Sachsens ganz eigenes Versammlungsrecht

Mit einer abenteuerlich anmutenden Erklärung hat Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kritik an den mehrfach von der Polizei ignorierten rechten Versammlungen in Einsiedel und Laubegast reagiert. Seit mehreren Wochen kommt es im Chemnitzer Stadtteil immer wieder Einsiedel zu Protesten von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die Unterbringung von bis zu 550 Asylsuchenden in einem ehemaligen Pionierferienlager zur Wehr setzen. Auch in dem zu Dresden gehörenden elbnahen Stadtteil Laubegast wird seit Ende Oktober fast im Wochenrhythmus ungestört protestiert. Der Hintergrund sind Pläne, in einem bislang als Hotel genutzten Gebäude ab Jahresende ebenfalls Asylsuchende unterzubringen. In beiden Fällen hatte die Staatsregierung aber auch die Stadtverwaltung auf Nachfrage einen Versammlungscharakter der Veranstaltungen zurückgewiesen und stattdessen lediglich von Ansammlungen gesprochen…Beitrag von Paul bei addn.me vom 5. Dezember 2015 externer Link. Aus dem Text:

  • … In Abgrenzung zum Begriff der Ansammlung liegt eine Versammlung dann vor, wenn sich „mindestens zwei/drei Personen“ an einem Ort mit dem Ziel einer „Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ zusammenfinden. Obwohl sowohl in Einsiedel, als auch in Laubegast genau diese für eine Versammlung charakteristischen Merkmale zutreffend waren, handelte es sich nach Auffassung von Sachsens Innenminister in beiden Fällen lediglich um Ansammlungen. Dabei ignoriert Ulbig die Tatsache, dass an beiden Orten im öffentlichen Raum nicht nur Transparente gezeigt und Reden mit einem thematischen Bezug gehalten wurden, sondern durch Demonstrationen und Blockaden teilweise auch der Verkehr zum Erliegen kam. Auch von einem zufälligen Zusammentreffen kann keine Rede sein, da zu jeder dieser Veranstaltungen im Vorfeld aufgerufen worden war…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=90190
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