Verwaltungsgericht Leipzig: Kein Flüchtlingsschutz für Fluchthelfer der Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad

Abschiebehaft abschaffen!„Ohne die Hilfe des Irakers Omar Abdel Dschabar wäre Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad der ISIS vermutlich nicht entkommen. Dann musste Omar Abdel Dschabar selber fliehen. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland und bekommt keinen Flüchtlingsstatus. (…) Abdel Dschabar hatte Ende November 2016 den sogenannten subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen. Um seine Frau und seinen Sohn leichter nach Deutschland nachholen zu können, hatte er mit seiner Klage die Zuerkennung des Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention beantragt. Dies habe das Gericht abgelehnt, sagte der Sprecher. (…) Abdel Dschabar hatte Nadia Murad im Herbst 2014 unter hohem Risiko zur Flucht aus der nordirakischen Stadt Mossul verholfen. Murad war zuvor die Flucht aus den Fängen eines ISIS-Anführers gelungen, der sie als Sexsklavin gehalten hatte. Die Jesidin klopfte an die Tür des Hauses von Abdel Dschabars Familie und bat um Hilfe. Wenige Tage nach seiner Fluchthilfe flog Abdel Dschabar auf und musste seinerseits fliehen. Über Bulgarien gelangte er nach Deutschland und lebt heute in einer Kleinstadt bei Leipzig. Seine Frau und sein Sohn blieben im Irak zurück. Nadia Murad gelangte ebenfalls nach Deutschland. Als Überlebende des Völkermords an den Jesiden wurde sie zum Gesicht der religiösen Minderheit im Irak. Heute trägt sie als erste den Titel „UN-Sonderbotschafterin für die Würde der Überlebenden von Menschenhandel“. Für ihr Engagement erhielt Nadia Murad den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments und im Oktober 2018 den Friedensnobelpreis.“ Bericht vom 7. Juni 2019 von und bei MiGAZIN externer Link

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