Magdeburg ist aufgestiegen: In die rassistische Oberliga

Fuck RassismusWährend überall über die Feiern der Magdeburger Fußballfans wegen des Aufstiegs in die zweite Bundesliga berichtet wird, ist der Aufstieg der Stadt Magdeburg in die Oberliga des Rassismus weitaus weniger Gegenstand medialer Aufmerksamkeit. In der Meldung „Magdeburg will Wohnungen von Osteuropäern in Problemvierteln kontrollieren“ am 21. April 2018 beim Focus externer Link wird hervor gehoben, dass hier auf den Spuren Duisburgs gewandelt wird: „Einen ähnlichen Weg will nun auch Sachsen-Anhalt gehen, denn laut des MDR gibt es auch in Städten wie Magdeburg Problemviertel mit vielen osteuropäischen Zuwanderern. In der Neuen Neustadt würden sich alteingesessene Mieter über Müll und Lärm beschweren. Lutz Trümper, Magdeburgs Oberbürgermeister (SPD), will mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes dagegen ankämpfen. Ein Vorgehen ohne richterlichen Beschluss erlaube kommunalen Behörden ein schnelles Eingreifen. „Das ist für uns der Schlüssel, eine Wohnung zu kontrollieren, ob die auch da wohnen, die gemeldet sind“, sagte Trümper dem MDR. Dabei gehe es vor allem um Zugewanderte, die illegal in überbelegte Wohnungen gepfercht werden und dann missbräuchlich Sozialleistungen in Anspruch nehmen“. Dass nicht nur der Bürgermeister aus der ehemaligen Volkspartei Kapriolen schlägt, wird dann an der nach geradezu genialen Aussage des Innenministers von Sachsen-Anhalt deutlich: „Die rechtliche Situation ist umstritten: Landesbauminister Thomas Webel, der das Gesetz initiiert hatte, sagte dem MDR, Wohnraum sei grundgesetzlich geschützt. Und deshalb brauche es ein Gesetz, „wenn man diesem Grundrecht entgegentreten möchte“. Dass Behördenmitarbeiter Wohnungen gegen den Willen der Mieter betreten dürfen, diene schließlich auch zur Sicherheit der Bewohner“. Da läge es nahe, einmal zusammen zu fassen, was alles noch der Sicherheit von Personen dienen könnte… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag aus Anlass der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag:

  • „Gesetzentwurf gegen Wohnungsmissbrauch: Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden“ am 20.April 2018 beim Halle Spektrum externer Link weist darauf hin, dass ein weiterer Baustein angefügt (oder abgebaut) wird: „Das Gesetz sieht ausdrücklich Zwangsräumungen bei festgestellter Verwahrlosung oder Überbelegung vor. Kritisch ist, dass in § 8 des Gesetzentwurfes Beauftragten der Kommunen das Recht einräumt, bei Verdacht auch ohne Zustimmung des Mieters Wohnungen zu Kontrollzwecken betreten zu dürfen. Dadurch wird sowohl das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Abs 1 GG) sowie das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten eingeschränkt“.  Der soziale Anstrich, den die Koalition dem Gesetz gerne geben möchte, blättert ab, wenn deutlich wird, dass nichts vorgesehen ist, „entmietete“ Menschen unterzubringen…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130973
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