Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt?

Für Donnerstag, 17. Mai 2012, hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Frankfurt auf dem Paulsplatz angemeldet. Die Stadt verhängte ein Versammlungsverbot, das im Eilverfahren bestätigt wurde. Wir haben Klage dagegen eingereicht und werden nun im Hauptsacheverfahren für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt öffentlich am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 10.15 Uhr, in Saal 1 Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt…“ Meldung des Grundrechtekomitees vom 28.09.2012 externer Link

  • Rechtswidriges Versammlungsverbot. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2012
    Das Verbot der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Frankfurt für den 17. Mai 2012 angemeldeten Versammlung „Für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nach einer ausführlichen Verhandlung am 10. Oktober 2012 unserer Klage stattgegeben. Leider begründet das Gericht, das in der Eilentscheidung das Verbot bestätigt hatte, diese Meinungsänderung nur damit, dass die Stadt Frankfurt zur Kooperation mit dem Grundrechtekomitee verpflichtet gewesen wäre…“ Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012 externer Link
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