Schutz durch Selbstschutz. Demonstrationssanitäter wurde wegen Vermummung und Passivbewaffnung verurteilt

Dossier

Demonstrationssanitäter Sind Sanitäter Teilnehmer einer Demonstration? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Berliner Amtsgericht. Angeklagt war ein sogenannter Demo-Sanitäter, der bei Protesten gegen eine rechte »Merkel muss weg«-Demonstration im November 2016 Erste Hilfe geleistet hatte. Dabei trug er eine orangefarbene Warnweste, einen Helm und eine Atemschutzmaske. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher einen Verstoß gegen das Vermummungs- (Atemmaske) und das Schutzwaffenverbot (Helm) vor. Demo-Sanitäter sind Ersthelfer, Sanitäter oder Ärzte. Gruppen wie die »Riot Medics Berlin« und die »Leftwing Demonstration Medics« agieren meist zu sechst. Sie halten sich mitten in oder am Rande einer Demonstration auf und helfen beispielsweise, wenn Teilnehmer der Protestveranstaltungen Pfefferspray abbekommen haben. (…) Das sei aber nicht ungefährlich. Um den Teilnehmern zu helfen, müssten die Sanitäter sich nahe des Geschehens aufhalten, dabei könne es sein, dass sie beispielsweise Wurfgeschosse oder Pfefferspray abbekämen. Deshalb seien sie auf Schutzkleidung angewiesen. (…) Rettungsdienste wie das Rote Kreuz oder die Johanniter an vielen Demonstrationen gar nicht teilnähmen, weil sie ihnen zu gefährlich erschienen. Wenn die Demo-Sanis nicht ehrenamtlich in ihrer Freizeit auf Demonstrationen gingen, gäbe es gar keine Erste Hilfe vor Ort.“ Artikel von Johanna Treblin vom 14.12.2017 beim ND online externer Link – siehe dazu:

  • Demo-Sanis sind keine Straftäter*innen – Freispruch vom Vorwurf der Vermummung und SchutzbewaffnungNew
    „Neon-orangene Dienstkleidung, Rucksäcke mit medizinischem Equipment, Schutzausrüstung: Demo-Sanitäter*innen im Einsatz sind kaum zu übersehen. Seit Jahren begleiten verschiedene selbstorganisierte und ehrenamtliche Gruppen Versammlungen und leisten, wenn nötig, Erste Hilfe. Auch in angespannten Situationen bleiben sie vor Ort, erstversorgen Verletzte und betreuen sie, bis ein Rettungswagen kommt. Um sich selbst vor etwaig umherfliegenden Gegenständen zu schützen, tragen viele Demo-Sanis – ähnlich wie Journalist*innen – einen Schutzhelm und bei der Versorgung offener Wunden auch eine Infektionsschutzmaske. Probleme mit der Polizei gab es deswegen nie. Dies änderte sich im November 2016. Einem Demo-Sanitäter wurde von der Berliner Polizei vorgeworfen, bei einer Versammlung die Festnahme eines Demonstranten gestört zu haben und dabei schutzbewaffnet (Helm) und vermummt (Atemschutzmaske) gewesen zu sein. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Sanitäter, der zunächst einen Strafbefehl erhalten hatte, am 13. Dezember 2017 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Gefangenenbefreiung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. (…) Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am 14. September 2018 fand schließlich die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Der angeklagte Demo-Sanitäter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen (…). Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass weder die Störung der Festnahme des Demonstranten nachweisbar ist, noch, dass er mit seiner Ausrüstung gegen das Versammlungsgesetz verstößt. Es sei zweifelhaft, ob Demo-Sanitäter*innen überhaupt als Versammlungsteilnehmer*innen zu qualifizieren seien. Jedenfalls fehle es aber in Hinblick auf die Vorwürfe der Schutzbewaffnung und Vermummung an der subjektiven Tatseite, denn Helm und Maske seien von dem Angeklagten nicht getragen worden, um sich vor der Polizei zu schützen bzw. die eigene Identität zu verschleiern…“ Bericht von Lea Voigt und Katrin Hawickhorst im RAV-Infobrief #116 2018 externer Link
  • Berliner Demosani wird zu „Santa“: Demosanis erstreiten Präzedenzurteil 
    Das Berliner Landgericht hat in einem Berufungsverfahren – wir berichteten – ausdrücklich die Schutzausrüstungen von Demosantitäter als notwendig und zulässig beurteilt. Der in erster Instanz verurteile Demosanitäter wurde vollumfänglich freigesprochen. Den hart an der Grenze  zur Falschaussage weil auf Belastung operierenden  Polizeizeugen wurde eine deutliche Grenze gezogen. Der Freiegsprochene erhielt jetzt unter Verweis auf den Prozess und dem dort getroffenen richterlichen  Vergleich mit in Berufskleidung demonstrienden Weihnachtsmännern schon den Spitznamen „Santa“. Das wohl nicht mehr angefochtene Urteil  – die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren der 2. Instanz die Ausstattung ausdrücklich anerkannt  – wird wohl im gesamten Demoeinsatz der Demosanitäter bundesweit eine Präzedenzwirkung entfalten. Wir sprachen mit Katharina vom Vorstand der Demosanitäter SüdwestInfo zur Sendung am 18. September 2018 von und bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Rote Hilfe zum Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung 
    Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten zu 50 Tagessätzen Geldstrafe. (…) Durch die nun erfolgte Kriminalisierung dieser notwendigen Ausrüstung ist die Erstversorgung von Aktivist*innen in Berlin gefährdet. Jede*r selbstorganisierte Sanitäter*in muss künftig mit einer Anzeige für Vermummung und passive Bewaffnung rechnen, sobald sie oder er die üblichen Ausrüstungsgegenstände mit sich führt. (…) „Die Rote Hilfe e.V. verurteilt die Kriminalisierung der Ausrüstung von Demosanitäter*innen. Bei Demonstrationen oder Blockadeaktionen zum Beispiel gegen Neonazi-Aufmärsche oder Braunkohleabbau sind eigenständige zusätzliche Sanitäter*innen unerlässlich. Nicht erst seit dem G20-Gipfel wissen wir, dass es vor allem bei größeren Protestaktionen oftmals zu Polizeigewalt mit schweren Verletzungen kommt. Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Infrastruktur der Sozialen Bewegungen.““ Pressemitteilung vom 15.12.17 von und bei Rote Hilfe externer Link
  • die Verteidigung hat gegen die skandalöse Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.
  • Das Grundrechtekomitee‏ kommentiert: „Demo-Sanitäter mit abstruser Begründung wegen Vermummung verurteilt. Damit wird ihre wichtige Arbeit deutlich erschwert. Wir stellen uns gegen jede Kriminalisierung von Demo-Sanitäter*innen und befürworten die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=125357
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