Zugangsverbot für BeraterInnen in Flüchtlingsunterkünften beenden

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls„… Die aktuellen Pläne zur Isolierung von Schutzsuchenden in den von der GroKo avisierten »ANkER-Zentren« sind Teil einer immer schärfer werdenden Abschottungspolitik. Die Wahrnehmung essentieller Rechte der Asylsuchende wie das Recht auf Beratung und der Kontakt zu RechtsanwältInnen wird in isolierten Lagern erschwert. In Bayern geht die repressive Abschottungspraxis sogar so weit, dass der Zugang für unabhängige BeraterInnen in die Aufnahmeeinrichtungen (Unterkünfte der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern) verboten wird. Schutzsuchende haben das Recht, sich beraten zu lassen. Für neu angekommene Flüchtlinge ist es besonders schwierig, sich zurechtzufinden und die Regelungen und Zuständigkeiten im Asylverfahren zu verstehen. Dafür gibt es unabhängige Beratungen wie die des Münchener Flüchtlingsrats und Amnesty International. Sie suchen gemeinsam in ihrem »Infobus« Unterkünfte auf, um Betroffene über Asylverfahren zu informieren und zu beraten. Die Regierung Oberbayerns hat aber nun allen VerfahrensberaterInnen – ob mit oder ohne Bus – den Zutritt zu den Unterkünften ohne ihre explizite Zustimmung verboten. (…) Ganz ausdrücklich schreibt das EU-Recht sogar vor: Nichtregierungsorganisationen müssen zu den Unterkünften »Zugang erhalten, um den Antragstellern zu helfen« (Art. 18 EU-Aufnahmerichtlinie). Dieser Zugang (wohlgemerkt: in die Unterkünfte!) darf nur in eng umgrenzten Fällen beschränkt werden, namentlich aus Gründen der Sicherheit der Räumlichkeiten oder der Antragsteller…“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 8. Februar 2018 externer Link

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