Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Bayern der Willkür ausgesetzt

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAbschiebungen betreffen immer häufiger Schwangere, Kranke und Familien / CSU stellt ihre Abschiebewut über Grundrechte und Völkerrecht / SPD stimmt der Einreisehaft zu Dublin-Abschiebungen von Schwangeren und Familien mit kleinen Kindern nach Italien und andere EU Länder, wie im Fall von Adama K. (der Bayerische Flüchtlingsrat berichtete im Mai 2018), haben in Bayern stark zugenommen. Adama K. war die erste schwangere Mandantin von Asylrechtsanwältin Petra Haubner, die im Mai 2018 in Abschiebehaft genommen wurde. Ihre Abschiebung war zwei Tage vor der berechneten Mutterschutzfrist geplant. Adamas fünf-jähriger Sohn wurde währenddessen in Obhut genommen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Juni in Nürnberg, hier sollte eine Hochschwangere einen Tag vor Mutterschutz nach Litauen abgeschoben werden. Es stellten sich Komplikationen ein und sie muss seitdem medizinisch versorgt werden. Beide Frauen befinden sich aktuell heute im Kreißsaal. (…) Insgesamt ist festzustellen, dass trotz völkerrechtlicher Abkommen, wie der „Istanbul Konvention“ und der EU-Aufnahmerichtlinie, auf die Situation von besonders Schutzbedürftigen keine Rücksicht genommen wird. Stattdessen werden asylpolitische Interessen durchgesetzt und Abschiebungen forciert. „Dublin-Abschiebungen passieren häufig kurz vor Ende der Dublin-Frist, obwohl vorher schon sechs Monate Zeit war für die Überstellung. Dabei wird vom BAMF das Selbsteintrittsrecht trotz zahlreicher und umfangreicher Stellungnahmen der Anwältinnen und von Beratungseinrichtungen einfach ignoriert“, fasst Haubner die Situation zusammen…“ Pressemitteilung vom 06.07.2018 von und beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link. Siehe dazu als Beispiel:

  • Irrsin beendet: Abgeschobene Ukrainerin darf wieder zurück New
    Die in die Ukraine abgeschobene angehende Altenpflegerin Svitlana K. darf wieder nach Deutschland zurückreisen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Richter üben Kritik an der Ausländerbehörde. Die Diakonie nennt die Abschiebung „Irrsinn“. (…)Die Entscheidung betreffe auch Svitlana K.s Ehemann und ihre neunjährige Tochter, erklärte der Anwalt. Das Gericht hat demnach der Klage der Frau gegen ihre Abschiebung stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin begründet, die sie 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert. Der jetzige Beschluss übt Kritik an der Zentralen Ausländerbehörde. Sie sei „zu einer vollständigen Sachverhaltserfassung und insbesondere Aktenauswertung verpflichtet“, heißt es. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die Behörde mit der Abschiebung befasst habe, gebe es aber im Verfahren der Svitlana K. eine „unübersichtliche Aktenführung“. Das habe der Senat auch schon in mehreren anderen Verfahren festgestellt, steht in dem Beschluss…“ Meldung vom 31. Juli 2018 beim Migazin externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=134361
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