Sachsen – Vorbildliche Anwendung des Hau-Ab-Gesetzes: Familienvater wird unmittelbar nach abgelehntem Asylantrag inhaftiert

[Demo am So. 11.2.2018 in Berlin] Stoppt alle Abschiebungen!„Ein Familienvater wird in Ausreisegewahrsam genommen und soll bereits heute nach Tschetschenien abgeschoben werden – getrennt von seiner Familie. Seine Ehefrau mit den vier Kindern verbliebe in Bernsdorf in Sachsen. Erst vor einem Monat wurde der Asylantrag der Familie endgültig abgelehnt. Einer der am schärfsten kritisierten Punkte des erst kürzlich verabschiedeten Hau-Ab-Gesetzes kommt in Sachsen nun offenbar zu seiner drastischen Anwendung. Nahezu jede Person kann inhaftiert werden. Denn schon dreißig Tage nach Ablauf der Ausreisefrist, die mit einem ablehnenden Asylantrag gesetzt wird, droht der Ausreisegewahrsam. In Sachsen wird er ebenso in der Abschiebehaftanstalt Dresden vollzogen. In dieser Lage befindet sich nun Herr B. Er und seine Familie wohnen seit nunmehr sechs Jahren in Sachsen. Die jüngsten zwei Kinder wurden in Deutschland geboren, das zweitjüngste war bei der Flucht erst ein Jahr alt. Sie besuchen die Grundschule und den Kindergarten in Bernsdorf. Der älteste Sohn besucht die 11. Klasse der Fachoberschule und bereitet sich auf das Abitur vor. Die Familie steht unter Schock und befürchtet, dass der Familienvater in Russland verfolgt oder gar getötet wird. (…) Die Abschiebehaftkontaktgruppe unterstützt den Betroffenen und die Familie und wird alles versuchen, um eine Abschiebung oder längere Familientrennung zu verhindern und der Familie einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.“ Pressemitteilung der Dresdner Kontaktgruppe für Menschen in Abschiebehaft vom 11. November 2019 externer Link

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