Bundestagsgutachten: Gummigeschosse dürfen nicht in Menschenmengen geschossen werden – na und?

Dossier

Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“ (Nuit debout): CGT-Plakat über Polizeigewalt„Außer Sachsen hat auch Hessen Gummimunition im Bestand, dort wurde jetzt ein größeres Kaliber beschafft. Für die Verwendung gelten jedoch die gleichen Regeln wie für Schusswaffen. Die hessische Polizei hat ihr Arsenal an Gummigeschossen erst kürzlich um eine großkalibrige Munition erweitert. Dies geht aus einem Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag hervor. (…) Weiterhin ist unklar, inwiefern der G20-Einsatz vom Hamburger Polizeigesetz gedeckt gewesen sein soll. Gummimunition wird von der „Mehrzweckpistole MZP 1″ abgefeuert, die aus Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag eindeutig als Schusswaffe einzuordnen ist…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 5. Oktober 2017 bei Telepolis externer Link, siehe mehr daraus und dazu:

  • Weltweit: Dutzende Tode und Tausende Verletzte durch Missbrauch von Gummigeschossen durch die Polizei New
    Weltweit missbrauchen Sicherheitskräfte routinemäßig Gummi- und Plastikgeschosse und andere Waffen, um friedliche Proteste gewaltsam zu unterdrücken. Ein neuer Amnesty-Bericht legt offen externer Link , wie es dadurch zu Verletzungen und sogar Todesfällen kommt. Amnesty International fordert gemeinsam mit weiteren Organisationen ein Abkommen externer Link, um den Handel mit Folterwerkzeugen zu kontrollieren. Der Amnesty-Bericht „My Eye Explodedexterner Link dokumentiert, wie Tausende Demonstrierende und Umstehende weltweit durch den oft rücksichtslosen und unverhältnismäßigen Einsatz von weniger tödlichen Waffen dauerhafte Verletzungen erlitten haben. Dutzende von ihnen wurden getötet. Zum Einsatz kamen beispielsweise Gummi- und Plastikgeschosse sowie gummierte Schrotkugeln und Tränengasgranaten, die direkt auf Demonstrierende abgefeuert wurden…“ AI-Meldung vom 14. März 2023 externer Link
  • Wird die Polizei aufgerüstet oder militarisiert? Früher, als sogar die alten Zeiten besser waren, nannte man das einen Streit um Kaisers Bart
    Wenn Polizisten im Einsatz sind, dann tragen sie eine Schutzausrüstung, die rund 20 Kilo wiegt. Bei einer Demo beispielsweise sind sie mit Helm, Schild und der Dienstwaffe ausgestattet. Seit den neunziger Jahren gehört auch ein Pfefferspray dazu. Zur Ausrüstung gehört oft auch ein Schlagstock – davon gibt es verschiedene Versionen: Neben der einfachen Ausführung gibt es etwa eine Teleskopversion, die ausziehbar ist und eine schwere Stahlspitze hat. (…) Von vielen Bundesländern wurden nach den Terroranschlägen mit Schießereien in Frankreich und Großbritannien für die Polizei Sturmgewehre angeschafft. Zudem auch neue, gepanzerte Wagen. Beides kam auch auf dem G20-Gipfel zum Einsatz – und der Polizei wurde vorgeworfen, sich zu militarisieren. (…) Gummigeschosse können einfach nur blaue Flecken verursachen. Sie können aber auch zu schweren Verletzungen und inneren Blutungen führen. Auch Todesfälle hat es schon gegeben, berichtet unser Korrespondent Axel Schröder. „Wirklich gut zielen lässt sich mit diesen Waffen nicht.“ Nach Hamburger Landesgesetz ist deren Einsatz außerdem verboten“ – aus dem Beitrag „Mit Sturmgewehr und Gummigeschoss“ am 16. Januar 2018 bei Deutschlandfunk Nova externer Link, der auch informiert, dass „natürlich“ SEKs von anderswo den Hamburger Gesetzen nicht unterstellt sind…
  • Weiter im Beitrag von Matthias Monroy vom 5. Oktober 2017 bei Telepolis externer Link: Dies werde nicht nur „im juristischen Schrifttum vertreten“, sondern beispielsweise auch von der Landesregierung in Hessen. Auch das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stuft die „MZP“ als Schusswaffe ein. Handelt es sich also um ein Abschussgerät, bei dem „Geschosse durch einen Lauf getrieben werden“, gelten dem Bundestag zufolge die Regelungen der Polizeigesetze der Länder zum Gebrauch von Schusswaffen. (…) Nicht alle angefragten Staaten haben dem Wissenschaftlichen Dienst Auskünfte erteilt. Angaben fehlen etwa aus Großbritannien und Spanien. Dort ist der Guardia Civil der Einsatz von Gummimunition erlaubt. Sie wird nicht nur bei Demonstrationen verschossen, sondern auch zur Grenzsicherung. In 2014 ertranken in der Enklave Ceuta 12 Personen, nachdem sie im Wasser von spanischen Grenztruppen beschossen wurden. Auch am 1. Oktober 2017, dem Tag des katalonischen Referendums, hat die Guardia Civil in Barcelona mehrfach Gummigeschosse eingesetzt, was zu vielen Verletzten führte. In Katalonien ist die Verwendung von Gummimunition eigentlich untersagt.“
  • Siehe dazu auch die Pressemitteilung von und bei Andrej Hunko vom 04. Oktober 2017 externer Link: Nach Hamburg und Barcelona: Gummigeschosse europaweit ächten!
  • Und unser Dossier: Taser sind harmlos? Sagt das den Toten…
  • Kleiner Tipp: Gib in unsere Volltextrecherche „Gummigeschosse“ ein und Du wirst staunen, weltweit….
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=122422
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