Aus der Praxis: Trotz aller Mühe bei der Passbeschaffung »nicht mitgewirkt«

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Wer eine Duldung hat, wird von der Ausländerbehörde zur Passbeschaffung aufgefordert. Die Mitwirkung an der Beschaffung ist Voraussetzung zum Beispiel für eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsduldung. In vielen Fällen ist die Beschaffung eines Passes des Herkunftslandes für die Betroffenen jedoch nicht einfach. Die Ausländerbehörde erklärt nämlich selten, welche Schritte genau unternommen werden sollen und hat kaum Verständnis, wenn sich der Prozess verzögert. Wie schwer die Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist und wie schnell die Ausländerbehörde fehlende Bemühungen unterstellt, zeigt ein Fall aus der Praxis. Im vorliegenden Fall hat der Geflüchtete alles ihm Mögliche unternommen, um bei der Botschaft einen Pass zu erhalten. Er geht seinem Antrag akribisch nach und hält mit seinem Arbeitgeber die Ausländerbehörde auf Stand. Worauf er keinen Einfluss hat: Die Passbeschaffung dauert länger als gedacht. Die Ausländerbehörde attestiert dem Betroffenen daraufhin seine »Nicht-Mitwirkung« – mit fatalen Folgen (…) Die Entscheidung der Behörde darüber, ob Mitwirkungspflichten als ausreichend erfüllt angesehen werden oder nicht, hat damit lebensentscheidende Konsequenzen. Dies verschärft sich umso mehr, wenn neben dem neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz das neue »Hau-ab-Gesetz II« in Kraft tritt, welches eine »Duldung für Personen mit ungeklärter Identität« einführen will. In der Praxis muss also dringend gewährleistet werden, dass es tatsächlich auf die Bemühungen ankommt.“ Bericht von Pro Asyl vom 15. Juli 2019 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten New
    „Seit einem Jahr sind Schutzberechtigte in Deutschland zur Mitwirkung verpflichtet, wenn es um die Statusüberprüfung geht. 100.000 Geflüchtete wurden bereits zu persönlichen Befragungen vorgeladen – reiner Aktionismus, der Angst schüre, so ein Anwalt. Vor genau einem Jahr (12.12.2018) hat das Bundesinnenministerium die sogenannte Mitwirkungspflicht für Geflüchtete eingeführt. Seitdem mussten rund 100.000 bereits anerkannte Flüchtlinge beim BAMF zur sogenannten persönlichen Befragungen erscheinen. Wer nicht teilnimmt, muss laut dem Bescheid mit Konsequenzen rechnen. Von Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100 Euro bis hin zu Zwangshaft ist darin die Rede. (…) Der Würzburger Anwalt für Migrationsrecht, Michael Koch, kritisiert das als Aktionismus des BAMF, der vor allem eins bewirke: Verunsicherung bei den Betroffenen – und das ohne Not. Denn 99 Prozent der Befragungen hätten am Schutzstatus nichts verändert. Auch ohne diese massenhafte Überprüfung stünde ja fest, dass die Sicherheitslage in Herkunftsländern wie Afghanistan oder Syrien weiterhin keine Rückkehr der Geflüchteten erlaube. Diesen enormen Aufwand ohne nennenswerten Effekt betreibe seines Wissens kein zweites Land in Europa, so Koch…“ Meldung vom 12. Dezember 2019 bei BR24 online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=151686
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