Höhere Hürden: Bundesverfassungsgericht schützt vor übereilter Abschiebung

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1193/18). Damit darf ein Sudanese vorerst weiter in Deutschland bleiben. (…) Da der Flüchtling sein Begehren nur in einer Instanz vorbringen kann, muss diese den Sachverhalt auch im Eilverfahren „erschöpfend“ prüfen, forderte nun das Bundesverfassungsgericht. Das Verwaltungsgericht habe sich nur auf die Widersprüche zwischen dem Visum-Antrag und den späteren Aussagen des Flüchtlings bezogen. Es hätte sich aber auch mit den vorgebrachten Erklärungen und der angeführten Foltergefahr auseinandersetzen müssen, rügten die Verfassungsrichter. Völlig unplausibel und deswegen „offensichtlich“ unwahr seien diese jedenfalls nicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam muss nun neu über das Verfahren entscheiden.“ Meldung vom 11. März 2019 von und bei MiGAZIN externer Link, diese Meldung bezieht sich auf den Beschluss 2 BvR 1193/18 der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. Februar 2019 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=145627
nach oben