AfD, Pegida und rassistischer Hetze entgegentreten - Berlin, 7. November 2015„… Das DIM hat in einem Beitrag klargestellt: Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht – für die freiheitlich-demokratische  Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Die Meinungsfreiheit ist jedoch kein Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und Parolen. Das ist deswegen wichtig, weil rassistische und faschistische Parteien im Namen der Meinungsfreiheit rassistische Hetze verbreiten. Mit den Argumenten könnten diese juristisch angegriffen werden. So verpflichtet etwa das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung  (ICERD) Vertragsstaaten wie Deutschland, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts gemäß Art. 4 a) ICERD unter Strafe zu stellen. Um die Bevölkerung vor rassistischer Propaganda zu schützen, können aber ebenso ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Demzufolge können Wahlplakate mit rassistischen Inhalten aufgrund der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus ICERD auch dann zu entfernen sein, wenn die Wahlplakate keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen. Mit dieser Positionierung kann, soll und muss eine neue Debatte über rassistische Hetze und Wahlpropaganda geführt werden. Stadtverwaltungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden sich nicht mehr so bei rassistischer Hetze einfach mit „das stelle kein Straftatbestand da“ rausreden können…“ Hinweis von Harald Thomé in seinem Newsletter 29/2017 vom 21. August 2017 externer Link – siehe dort Punkt 6. Den Beitrag „Verbreitung rassistischen Gedankenguts – Die Meinungsfreiheit hat Grenzen“ von Dr. Hendrik Cremer vom Deutsches Institut für Menschenrechte externer Link hat Harald Thomé als kostenloser Download zur Verfügung gestellt

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120510
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