Volksverhetzung-Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt – Stellungnahme zum Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt, CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er im Rahmen der wochenlangen Angriffe der CSU-Spitze auf das Asylrecht und die gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland getroffen hat. (…) Am 7.8.2018 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun dazu Stellung genommen und die Ablehnung meiner Strafanzeige begründet. Die Stellungnahme geht umfassend auf alle Punkte der Vorwürfe ein; für mich entsteht der Eindruck, daß die Begründung in ähnlicher Form auch die Göttinger Anwälte erhalten haben. Zum Vorwurf der Beleidigung führt die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem aus, daß die Meinungsfreiheit “ihre Grenze findet… bei sogenannter Schmähkritik, d.h. bei Äußerungen, bei denen die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…“ Dies war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Sie kommt stattdessen zu dem Schluß, „daß die angezeigten Äußerungen im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt erscheinen…“ Auch der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB kommt nicht in Betracht, „da sich die angezeigten Aussagen nicht gegen eine ausreichend nach äußeren und inneren Merkmalen bestimmbare konkrete inländische Bevölkerungsgruppe richten…“ Dennoch kommt in der Stellungnahme in einigen Passagen zum Ausdruck, daß Herr Dobrindt die Sachlichkeitsebene verlassen hat – allerdings reicht dies für juristische Schritte offenbar nicht aus. (…) Von Verrohung der Sprache zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Es geht heute vielmehr bereits um die Bedrohung der Demokratie (und der Verfassung) durch Sprache! – Die Grenzen wurden überschritten in den letzten Monaten – und zwar eindeutig mit Schützenhilfe namhafter CSU-Politiker. Sie favorisieren eine Sprachkultur, die mit humanistischer und demokratischer nichts zu tun hat (schon gar nicht mit den christlichen Werten, die von der CSU so hochgehalten werden). – Die Sprache, die sie benutzen und sprechen, ist diffamierend und hetzerisch und erinnert fatal an die des „Stürmer“. Laßt uns gemeinsam dagegen Widerstand leisten!“ Stellungnahme von Werner Lutz vom 21. August 2018

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