Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechtsposition von schwulen Flüchtlingen. Allerdings macht die EU die Grenzen immer dichter

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flüchtlingen in der EU gestärkt, die als Homosexuelle in ihren Heimatländern verfolgt werden. In dem konkreten Verfahren (Aktenzeichen: C-199/12, C-200/12, C201/12) ging es um drei Männer aus Sierra Leone, Uganda und Senegal. Sie hatten in den Niederlanden Asyl beantragt und darauf verwiesen, dass ihnen in ihren Heimatländern wegen ihrer Homosexualität Repressalien drohen. Ihr Asylantrag war in den Niederlanden mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sie nicht nachgewiesen hätten, ob sie tatsächlich verfolgt würden. Zudem könnten sie nicht erwarten, dass sie in ihren Heimatländern ihre sexuelle Orientierung ebenso frei ausleben können wie in den Niederlanden, argumentierte das Gericht. Genau diesem Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof jetzt diametral widersprochen. „Von Homosexuellen wird nicht verlangt, dass sie ihre Neigung bei ihrer Rückkehr verbergen“, heißt es in dem Urteil…“ Artikel von Peter Novak in telepolis vom 11.11.2013 externer Link

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