Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. September 2013 zum Beschluss vom 26. August 2013 externer Link (2 BvR 371/12). Siehe dazu:

  • Urteil im Fall Mollath: Freispruch und Anspruch auf Entschädigung
    Psychiatrisierung Mollaths hätte nie stattfinden dürfen“, sagt Strafverteidiger Gerhard Strate
    „Die Halter des Monopols auf öffentliche Objektivierung“, wie es der französische Soziologe Pierre Bourdieu einmal in einem anderen Zusammenhang formulierte, haben gesprochen: Freispruch für Gustl Mollath, lautet das Urteil des Regensburger Landgerichts von heute Morgen. Nach 15 Verhandlungstagen ist klar: Mollath ist ein freier Mann und er hat Anspruch auf Entschädigung für seine über siebenjährige Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Das hat die Kammer unter Vorsitz der Richterin Elke Escher verkündet…“ Artikel von Marcus Klöckner auf Telepolis vom 14.08.2014 externer Link. Siehe dazu die Kommentare:

  • Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich
    Genugtuung für Gustl Mollath: Über Jahre hinweg war er gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nun war er mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich: Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg verletzten Mollath in seinen Grundrechten, entschieden die Verfassungsrichter…“ Artikel in Süddeutsche online vom 5. September 2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=43968
nach oben