Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – aber nicht in Europa

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im MittelmeerIn Berlin streiten sich die Parteien über die Asylpolitik. Doch das sind nur Schaukämpfe, während Brüssel gerade ein neues Koordinatensystem für Flüchtlinge baut – und zwar eins, das ihnen den Zugang zum Asylrecht versperrt. (…) Dem Asylverfahren in Europa soll ein sogenanntes Zulässigkeitsverfahren vorgeschaltet werden, in dem festgestellt wird, ob der Asylsuchende in der EU überhaupt einen Asylantrag stellen darf. Wenn nicht, also bei Unzulässigkeit der Antragstellung, folgt Zurückschiebung in Staaten wie Türkei, Libyen, Niger oder Mali. Der Kreis solcher Herkunfts- und Drittstaaten, die als sicher erklärt werden, soll angeblich erheblich vergrößert werden. Es muss nicht sein, dass der ganze Staat sicher ist, es soll genügen, dass Regionen in diesen Staaten als sicher gelten. (…) Die Befürchtung von Menschenrechtsorganisationen geht nun dahin, dass die EU, gedrängt von den nationalen Regierungen, zuvorderst von Deutschland und Frankreich, in Sachen Asyl und Flüchtlinge zum Mittel der Verordnung greift: Verordnungen sind Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben und in allen ihren Teilen verbindlich sind. Sie haben Durchgriffswirkung, sie müssen also nicht von Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden; sie gelten unmittelbar. (…)Das Asyl soll ausgelagert werden. Die EU zahlt dafür, dass das Asyl dort hinkommt, wo der Flüchtling herkommt. Schutz soll es nur möglichst weit weg von Europa geben. Und wenn dort der Schutz das Wort Schutz nicht verdient, dann kräht kein europäischer Hahn danach – wie das heute schon bei den Flüchtlingen der Fall ist, die aufgrund des Abkommens mit der Türkei dort verbleiben müssen…“ Kommentar von Heribert Prantl vom 15. Oktober 2017 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link

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