Teilnehmerin an 1.-Mai-Demo in Stuttgart verurteilt: Fahne soll gefährliches Werkzeug sein

Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte am Freitag, 4. Dezember, eine junge Frau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro und der Übernahme der Gerichtskosten. Sie soll auf einer Demonstration zwei Polizeibeamte geschlagen haben… Beitrag von Meide Wolt bei den Beobachter News vom 6. Dezember 2015 externer Link. Aus dem Text:

  • … Das Gericht folgte der Darstellung der Staatsanwaltschaft, nach der die Angeklagte in dieser Situation zwei Polizeibeamten mit einer Fahnenstange auf die Hände geschlagen haben soll. Dabei soll einer der Beamten eine Schwellung an der linken Hand erlitten haben. Das Attest über die Schwellung wurde jedoch erst drei Tage später vom Arzt ausgestellt. Vier Tage später sei die Schwellung dann schon wieder weg gewesen. Ein weiterer Beamter trug nach eigenen Angaben Protektionshandschuhe und will nur deshalb keine Verletzungen davon getragen haben. Beide Beamte gaben an, den Schlag selbst nicht beobachtet, sondern nur im Anschluss die Angeklagte mit einer Fahnenstange gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete die einige Zeit nach der Auseinandersetzung bei der Angeklagten beschlagnahmte Fahnenstange als „gefährliches Werkzeug“. Sie sei rechtlich einer Waffe gleichzusetzen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte daher der „gefährlichen Körperverletzung“ und setzte ein Strafmaß von sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre zur Bewährung an. Die Verteidigung stellte die Glaubwürdigkeit der beiden Beamten in Frage, da niemand die vorgeworfene Tat gesehen hat. Sie plädierte auf Freispruch. Urteil: Es muss wohl so gewesen sein…
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