Bundesverfassungsgericht: Verbot unmenschlicher Behandlung auch bei anerkannten Flüchtlingen

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach Griechenland abgeschoben wurde. Asylbewerber dürfen während ihres Asylverfahrens und auch nach ihrer Anerkennung in einem EU-Mitgliedstaat keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein. Bevor deutsche Behörden einen nach Deutschland weitergereisten Flüchtling wieder in das Ersteinreise-Land abschiebt, müssen sie daher vorgebrachte Vorwürfe unmenschlicher Bedingungen für anerkannte Flüchtlinge in dem jeweiligen Staat auf den Grund gehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 721/19) (…) Benenne ein Asylbewerber konkrete Anhaltspunkte für eine drohende unmenschliche Behandlung von anerkannten Flüchtlingen in dem zuständigen EU-Mitgliedstaat, müssten dies deutsche Gerichte prüfen. Dies sei hier unterlassen worden. Sei von einer menschenunwürdigen Behandlung der Betroffenen auszugehen, sei Deutschland für das Asylverfahren zuständig.“ Meldung vom 30. Oktober 2019 beim Migazin externer Link

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