Bekämpfung von Ausbeutung in Deutschland? Fehlanzeige! Bundesregierung gibt zu: Ganze 11 Verfahren im Jahr 2017 abgeschlossen

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt„… Eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deckte zum Jahresanfang eklatante Mängel bei der Erfassung und Verfolgung von Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit durch kriminelle Unternehmer*innen in Deutschland auf. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich um staatliches Totalversagen und behördliche Sabotage. Die Antwort der Bundesregierung vom 11.2.2019 (…) auf die Anfrage der Grünen macht deutlich: Eine Verfolgung von Ausbeutung findet im bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Land der EU so gut wie nicht statt. Sie ist statistisch nicht messbar und besteht aus lächerlichen Einzelfällen. (…) Angesichts der unzähligen Dokumentationen, die über ausbeuterische Arbeitsverhältnisse in den Bereichen Bau, Reinigungsgewerbe, Paket-Dienste, Ernthelfer und Schlachtbetrieben vorliegen, ein durch und durch beschämender Befund. Unternehmerkriminalität scheint nach wie vor als Kavaliersdelikt durchzugehen. Kommt es doch einmal zu einer Anzeige wegen Unterlaufung des Mindestlohns und ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse, enden die Verfahren oft mit einem Vergleich. Die Beratungsstellen für „Faire Mobilität“ des DGB, bei denen ausländische Arbeitskräfte Hilfe finden, die um Lohn oder andere Ansprüche geprellt werden, haben 2017 laut eigener Statistik knapp über 5.000 Beratungsfälle gehabt. Wenn Unternehmer einbehaltene Löhne nachzahlen mussten – etwa aufgrund von Arbeitsgerichtsprozessen -, gelten die Ansprüche des einzelnen Beschäftigten als abgegolten. Strafen haben diese kriminellen Unternehmer in der Regel nicht zu befürchten, wie das Beispiel des Hotel-Reinigungsbarons Karly Zingsheim (ZIngsheim Hotel-Service, ZHS) zeigt. Da in Deutschland zumeist keine weiteren Ermittlungen bzw. eine konsequente Strafverfolgung oder -vereitelung stattinden, kann das kriminogene Mileu aus General-Unternehmern und Sub-Unternehmen in aller Ruhe weiter machen: Sie hinterziehen ohne Angst vor Strafe Löhne, Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuern. Die individuellen Erfolge einzelner Betroffener vor deutschen Arbeitsgerichten sind so nur ein Trostpflaster, ja ein Schmiermittel, um den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten.“ Beitrag von Jessica Reisner vom 4. Juni 2019 bei Arbeitsunrecht in Deutschland externer Link, siehe auch unser Dossier: Bundesfinanzministerium will “Missstände am Arbeitsmarkt, illegale Beschäftigung und Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch” bekämpfen – oder wen?

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=150051
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