Heimlich, still und leise? Aushöhlung der Asylsozialberatung im Sinne der bayerischen Abschottungspolitik

10.4. - 18.4.2015: Aktionswoche gegen AsylgesetzverschärfungDen Geflüchteten in Bayern droht eine weitere Schlechterstellung: Durch die geplante neue „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (BIR) des Bayerischen Sozialministeriums sind massive Stellenkürzungen bei den Asylsozialberatungsstellen zu erwarten. War der bisherige Stellenschlüssel von 1 zu 150 für die Asylsozialberatung schon völlig unzureichend, wird es diese oder eine andere verbindliche Personalbemessung ab dem 1. Januar 2018 überhaupt nicht mehr geben. Unklar bleiben auch die Folgen der geplanten Zusammenlegung von Asyl- und Migrationsberatung. Damit werden die Träger, die SozialarbeiterInnen und natürlich die KlientInnen erneut in eine prekäre Gesamtsituation manövriert. Der neueste Entwurf der Richtlinie vom September 2017, der dem AKS München vorliegt, legt einmal mehr offen, was die Bayerische Staatsregierung unter Sozialarbeit für Geflüchtete versteht: Beihilfe zur Abschiebung. (…) Der AKS fordert das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu einer ergebnisoffenen und umfassenden Sozialberatung für alle Geflüchteten. Solange politische, kriegerische oder ökonomische Fluchtursachen in den Heimatländern bestehen, sind Solidarität und Aufnahme Pflicht. Es gibt keine „guten“ oder „schlechten“ Flüchtlinge, alle Menschen sind gleich viel wert!Stellungnahme vom 19.11.2017 vom und beim Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München externer Link , siehe dazu auch den vollständigen Entwurf der „Beratungs- und Integrationsrichtline“ (BIR) des Bayerischen Sozialministeriums vom 19.11.2017 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124566
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