Sechs Jahre Gefängnis im Iran, neue Todesdrohungen in Bangladesch: Von Schweden und den Niederlanden verjagte Flüchtlinge

Von den Niederlanden abgeschoben - im Iran zu 6 Jahren verurteiltAbschieben ist oberstes europäisches Gebot: Egal, was Betroffenen so alles „zu Hause“ bevorstehen mag. Ein arabischer Aktivist aus dem Iran wird bei Ankuft – nach abgewiesenem Asylantrag in den Niederlanden – zunächst für ein Jahr im Gefängnis behalten und dann zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt, wegen seines Engagements beim Arab Struggle Liberation Movement for Ahwaz (ASMLA). Ein Blogger aus Bangladesch, der bereits – wie so viele in seinem Land, die sich gegen religiösen Fundamentalismus zur Wehr setzen – mehrfach mit dem Tod bedroht worden war, erhält kein Asyl in Schweden, muss zurück und erhält neue Drohungen. Zwei von vielen möglichen Beispielen dafür, was Menschen alles passiert, wenn sie die Mauern der Festung EU nicht überwinden können, weil die menschenfeindliche Abschiebebürokratie sie daran hindert. Siehe dazu die beiden Berichte:

  • „Schweden lehnt Asylantrag von Blogger aus Bangladesch ab“ am 10. März 2017 bei der Linken Zeitung externer Link berichtet über Mishu Dhar: „Aus diesem Grund erbat er Asyl in Schweden. Im März 2016 wurde die Anfrage von der Schwedischen Migrationsbehörde abgelehnt und im Mai bestätigte das Migrationsgericht diese Entscheidung. Ein Einspruch bei der Migrationsbehörde wurde nun ebenfalls abgelehnt und Mishu Dhar kann jederzeit abgeschoben werden.“Ich bin enttäuscht und ängstlich“, sagt Mishu Dhar. „Sollte ich nach Bangladesh zurückkehren, könnte ich so wie die anderen Blogger ermordet werden. Dies bedeutet Leben oder Tod für mich.“ Die Migrationsbehörde teilte in ihrer Entscheidung mit, dass Bangladeschs Behörden „daran arbeiten, das Problem zu beheben und mehr Gewalt zu verhindern.“ Es muss ein „akzeptables Level an offiziellem Schutz für Blogger in Bangladesch“ berücksichtigt werden, heißt es von staatlichen Stellen. Doch derzeit sei die Situation für Blogger ist nicht ausreichend sicher genug, wie auch in Dhars Fall“ – wobei auch noch darauf verwiesen wird, dass die schwedischen Behörden schon einmal einen ostbengalischen Blogger in den Tod geschickt haben
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=113609
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