Branchenmindestlohn Fleischwirtschaft: „Eine engmaschige Kontrolle ist unerlässlich“

Dossier

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Mit der Verabschiedung der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Bundeskabinett heute endgültig den Weg frei gemacht für die Einführung eines branchenweiten Mindestlohns für die deutsche Fleischwirtschaft: Er gilt ab dem 1. August 2014 für alle in der deutschen Fleischwirtschaft beschäftigten Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und/oder der Tarifgebundenheit des Betriebes. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG) hatten im Januar 2014 einen Mindestlohntarifvertrag geschlossen, nach dem der Branchenmindestlohn in insgesamt vier Stufen auf bis zu 8,75 Euro (ab 1. Dezember 2016) steigen soll…Pressemitteilung der NGG vom 30.07.2014 externer Link – siehe dazu:

  • Schlachthof-Kontrollen nehmen rapide ab – trotz teils sklavenähnlicher Zustände New
    “Tausende von ihnen arbeiten in Bayern, im Oldenburger Land oder im Emsland. Sie kommen aus Bulgarien, Rumänien oder der Ukraine, arbeiten in Schlachthöfen, zerlegen im Akkord Schweine oder Rinder. Mit der Armee von Lohnarbeitern ist das reiche Deutschland zum Billigland für Schlachter geworden. Die Arbeitsbedingungen sind nach Ansicht von Experten oft miserabel. Überzogene Mieten für Unterkünfte, Versuche, den ohnehin niedrigen Mindestlohn zu umgehen: Experten beklagen teils sklavenähnliche Zustände. Eigentlich sollte ein Gesetz die Probleme eindämmen. Mitte des vergangenen Jahres hatte der Bundestag die Rechte von Arbeitern in Schlachthöfen gestärkt – aus Angst vor dem Widerstand der Branche in einer Nacht- und Nebelaktion. Die Industrie konnte sich demnach bei Verstößen gegen Arbeitsgesetze nicht mehr auf Subunternehmer berufen. Sie sollte selbst haften. Die zuständige Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) sprach von einem Meilenstein. Schließlich würden Kontrollen leichter, wenn die Arbeitsstunden aufgezeichnet werden müssen. Doch nun macht sich Ernüchterung breit. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, zeigt: Die nötigen Kontrollen haben mit dem Gesetz nicht etwa stark zu-, sondern sogar rapide abgenommen. Den Daten des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge führte die zuständige „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ 2017 bundesweit nur noch 233 Kontrollen in der Fleischwirtschaft durch. 2015 waren es noch 445…“ Artikel von Markus Balser vom 13.12.2018 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Fleischindustrie: Mindestlohntarifvertrag scheitert an Berlin 
    „Der geplante Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist am Widerstand des Bundesarbeitsministeriums gescheitert. Die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten sich im Februar darauf verständigt, den Mindestlohn für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche von 8,75 auf 9 Euro je Stunde zu erhöhen – zudem wurde eine monatliche Pauschale von 30 Euro als Vergütung für Wege- und Umkleidezeiten vereinbart.  Doch daraus wird nichts: Das Bundesarbeitsministerium lehnt es ab, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Man habe die Arbeitgeber und die Gewerkschaft bereits im Vorfeld der Verhandlungen darauf hingewiesen, dass die geplante pauschale Vergütung der Wege-und Umkleidezeiten nicht auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geregelt werden könne, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag. Die Vergütung von sogenannten Rüstzeiten ist auch in anderen Branchen umstritten. Das Anlegen von Dienstkleidung sei ein Teil der Arbeitszeit und müsse entsprechend vergütet werden, heißt es bei den Gewerkschaften. Beim Verband der Ernährungsindustrie (VDEW) sieht man das anders: „Die Vergütung dieser Zeiten sind höchst strittig, da es kaum möglich ist, die genauen Zeiten zu erfassen und diese im Einzelfall auch sehr unterschiedlich aussehen können“, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky. Dieser Sichtweise hat sich die Gewerkschaft NGG zu Jahresbeginn offenbar nur zähneknirschend gebeugt „Wir bedauern, dass die Arbeitgeber zu keiner anderen tarifvertraglichen Lösung als der pauschalen Abgeltung der Umkleidezeiten bereit waren“, sagte der zuständige Referatsleiter Thomas Bernhard. Man sei aber weiterhin bereit, „einen Tarifvertrag abzuschließen, der den Beschäftigten in der Fleischindustrie zugutekommt und den rechtlichen Anforderungen gerecht wird“.“ (…) Nach Einschätzung der Behörde würden sich die Beschäftigten der Branche bei einer pauschalierten Vergütung der Umkleidezeiten trotz der im Tarifvertrag geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 9 Euro schlechter stellen als derzeit. Dadurch könne es in Monaten mit vielen Arbeitstagen sogar zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes kommen, sagte eine Sprecherin.“…“ Artikel von Jens Heitmann vom 30.08.2018 in der Hannoverschen Allgemeinen online externer Link
  • Tarifverträge in der Fleischbranche: Zehn Minuten Umkleidezeit
    … Auch der zu Jahresbeginn verabschiedete aktuelle Tarifvertrag war Ergebnis zäher Verhandlungen. Neu war darin: Pro Arbeitstag wird eine Umkleidezeit von zehn Minuten vergütet. Mehr war nicht drin aufseiten der Industrie, das hat die zuständige Gewerkschaft schon im Februar bedauert. Nun hat die Bundesregierung sich geweigert, den Tarifvertrag als allgemeinverbindlich zu erklären. Erklärung: Die pauschale Umkleidezeit lade ein, den Mindestlohn zu unterschreiten. Damit hat die Bundesregierung recht. Denn trotz Selbstverpflichtung und Gesetzesänderungen bleibt die Liste der Schlupflöcher lang. Grundsätzlich hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert: Die Fleischbranche bleibt geprägt von Überproduktion und Handelsdruck. Der Wettbewerb wird ausschließlich über den Preis ausgetragen, das erhöht den Druck auf die Löhne. So bleibt sogar das Schlupfloch »Umkleidezeit« attraktiv – selbst wenn es um Minuten geht.“ Kommentar vom 28.08.2018 Haidy Damm bei Neues Deutschland onlline externer Link
  • Fleischwirtschaft: Einigung bei Mindestarbeitsbedingungen – Branchenmindestlohn steigt auf 9 Euro
    Nach schwierigen und langen Verhandlungen haben die Arbeitgeberverbände der deutschen Fleischwirtschaft und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft abgeschlossen. Die Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn von mindestens 9 Euro. Geregelt wurde auch, dass über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden in einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zugestimmt haben. Weiterhin wurde vereinbart, dass den Beschäftigten eine arbeitstägliche Umkleidezeit von 10 Minuten vergütet wird. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2018…“ NGG-Pressemitteilung vom 2. Februar 2018 externer Link. Siehe dazu eine Bewertung:

    • Ausgeschlachtet – Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie
      „In der Fleischindustrie wird in einigen Wochen der Mindestlohn auf 9 Euro angehoben. Das ist zwar eine Verbesserung, ändert aber nichts daran, dass sich die Unternehmen in der Branche systematisch weigern, Verantwortung für die schlechten Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Die Zeche für diese Praktiken zahlen die Beschäftigten mit ihrer Gesundheit und wird – wie inzwischen immer deutlicher wird – ansonsten der Allgemeinheit überlassen. (…) Der Landkreis Gütersloh ist eine Hochburg der Schlachtindustrie. Die Firma Tönnies etwa betreibt hier den größten Schweineschlachthof Europas. In diesem Betrieb schlachten und verarbeiten jeden Tag rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mehrzahl von ihnen kommt aus osteuropäischen EU-Ländern, etwa 25.000 Schweine. Jede Woche sind es geschätzte zwei Busladungen voll von Berufsanfängern, die zum städtischen Gesundheitsamt kommen, um Gesundheitszeugnisse zu beantragen – sie sind ein Muss, um in der Lebensmittelindustrie arbeiten zu können. Viele Zugereiste verlassen den Landkreis nach wenigen Wochen oder Monaten wieder. Die einen, weil sie der extremen Arbeitsbelastung – dem hohen Tempo und dem enormen Arbeitspensum – nicht standhalten, die anderen, weil sie eine andere Möglichkeit gefunden haben, in Deutschland Geld zu verdienen. Letzteres möchte man ihnen wünschen, denn die Fleischindustrie behandelt Arbeitnehmer aus dem Ausland wie Verbrauchsmaterial, das man bei externen Dienstleistern einkauft und nach Verschleiß austauscht…“ Beitrag von Szabolcs Sepsi und Dominique John vom 2. Februar 2018 bei „Faire Mobilität“ beim DGB externer Link
  • Das Theater geht weiter: Selbstverpflichtung der Schlachtbetriebe zum Mindestlohn
    Die Verhandlungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den großen Konzernen der Fleischwirtschaft wie Tönnies, Vion oder Wiesenhof über eine freiwillige Selbstverpflichtung gegen Sozialdumping stehen vor dem Abschluss. Einem Entwurf hätten alle Seiten zugestimmt, heißt es. Darin verpflichten sich die sechs größten Konzerne, darunter auch Heidemark, Danish Crown und Westfleisch, nicht nur, „bis Juli 2016 ihre Strukturen und Organisation derart umzustellen, dass sich sämtliche in ihren Betrieben eingesetzte Beschäftigte in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden“, heißt es in dem fünfseitigen Papier“ – aus dem Artikel „Schlacht-Konzerne wollen Arbeitsbedingungen verbessern“ von Markus Balser am 18. September 2015 in der Süddeutschen Zeitung externer Link, worin auch noch berichtet wird, dass die NGG skeptisch sei. Mit guten Gründen sind sich hier Gewerkschaft und LabourNet Germany in ihrer Skepsis einig: Selbstverpflichtungen sind – keine Behauptung, sondern Erfahrung – wie etwa auch von Unternehmerverbänden geschaffene Institute zur Vergabe irgendwelcher Siegel oder was auch immer, zu 50% Beruhigungspillen. Die anderen 50% sind Täuschungsmanöver. Siehe dazu auch einen Beitrag nach der endgültigen Unterzeichnung der Selbstverpflichtung:

    • „Fleisch verpflichtet“ am 22. September 2015 in neues deutschland externer Link, worin es unter anderem heißt: „»Was Gabriel als großen Erfolg feiert, ist nichts weiter als eine Luftnummer, denn die freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitgeber ist für die Arbeitnehmer nicht einklagbar«, kommentierte Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Immerhin gestehe sich die Branche damit ein, dass schon lange etwas schieflaufe
  • Wiedervorlage – Lohndumping: Mindestlohn in der Fleischindustrie ausgehebelt
    „November 2013. Wütende Proteste vor einem Schlachtbetrieb in der französischen Bretagne. Eine Fleischerei muss schließen, rund 900 Menschen verlieren ihren Job. Die Arbeiter sagen, Schuld sei das Lohndumping in Deutschland. Denn während in Frankreich ein Mindestlohn von 9,70 Euro gilt, schuften osteuropäische Arbeiter in deutschen Schlachthöfen für 5 Euro die Stunde. (…) Seit Dezember 2014 gilt ein Branchen-Mindestlohn von 8 Euro für die Fleischindustrie. Das Problem: Er wird nicht gezahlt. Matthias Brümmer von der Gewerkschaft „Nahrung, Genuss, Gaststätten“, NGG, erklärt: „Wir haben aktuelle Fälle, wo Beschäftigte an einem Schlachthof 280 Stunden im Monat gearbeitet haben und tatsächlich nur 173 Stunden vergütet bekommen haben. Wir spüren wieder verstärkt ein weiteres Outsourcing von Stammbelegschaften hin zu weiteren Subunternehmen um, letztendlich, und das muss man so klar und deutlich sagen, Menschen für Billiglöhne arbeiten zu lassen.“…“ Artikel mit Audio Beitrag von Roberto Jurkschat für den WDR vom 16.06.2015 externer Link Audio Datei. Siehe dazu auch den Beitrag: Fleischwirtschaft – die Schlachtordnung vom 17.12.2014 im LabourNet
  • ArbeiterInnen unter Druck
    „Am 26. 5. waren die Beraterinner der mobilen Beratung für ausländische Beschäftigte und Vertreter der Gewerkschaft NGG vor dem „Geestland“-Putenschlachthof in Wildeshausen. Dort verteilten sie Beratungsinfos und den neuen Mindestlohntarifvertrag in verschiedenen Sprachen. Nicht nur Vorarbeiter der Fleischunternehmen, auch die Polizei behinderte diese Aktion. Matthias Brümmer schildert in dem Interview, was sich auf öffentlichem Gelände, also vor dem Werkstor von Geestland, abspielte. „Mehrere Bulgaren sagten uns, dass sie unser Material nicht annehmen dürften. Andere haben es gleich abgelehnt, die Leute hatten offenbar Angst. Das ist interessant, weil sich die PHW-Gruppe, zu der Geestland ja gehört, öffentlich immer für einen Mindestlohn ausgesprochen hat.“ Nach spätern Aussagen von Arbeitern hatte der Vorarbeiter gedroht, die ganze Kolonne rauszuwerfen, wenn nur einer von ihnen ein Info-Blatt der NGG oder der mobilen Beratungsstelle nehmen würde…“ Bericht vom 31.05.2014 bei ALSO – Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V. externer Link
  • Ab. 1.8.2014 gültiger Mindestlohntarif Fleischwirtschaft – bei der ALSO in fünf Sprachen im Netz
    Da in Süd-Oldenburg von (Sub-)Unternehmen die Informationsarbeit von Gewerkschaft und der Mobilen Beratungsstelle für MitarbeiterInnen in den Schlachthöfen und Zerlegebetrieben behindert wird, diese ihre MitarbeiterInnen bedrohen, dass sie und ihre ganze Kolonne gefeuert werden, wenn sie die angebotenen Info-Materialien (z. B. zu dem seit dem 1. 8. 2014 geltenden Mindestentgelttarif für die Fleischindustrie) entgegennehmen, hat die ALSO in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft NGG diesen Mindest-Tarifvertrag nun komplett in den Sprachen bulgarisch, deutsch, englisch, polnisch und rumänisch im Netz veröffentlicht. Den Vertrag findet Ihr hier in den Sprachen

  • Lohnvereinbarung: Die Fleischer schließen den ersten Tarifvertrag
    „In der skandalgeschüttelten deutschen Fleischindustrie haben sich Gewerkschaft und Arbeitgebervertreter nach jahrelanger Funkstille erstmals auf einen branchenweiten Tarifvertrag für die rund 80.000 Beschäftigten verständigt. Die Vereinbarung, deren Wortlaut dieser Zeitung vorliegt, sieht die Einführung eines verbindlichen Mindestlohnes von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor, der dann bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen soll. Die zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) in dieser Woche ausgehandelte Einigung kam überraschend zustande, da eine Verhandlungsrunde im Dezember noch ohne jede Aussicht auf Ergebnisse abgebrochen worden war. Das hatte Zweifel genährt, ob die Tarifparteien angesichts des von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro überhaupt noch am Abschluss eines Tarifvertrags interessiert seien…“ Artikel von Dietrich Creutzburg in der FAZ vom 11.01.2014 externer Link
  • Fleischwirtschaft: “Nicht um jeden Preis” – In der Fleischwirtschaft gilt bis auf Weiteres kein einheitlicher Mindestlohn
    „Die zweite Verhandlung über einen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft wurde gestern, am 17. Dezember 2013, ergebnislos beendet. Eine erste Verhandlung zwischen NGG und der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber war im Oktober ohne Ergebnis vertagt worden. Schon in der ersten Runde hatte NGG auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Fleischbranche gedrängt: Nach 23 Jahren deutscher Einheit, bei gleicher Produktivität und Arbeitsbelastung und vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten, kann aus Sicht von NGG bei der Festlegung eines Mindestlohnes keine pauschale Unterscheidung zwischen Ost und West gemacht werden…“ Meldung bei der NGG vom 18.12.2013 externer Link

  • Mindestlohn in der Nahrungsmittelindustrie: Preis des Fleisches
    Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gelten als besonders miserabel. Auch wenn die Arbeitgeber die von der neuen Regierung angekündigten 8,50 Euro Mindestlohn akzeptieren müssen, verhandelt die Branche heute über die Lohnuntergrenze. Es gibt noch viel zu klären. Artikel von Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 17.12.2013 externer Link. Aus dem Text: „(…) Jetzt, da um den Mindestlohn keine abstrakten ökonomischen Diskussionen mehr geführt werden, sondern da er konkret wird, zeigt sich, dass die Anhebung der unteren Lohngruppen auf 8,50 Euro nur der eine Teil der Umsetzung sein wird. „Sie haben ja nicht nur die unteren Lohngruppen, sondern auch die oberen“, sagt Silke Erdmann-Nitsch von Halberstädter. „Facharbeiter werden sich nicht damit zufriedengeben, künftig nur noch genauso viel wie Angelernte zu verdienen.“ Für ihre Firma bedeutet das: Auch in den beiden oberen Lohngruppen von 8,55 und 9,27 Euro dürften die Löhne ungefähr so steigen, dass die alten Abstände zwischen den Gruppen bleiben…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=62800
nach oben