Anwalt über Abschiebehaft: „Im Zweifel gegen die Freiheit

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikIm Interview von Andrea Scharpen mit Peter Fahlbusch bei der taz vom 15. Dezember 2017 externer Link weist der Anwalt u.a. daraufhin: „… Seit 2001 saßen mehr als 50 Prozent meiner Mandanten zu Unrecht in Abschiebungshaft. Wie viele es 2017 sind, kann ich nicht genau sagen. Manchmal sind die Leute schon 2012 festgenommen worden und der Bundesgerichtshof entscheidet erst jetzt, dass die Inhaftierung rechtswidrig war. Seit 2001 habe ich 1.407 Mandanten betreut, die in Abschiebungshaft saßen. 738 davon wurden unrechtmäßig inhaftiert. (…) Ich habe in den genannten Fällen Haftbeschwerden eingelegt. In diesen 738 Fällen haben Gerichte geurteilt, dass die Haft nicht in Ordnung war. Manche meiner Mandanten saßen „nur“ einen Tag in Haft – „nur“ in Anführungsstrichen, denn das ist ja Freiheitsentziehung. Andere saßen monatelang zu Unrecht in Haft. Im Durchschnitt waren es vier Wochen. Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. (…) In der Untersuchungshaft bekommen die Gefangenen vom ersten Tag an einen Anwalt. In Abschiebungshaft ist das anders. Einen Pflichtverteidiger gibt es nicht, egal wie lange die Menschen in Haft bleiben. Sie müssen sich selbst einen Anwalt suchen und bezahlen. Meistens haben sie dafür kein Geld…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=125473
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