Fördern und Fordern reloaded: Große Koalition einigt sich auf Integrationsgesetz

Dossier

wer betruegt fliegtDie Vorrangprüfung wird vorläufig ausgesetzt; wer eine Ausbildung hat, wird so lange geduldet (wer abbricht, fliegt raus); unter dem euphemistischen Titel „Arbeitsgelegenheiten“ werden 100.000 zusätzliche 1-Euro-Jobs für Asylbewerber geschaffen – und: bei Ablehnung gibt es weniger Leistung. So ungefähr stellt sich die Bundesregierung das neue Integrationsgesetz vor, das am 22. April im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz erörtert und in der Klausurtagung am 25. Mai in Meseberg beschlossen werden soll. Siehe dazu auch unser Dossier „Residenzpflicht im neuen Integrationsgesetz – und neuer Widerstand“ sowie hier zum „Integrationsgesetz“ selbst:

  • Integrationsgesetz in Kraft: Die Neuerungen im Überblick
    Am 31. Juli 2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es enthält u.a. Veränderungen bei der Wohnsitzauflage, den Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Kürzungen beim Existenzminimum. (…) Trotz der breiten zivilgesellschaftlichen Kritik am Integrationsgesetz ist dieses vom Bundestag beschlossen und Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden…Überblick über die wesentlichen Neuerungen von und bei Pro Asyl vom 10. August 2016 externer Link. Siehe auch:

    • Angebote, Verpflichtungen und Sanktionen: Das Integrationsgesetz des Bundes
      Das „Integrationsgesetz“ ist zum 6. August 2016 in Kraft getreten. Viele der Regelungen gelten unter Fachleuten als Integrationshindernisse für Flüchtlinge und Asylbewerber. Auch der DGB hat die Gesetzesänderungen vielfach in seinen Stellungnahmen und in der Bundestagsanhörung kritisiert. Die Info Migrations-und Antirassismuspoltik (MIA) des DGB fasst die Änderungen und die Kritik zusammen.MIA-Info August 2016 des DGB externer Link
  • Integrationsgesetz vom Bundesrat auch durch gewunken
    Aus dem Newsletter von Harald Thomé vom 11. Juli 2016 externer Link: „Am 7.7.2016 wurde der Gesetzentwurf zum Integrationsgesetz vom Bundestag beschlossen. Am 8.7.2016 hat auch der Bundesrat das Gesetz durch gewunken. Siehe dazu: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/44496.htm externer Link. Hier eine kurze Stellungnahme von Claudius Voigt dazu: Das, was die Bundesregierung als „Integrationsgesetz“ bezeichnet, hat mit Integration ungefähr so viel zu tun, wie die Agenda 2010 mit dem Ausbau des Sozialstaats. Auch sonst sind viele Parallelen zu sehen. Das Gesetz verfolgt konsequent die Paradigmen von Selektion, Disziplinierung, Sanktionierung und Verwertung. Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert – ihnen werden Dinge „zugewiesen“ (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten … mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter-30.5.2016.pdf externer Link 
  • Die Eckpunkte für ein Integrationsgesetz. Noch eine Chance vertan!
    Nicht der Integrationsgesetzesvorschlag, sondern der großspurige Auftritt der Regierungsriege war „historisch“. Frau Merkel an der Spitze, gefolgt von Gabriel und Seehofer und die Minister für Justiz, Inneres und Arbeit. Gefehlt hat hier die Verteidigungsministerin, denn schließlich hat man sich neben den Eckpunkten eines Integrationsgesetzes auch für ein Terrorabwehrpaket verständigt. Es ist schon selbstredend, dass die Themen Integration/Migration oder Flüchtlinge in einem Atemzug mit Terror und Gefahr zusammen genannt werden. Da hat die AfD ein leichtes Spiel, wenn die etablierten Parteien in die gleiche Kerbe schlagen. Die Losung: Integration durch Sanktionen und Androhungen und billige Arbeitskraft…Stellungnahme der DIDF vom 15. April 2016 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96721
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