Richterin macht aus Abneigung gegen den Angeklagten keinen Hehl: Kopfschütteln über Haft für „Herumfuchteln“ bei Protest gegen AfD

Aktionstage gegen AfD und autoritäre Europapolitik am 16./17. MaiZu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte das Amtsgericht Bad Cannstatt am Donnerstag, 6. Oktober einen jungen Antifaschisten, weil er auf einem Polizeivideo erkennbar mit den Armen „herumgefuchtelt“ hatte. Der Verurteilte erklärte den Beobachter News, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Ein zweiter Antifaschist bekam eine Geldstrafe über 900 Euro, weil er einem Polizeibeamten die Brille vom Kopf geschlagen haben soll. Beide hatten an einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD im Januar teilgenommen. Die Richterin begründete ihr Urteil mit der Abneigung gegen das Verhalten und die Person des zu der Haftstrafe verurteilten Angeklagten. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin Elena Sugg-Adolphs vom Amtsgericht Cannstatt zunächst Frau und Kind des Angeklagten aus dem Saal verdrängt, weil sie sich von dem Geplärr des Neugeborenen gestört fühlte. Angeklagt war der Antifaschist nicht allein wegen schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen Beleidigung. Letzteres konnte ihm zwar nicht nachgewiesen werden, aber „ich kann es mir bei ihnen gut vorstellen“ …Beitrag von Meide Wolt bei den BeobachterNews vom 9. Oktober 2016 externer Link

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