Gericht: Presseteam der Polizei darf bei Demos nicht fotografieren

Gegen VideoüberwachungZwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht. Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem Streit über Fotos eines Demonstrationszuges klar, die die Polizei Essen während einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte. Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren – wenn auch in größerer Gruppe. Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. (…)Daran ändere auch eine Weste mit der Aufschrift „Social-Media-Team“ nichts, wie der Klägeranwalt Jasper Prigge auf Twitter schreibt. Das Gericht habe zudem auf Verfahren in Asylsachen hingewiesen, in denen Betroffene in ihren Herkunftsstaaten eine polizeiliche Registrierung der Teilnahme an Versammlungen befürchten müssten. Dem stehe die Versammlungsfreiheit entgegen…“ Meldung vom 23.10.2018 bei heise news externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=138944
nach oben