Seehofers harter Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Zurückweisungen an der Grenze (europafeindlich und rechtswidrig)

Dossier

Postkartenaktion: Dublin-IV stoppen!Europa als Werte- & Rechtsgemeinschaft wird durch Vorschläge aus Bayern und dem Innenministerium konterkariert. Geht es nach Horst Seehofer, sollen Flüchtlinge künftig an der deutschen Grenze abgewiesen werden, wenn sie schon in Europa registriert sind oder keine Papiere haben. Was deutsches & europäisches Recht dazu sagen, interessiert wohl nicht. (…) Das Zurückweisen von Schutzsuchenden an innereuropäischen Grenzen wäre ein Bruch dieser Verpflichtung und ein weiterer Schritt zur Entrechtung von Flüchtlingen, der einen Dominoeffekt auslösen könnte (…) Um zu verhindern, dass Menschen derart schutzlos gestellt werden, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet. (…) Dieses eindeutige Bekenntnis zum europäischen Flüchtlingsschutz und seine Regeln stellt Bundesinnenminister Seehofer nun zur Disposition…“ Beitrag von Pro Asyl vom 12. Juni 2018 externer Link, siehe auch unser Dossier [“Ankerzentren”] Erstes Abschiebezentrum soll im Herbst 2018 öffnen (und weitere verwandte ganz unten) sowie hier zu den Push-backs:

  • Seehofers langer Schatten über Europa. In der EU ankommende Asylsuchende sollen in Lagern landen und als „nicht eingereist“ gelten. Europas rechte Flüchtlingspolitik wird zum Mainstream New
    Sieben Monate ist es her, dass Horst Seehofer (CSU) als Bundesinnenminister aus dem Amt schied. Die Erinnerung an ihn verblasst – doch sein Einfluss auf die künftige europäische Asylpolitik schlägt erst jetzt so richtig durch. Denn die EU macht in diesen Wochen Tempo bei einer grundlegenden Reform des Asylsystems, die fast vollständig auf Seehofers Vorstellungen zurückgeht. Der Kerngedanke: Wer die Außengrenzen erreicht, kommt dort zunächst in Lager, um per Vorprüfung zu klären, ob überhaupt Zugang zu einem regulären Asylverfahren gewährt wird. Bis dahin gelten die Ankommenden als offiziell „nicht eingereist“. Nur wer aus Ländern mit einem EU-weiten Anteil an positiven Asylentscheidungen von über 20 Prozent stammt und nicht über einen „sicheren Drittstaat“ einreist, darf für das reguläre Asylverfahren in die EU. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor „De-facto-Haftlagern an den Grenzen Europas“. Die Pläne dafür reichen lange zurück – und stammen aus Berlin. (…) Sieben konkrete Gesetzesvorhaben im Asyl- und Migrationsbereich hat die Kommission seit der Präsentation des Pakts vorgelegt. Zwei davon nahmen nun am 22. Juni die erste Hürde im Rat. Der billigte unter anderem die sogenannte Screening-Verordnung. Die schafft die Grundlage für das, was Seehofer vorgedacht hatte: ein verbindliches Registrierungsverfahren an den Außengrenzen, inklusive „Prüfung der Schutzbedürftigkeit“ – in nur fünf Tagen. Die jüngsten Beschlüsse seien ein „signifikanter Fortschritt“, vor allem bei der Herausforderung, „Solidarität und Verantwortung auszubalancieren“, sagt eine Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars Margaritis Schinas auf Anfrage der taz. Für den vor allem von den Mittelmeerstaaten verlangten Mechanismus zur EU-weiten Verteilung Ankommender gab es indes keinen Konsens. Stattdessen gibt es nun eine sogenannte „Solidaritätsplattform“, die sich bereits am 27. Juni konstituierte. Mit der können Mitgliedstaaten Ländern an den Außengrenzen freiwillig Flüchtlinge abnehmen oder ihnen Geld dafür schicken. Das war selbstredend schon bisher möglich. Eine verbindliche Regelung gibt es nicht. Brüssel gibt sich dennoch optimistisch: Die Ukrainekrise habe gezeigt, was möglich sei, sagt Schinas’ Sprecherin. „Wenn wir diese Ergebnisse in Krisenzeiten erzielen können, können wir uns auch für die Bewältigung der Migration in normalen Zeiten rüsten.“ Fortschritte beim Pakt seien „so dringend wie nie zuvor“. Die weiteren, separaten Gesetzesvorhaben der Kommission sehen vor: Wer aus als sicher geltenden Ländern stammt oder über diese eingereist ist, bleibt nach dem Screening für ein Asyl-Schnellverfahren direkt im Lager. Im Fall einer – dann sehr wahrscheinlichen Ablehnung – soll innerhalb von zwei Wochen die Abschiebung erfolgen…“ Artikel von Christian Jakob vom 13.7.2022 in der taz online externer Link
  • Klatsche für Seehofer: Deal zwischen Griechenland und Deutschland „eindeutig rechtswidrig“ 
    VG München: Abgeschobener Asylsuchender muss umgehend zurückgeholt werden – Griechischer Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern: Entscheidung sofort umsetzen. Die als „Seehofer-Deal“ bekanntgewordene Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland, um Flüchtlinge direkt an der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland zurückschicken zu können, ist „eindeutig rechtswidrig“ und verstößt gegen Unionsrecht. Zu dieser Bewertung gelangt das Verwaltungsgericht München in einer Kammerentscheidung vom 4. Mai 2021. Das Gericht verpflichtet die Bundespolizei, den betroffenen Schutzsuchenden, der im August 2020 nach Griechenland abgeschoben wurde, umgehend nach Deutschland zurückzuholen. Der Betroffene wird durch den Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert vertreten. Das Verfahren wird vom Griechischen Flüchtlingsrats (GCR) und von PRO ASYL unterstützt…“ Pressemitteilung vom 7.5.21 von und bei PRO ASYL externer Link – siehe auch unser Dossier:  Humanität und Solidarität geht anders: Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend!
  • Urteil: Bayerns Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig 
    „… Nach nur zwei Jahren muss der Freistaat Bayern seine eigene Grenzpolizei zwar nicht unbedingt abschaffen, aber nun ist höchstrichterlich klar: Sie darf nur eine Hilfstruppe der Bundespolizei sein. Ihre Rechtsgrundlage sei in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar – das hat am Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Vorsitzenden der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Schulze, statt. Die Grenzpolizei einzuführen, war im Frühjahr 2018 eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen des damals neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Konkret richtete sich Schulzes Klage wie auch eine ähnliche der Grünen-Landtagsfraktion gegen zwei Regelungen: Einmal Artikel 5 des bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG), der die Errichtung der Grenzpolizei regelt und ihre Aufgaben beschreibt. Zum anderen Artikel 29 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der ihr bestimmte Befugnisse überträgt – zum Beispiel dass die Beamten bei einer Kontrolle einen Zug oder Bus betreten dürfen. Den Artikel im POG beanstandeten die Richter nicht. Den Artikel im PAG hingegen verwarfen sie, unter anderem weil er gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Ein Land wie Bayern dürfe in diesem Bereich keine Gesetze erlassen; das sei Sache des Bundes. Bei den Regelungen im PAG handele es sich um einen „offensichtlichen und zudem um einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes“. Die bayerischen Grenzpolizisten dürfen also weiter kontrollieren, aber nicht selbstständig, sondern nur im Sinne einer Amtshilfe für die eigentlich zuständige Bundespolizei. (…) Das Gericht folgte also der Argumentation der Grünen, die Grenzen zu sichern, sei nach dem Grundgesetz ausschließlich Sache des Bundes; es gebe nur deutsche Außengrenzen, keine bayerischen. Somit sei es verfassungswidrig, wenn der Freistaat hier seiner Landespolizei ebenfalls Kompetenzen übertrage, wenn er also neben der dafür zuständigen Bundespolizei eine eigene Grenzpolizei aufbaue…“ Kommentar von Kassian Stroh vom 28. August 2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Seehofers Bilanz: Nur 34 Flüchtlinge an deutscher Grenze seit 2018 zurückgewiesen 
    „… Lediglich 34 Flüchtlinge sind seit August 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze abgewiesen und nach Griechenland zurückgeschickt worden. Zwei weitere wurden seitdem nach Spanien zurückgeschickt: Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die »Süddeutsche Zeitung« am Montag zitierte. Die Zahl liegt deutlich unter jener, die von Politikern in der Union erwartet worden war. Am Streit zwischen CSU und CDU, ob diese Zurückweisungen im Schnellverfahren erlaubt sind, wäre vergangenes Jahr beinahe die Große Koalition zerbrochen. Vor allem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Rückweisungen mit großem Druck innerhalb der Koalition durchgesetzt. Schon wenige Monate nach Einführung der Zurückweisungen hatten erste Zahlen bereits auf die heutige Situation hingedeutet. Die neu eingerichtete 500 Mann starke bayrische Grenzpolizei hatte in den ersten fünf Monaten ihrer Existenz 2018 nur neun Migranten aufgegriffen. Ansonsten hatte sie hauptsächlich Rauschgiftdelikte verfolgt. Das von Seehofer medial aufgebauschte Problem war offenbar keines. Ein Gutachten der Grünen hatte zudem ergeben das die Grenzpolizei verfassungswidrig ist. (…) Aus Sicht der Linksfraktion widersprechen die Zurückweisungen dem Europarecht: Es sei »nicht akzeptabel«, dass das Innenministerium weiterhin so tue, als seien die Deals mit Griechenland und Spanien zweifelsfrei mit Europarecht vereinbar, sagte die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke der Zeitung…“ Meldung bei neues Deutschland online vom 4. November 2019 externer Link
  • Seehofer unterliegt vor Gericht: Rückweisung nicht legal / Ein Jahr Seehofer-Deal, ein Jahr europa- und menschenrechtswidrige Maßnahmen 
    Das Verwaltungsgericht München stellt den Innenminister bloß: Dessen Abkommen mit Griechenland verstößt voraussichtlich gegen europäisches Recht. Deutschland muss einen nach Griechenland zurückgewiesenen Afghanen sofort nach Deutschland zurückholen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) München in einem Eilbeschluss. Das von Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit Griechenland ausgehandelte Rückweisungsabkommen sei voraussichtlich rechtswidrig. Der 25-jährige Afghane kam im Mai 2019 per Zug aus Österreich und wurde von der Bundespolizei am Bahnhof Lindau kontrolliert. Eine Abfrage in der Fingerabdruckdatei Eurodac ergab, dass er bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatte. Auf Grundlage des Griechenland-Abkommens wurde der Afghane am nächsten Tag nach Griechenland zurückgeflogen. Sein dortiges Asylverfahren gilt als eingestellt, weil er es „nicht betrieben“ habe. Jetzt sitzt er als illegaler Ausländer in griechischer Haft, ihm droht die Abschiebung nach Afghanistan. Das VG München ordnete jetzt aber die sofortige Rückholung des Afghanen nach Deutschland an. Ihm drohten „unzumutbar schwere Nachteile“, so das Gericht. Der Mann habe einen „Folgenbeseitigungsanspruch“, denn die Zurückweisung durch die Bundespolizei sei nach erster Prüfung als rechtswidrig einzustufen. Der 31-seitige VG-Beschluss liegt der taz vor. Der Beschluss ist „unanfechtbar“, weil im Asylrecht meist kurzer Prozess gemacht wird. Hier nützt dies dem Flüchtling. (…) Große Zweifel hatte das Gericht auch, ob überhaupt Flüchtlinge zwangsweise nach Griechenland verbracht werden können. Das VG München ging davon aus, dass das griechische Asylverfahren weiterhin „systematische Mängel“ aufweist. Wenn der Afghane zurückkommt, wird das BAMF also zunächst feststellen, in welchem EU-Staat sein Asylantrag geprüft wird. Vermutlich wird dies Deutschland sein, weil das BAMF nicht rechtzeitig die Aufnahme in Griechenland oder Österreich beantragt hatte. Nach den Dublin-Regeln muss der Antrag binnen zwei Monaten gestellt werden...“Artikel von Christian Rath vom 14.8.2019 bei der taz online externer Link und auch grundsätzlicher dazu:

    • Ein Jahr Seehofer-Deal, ein Jahr europa- und menschenrechtswidrige Maßnahmen
      Das VG München hat in einem Eilverfahren nun erstmals angeordnet: Ein Afghane, der nach dem deutsch-griechischen Verwaltungsabkommen – dem sogenannten »Seehofer-Deal« – von der deutsch-österreichischen Grenze direkt nach Griechenland abgeschoben wurde, ist umgehend zurückzuholen. Besonders deutlich wird die Grundsatzkritik gegen den Deal. Seit Freitag liegt der Beschluss externer Link vor, der Betroffene harrt aber weiterhin in Griechenland in Abschiebungshaft aus. Der afghanische Schutzsuchende wurde im Mai nach Übertritt der deutsch-österreichischen Grenze von der Bundespolizei im Zug aufgegriffen. Ohne jegliche Einschaltung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied die Bundespolizei allein auf Grundlage eines sog. EURODAC-1-Treffers, d.h. einer Registrierung und Antragstellung in Griechenland, diese Person dorthin zu verbringen. Eine weitere Prüfung erfolgte nicht. Zugang zu einem Rechtsanwalt gab es während dieses Verfahrens faktisch nicht. Die Bundespolizei betonte, Rechtsgrundlage sei allein das deutsch-griechische Abkommen externer Link gewesen. Keine 48 Stunden später befindet sich der Betroffene in Griechenland – und ist dort mittlerweile seit über zwei Monaten inhaftiert. (…) Die Missachtung der Regelungen führen sogar zu drohenden Menschenrechtsverletzungen: Niemand darf in eine unmenschliche oder erniedrigende Situation abgeschoben werden (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention). In Griechenland aber gibt es noch immer kein funktionierendes Schutzsystem, de facto mangelt es Geflüchteten an Unterkünften, Nahrungsmitteln und medizinischer Basisversorgung. Jahrelang wurde wegen der dort herrschenden Bedingungen nicht dorthin abgeschoben. Auch das VG München hat weiterhin erhebliche Zweifel bezüglich menschenrechtskonformer Rückführungen nach Griechenland. Dem Abkommen zwischen Deutschland und Griechenland ging ein heftiger Streit der Großen Koalition voraus. Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss: rechtswidrige Zurückweisung an der Grenze. Bundesinnenminister Seehofer schloss daraufhin (neben Spanien) ein Abkommen mit Griechenland, wonach Betroffene, die in Deutschland ein Asylgesuch vorbringen und in Griechenland registriert wurden, innerhalb von 48 Stunden abgeschoben werden sollen. Das Abkommen wurde zunächst nicht einmal den Bundestagsabgeordneten zugänglich externer Link gemacht. Erst dank unserer griechischen Partner in Griechenland Refugee Support Aegean externer Link wurde es öffentlich…“ Pro-Asyl-Meldung vom 14.08.2019 externer Link
    • Und wir erinnern an: Erneute Flucht: Aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben, jetzt in Griechenland gestrandet 
      Aus Deutschland abgeschobene afghanische Schutzsuchende sind erneut zur Flucht gezwungen. Jetzt sitzen sie in Griechenland unter unmenschlichen Bedingungen fest. Mitarbeiter*innen von Refugee Support Aegean (RSA), Partnerorganisation von PRO ASYL in Griechenland, haben vier Flüchtlinge getroffen, die in den griechischen Lagern gestrandet sind. (…) Seit der Unterzeichnung des »Joint Way Forward«-Abkommens zwischen der EU und Afghanistan im Oktober 2016, mit dem Ziel Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern, wurden insgesamt 174 afghanische Schutzsuchende aus Deutschland nach Kabul abgeschoben. Die vier jungen Männer waren auf den ersten drei Charter-Flügen, die aus Deutschland starteten. Die Erfahrung der Abschiebung beschreiben alle vier als traumatisierend. (…) Die vier jungen Männer sahen sich gezwungen, erneut aus Afghanistan zu fliehen. Auf ihrer Flucht nach Europa wurden sie abermals Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen, wie völkerrechtswidrigen Zurückweisungen (sogenannte Push-Backs) an der türkisch-griechischen Grenze…” Bericht vom 19.02.2018 bei Pro Asyl externer Link
    • Siehe auch unser Dossier Griechische Migrationspolitik (mit Syriza)
  • Zurück in den Griechen-Knast: Ist Seehofers Flüchtlingsdeal gescheitert? 
    „Sommer 2018, Koalitionskrise. Es geht um eine Frage: Darf ich Flüchtlinge an der Grenze abweisen? (…) Innenminister Seehofer wollte es, Kanzlerin Merkel nicht: Flüchtlinge direkt und automatisch an der Grenze abweisen, wenn sie schon woanders registriert sind. Es folgte ein hitziger Streit zwischen CSU und CDU, ein angekündigter Rücktritt des Bundesinnenministers, der dann aber doch nicht vollzogen wurde. Heraus kam ein Kompromiss, die so genannten Seehofer-Deals. Rücknahme-Abkommen mit Griechenland und Spanien, die es möglich machen, Asylbewerber direkt von der Deutsch-Österreichischen Grenze dorthin zurückzuschicken. REPORT-MAINZ-Recherchen zeigen: Ein Jahr später fällt die Bilanz ernüchternd aus. In der Praxis bleibt der Deal weitgehend wirkungslos, hat für die Betroffenen aber verheerende Konsequenzen“ Bilanz von Heiner Hoffmann vom 30. Juli 2019 bei Report Mainz externer Link (Videolänge: 9:33 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 30. Juli 2020)
  • Seehofer plant Grenzkontrollen in weiteren Bundesländern 
    „… Knapp zwei Monate nach dem Start der neuen bayerischen Grenzpolizei hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für Grenzkontrollen in weiteren Bundesländern ausgesprochen. Er sei im Gespräch über „intelligente Grenzkontrollen“ mit mehreren Bundesländern, sagte der Minister am Montag nach dem Besuch einer Grenzkontrollstelle in Freilassing. Zugleich stehe er in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, um die Pläne europarechtlich abzusichern. Zusammen mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zog Seehofer auch Bilanz über die bisherige Arbeit der umstrittenen bayerischen Grenzpolizei. Seit Anfang Juli seien durch die Polizisten 1.750 Anzeigen wegen Straftaten und „bedeutender Ordnungswidrigkeiten“ erstellt worden, sagte Herrmann, darunter etwa 475 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und 100 gegen das Waffengesetz. (…) Darüber hinaus wurden laut Herrmann mehrere Schleuser festgenommen und 220 unerlaubte Einreisen festgestellt. Eine brisante Zahl blieben Herrmann und Seehofer bei dem Termin allerdings schuldig: Wie viele Menschen nach ihrer Festnahme durch die bayerische Grenzpolizei durch die dafür zuständige Bundespolizei ins Ausland zurückgewiesen wurden, verrieten die beiden Minister am Montag nicht. Es sei „noch ein wenig früh“, sagte Herrmann, eine ausführliche Statistik werde folgen. Seehofer verwies auf die Gesamtzahlen aus der Arbeit der Bundespolizei. Im ersten Halbjahr 2018 seien an der bayerisch-österreichischen Grenze 5.300 Fälle unerlaubter Einreisen registriert worden, rund 3.000 Menschen seien „direkt zurückgewiesen“ worden. Bei Zurückweisungen gehe es weniger um die Gesamtzahl, sondern „mit den Worten der Kanzlerin: um die Schaffung von Ordnung“, betonte Seehofer…“ Beitrag von Florian Naumann vom 28. August 2018 bei MiGAZIN externer Link
  • »Masterplan«: Deutschland macht dicht 
    Im nun öffentlich gewordenen »Masterplan Migration« von Horst Seehofer wird deutlich: Ein faires Verfahren für schutzsuchende Menschen soll auf möglichst vielen Ebenen verhindert werden, der Willen zur Abschottung schwingt in allen Bereichen des Papiers mit. Eine Analyse einiger wichtiger Punkte. (…) Flüchtlinge sollen – wenn sie denn überhaupt noch nach Deutschland gelangen – in Massenunterkünften kaserniert werden, aus denen man sie möglichst schnell wieder abschieben kann und in denen sie nur noch Sachleistungen erhalten. Auch der Zugang zu fairen Verfahren wird selbst denjenigen, denen doch noch die Möglichkeit gegeben wird, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, so schwer wie möglich gemacht. Während in der Präambel das Vertrauen in den Rechtsstaat betont wird, sind es gerade die Grundprinzipien des Rechtsstaates, die durch diesen Plan in Frage gestellt werden. In den gesamten Duktus passt es da auch, dass mit Worthülsen wie »Mitmenschlichkeit ist für uns nicht verhandelbar« (S.4) ein Kapitel eingeleitet wird, das die Verantwortung für die existierenden Probleme »Partnerländern« in den Krisenregionen zuschustern will und die dortigen Staaten adressiert wie Befehlsempfänger…“ „Besprechung“ vom 10.7.2018 von und bei Pro Asyl externer Link und der Masterplan Migration: Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung externer Link (Stand: 4. Juli 2017) beim BMI
  • Stellungnahmen zu geplanten Zurückweisungen an der Grenze und Transitverfahren 
    Verschiedene Fachleute und Institutionen kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die derzeit politisch umstrittenen und teilweise bereits vom Innenminister angeordneten Zurückweisungen an der deutschen Grenze gegen höherrangiges Recht verstoßen. Auch die kürzlich im Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen werden von der Fachöffentlichkeit kritisch gesehen. Wir haben hier einige aktuelle Stellungnahmen und Analysen zusammengestellt. Die ursprünglich im kürzlich bekannt gewordenen „Masterplan“ von Horst Seehofer vorgesehenen Zurückweisungen an der deutschen Grenze werden von Fachleuten aus dem Asyl- und Migrationsrecht übereinstimmend als unvereinbar mit höherrangigem Recht beurteilt. Nach den Plänen des Bundesinnenministers sollen unter anderem auch Schutzsuchende, die in anderen EU-Staaten registriert wurden, zurückgewiesen werden. Zum Teil wurden die Forderungen vom Innenminister im Alleingang schon umgesetzt. So wurde die Bundespolizei am 19. Juni 2018 angewiesen, im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten EU-Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen Personen zurückzuweisen, die einer Einreisesperre unterliegen. Dies soll auch erfolgen, wenn Betroffene ein Asylgesuch stellen. Laut Ministeriumssprecherin werde mit monatlich etwa 100 Zurückweisungen gerechnet. Nach Medienberichten sollen aufgrund dieser Anweisung bisher innerhalb einer Woche 2 Personen zurückgewiesen worden seien. Die Statistiken für das Jahr 2017 deuten darauf hin, dass die Zahl der Fälle, in denen Zurückweisungen von Asylsuchenden überhaupt in Betracht kämen, gering ausfallen. Im letzten Jahr wurden in Deutschland knapp 200.000 Asylanträge gestellt. Hiervon wurden lediglich rund 15.000 durch die Bundespolizei registriert. An der deutsch-österreichischen Grenze, wo Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt wurden, waren es nur 1.740 (BT-Drs. 19/1371, Frage 27). Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler/innen kritisieren die Idee von Zurückweisungen als europa- und völkerrechtswidrig. So hat etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hierzu eine Stellungnahme externer Link veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass solche Zurückweisungen nicht mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen sind. Im Einzelnen werden die folgenden rechtlichen Punkte vorgebracht…“ Beitrag vom 09.07.2018 beim Informationsverbund Asyl & Migration externer Link mit weiter führenden Links
  • Versionen fiktiver Migrationspolitik und was sie unterscheidet: Transitzentren, Flughafenverfahren und die australische non-Migration Zone 
    „Die Einrichtung sogenannter „Transitzentren“, die die Einheit der Union und der Regierung retten soll, basiert auf einer Fiktion. Asylsuchende, die die deutschen Außengrenzen überqueren, sollen rechtlich nicht eingereist sein, um über ihre Abschiebung und die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu entscheiden. Dies soll offenbar auf Grundlage von bilateralen Abkommen und in Umgehung der Dublin-Verordnung geschehen, was eine solche Fiktion der Nicht-Einreise eben erst notwendig macht. So sollen in den „Transitzentren“, oder Lagern, wie sie Giorgio Agamben beschrieb, extralegale Räume geschaffen werden, in denen für die Betroffenen nicht nur der Anspruch auf die Anwendung des Dublinverfahrens ausgesetzt würde, sondern auch der rechtsstaatliche Zugang zu Rechtsmitteln. (…) Sollten die Rechte von Asylsuchenden in Lagern in Deutschland durch die Fiktion der Nichteinreise eingeschränkt werden, sei es durch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wie aktuell geplant oder eine wie auch immer in Deutschland angewandte australische Lösung, so könnte dies durchaus der Beginn sein, Asyl in Europa gänzlich abzuschaffen. Auch wenn Verteidiger*innen der geplanten Lager hervorheben, dass es sich ja nicht um eine Einschränkung der Asylverfahren handle, sondern nur um eine Klärung der Verantwortung, übersehen sie die Grundsätzlichkeit des Schritts. Ist es Staaten in Europa erst einmal möglich, Zonen zu schaffen, in denen Grundrechte von Asylsuchenden ausgesetzt werden, so betrifft dies den Anspruch auf Flüchtlingsschutz logisch als nächsten Schritt. Zeitliche Befristungen, wie 48 Stunden Bearbeitungszeit, sind politische Zugeständnisse angesichts eines potentiell unbefristeten Ausnahmezustands. Auch der seit 15 Jahren geplanten und aktuell wieder diskutierten Exterritorialisierung der Asylverfahren außerhalb der EU stünde dann rechtlich nichts mehr im Wege. Extralegale „Transitzentren“ öffnen eben die Tür zur möglichen Abschaffung des Flüchtlingsrechts durch die Aushöhlung des Rechtsstaats. Gerade jene, die auf einen starken Rechtsstaat pochen, sollten dies nicht wollen.“ Beitrag von J. Olaf Kleist vom 5. Juli 2018 beim Verfassungsblog externer Link – Hier sollte sich niemand damit trösten, dass es ja „nur die Flüchtlinge“ betrifft. Denn die Hauptbedrohung besteht darin, dass es überhaupt möglich sein soll, dass ein demokratischer Staat rechtsfrei Zonen unter seiner Hoheitsgewalt schaffen kann.
  • »Transitzentren«: Die Union und ihre Fiktion der Rechtmäßigkeit 
    „Die neueste Idee der Union: Flüchtlinge sollen in Deutschland als »nicht eingereist« gelten und auf dieser Grundlage in sogenannten Transitzentren festgehalten werden. Anschließend will man die Menschen schnell in andere EU-Staaten zurückschicken. Aber: Wie so häufig ist auch dieser CDU/CSU-Plan nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die meisten Menschen würden einen Ort, an dem Personen gegen ihren Willen festgehalten werden und den sie nicht verlassen dürfen, wohl »Gefängnis« nennen. Nicht so Stephan Mayer (CSU) – obwohl er selbst bekräftigt, »raus darf aber niemand«. (…) Es entspricht geltendem Recht und Rechtsprechung, dass Asylsuchende nicht allein deswegen in Haft genommen werden, weil sie einen Asylantrag stellen (Erwägungsgrund 15 der Aufnahme-Richtlinie, Artikel 28 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung). Wenn man sich vorstellt, dass Schutzsuchende beim Aufgriff irgendwo an der Binnengrenze in die »Transitzonen« geschafft und dort festgehalten werden, dann handelt es sich um Freiheitsentziehung im Sinne von Artikel 104 GG, wofür eine richterliche Haftanordnung nötig wäre. Eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es aber nicht. Sie dürfte nach geltendem europäischen Recht auch nicht einfach auf der nationalen Ebene geschaffen werden…“ Stellungnahme von Pro Asyl vom 5. Juli 2018 externer Link
  • Brüssel rechtfertigt Lager und Haft für Flüchtlinge 
    „In Deutschland sind “Transitzentren” und andere geschlossene Lager für Flüchtlinge heftig umstritten. Die SPD könnte daran sogar den CDU-CSU-Deal (und damit die GroKo) scheitern lassen. Doch für die EU-Kommission ist das kein Problem. Laut EU-Recht sei es möglich, Asylbewerber in geschlossenen Zentren festzuhalten, sagte eine Behördensprecherin. “Räumliche Beschränkungen werden von den EU-Regeln erlaubt”, sogar Haft sei möglich. Natürlich komme es immer auf die Umstände an, zum Beispiel auf eine mögliche Fluchtgefahr. Grundsätzlich seien Lager aber möglich – auch wenn man sie im politische korrekten Brüssel nicht so nennt…“ Beitrag vom 4. Juli 2018 von und bei Lost in Europe externer Link
  • Der Europastreit – Die akute Brutalisierung der europäischen Asylpolitik könnte das Projekt der europäischen Einigung dauerhaft entstellen 
    „Welchen Effekt hat der bisherige Rechtsruck in den Mitgliedsstaaten der EU? Die deutsche Regierungskrise zeigt dies in erschreckender Weise auf. Wenngleich schnell gesehen wurde, dass hinter dem „Asylstreit“ der Unionsparteien ein innerdeutscher Kampf um Europa steht, so muss mittlerweile von einem länderübergreifenden „Europastreit“ gesprochen werden, dessen mögliche Konsequenzen noch nicht klar genug geworden sind. (…) Seehofer, Söder & Co würden einen derartigen Furor niemals entfesseln, wenn sie sich nicht einer wachsenden Unterstützung von rechten Regierungen sicher sein könnten und nicht ausreichend ideologische Schnittmengen mit diesen Regierungen hätten. (…) Schaut man auf den Verlauf der vermeintlichen „Mutter aller Gipfel“, so offenbart sich der modus operandi der nationalistischen Regierungen von Ungarn über Österreich bis Italien einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Nationalisten gehen ihre nationalen Wege, weswegen auf europäischer Ebene nichts zustande kommt, woraufhin die Nationalisten wieder sagen: „Wir müssen unsere eigenen Wege gehen, die EU bekommt nichts zustande.“ (…) Das Gerede frei dem Motto „Es passiert seit Jahren nichts und jetzt muss endlich gehandelt werden“ suggeriert nicht nur ein ungebrochenes Fortdauern der Massenmigration, die jeder Grundlage entbehrt. Es ist auch grob irreführend hinsichtlich der (grausamen) Effektivität der schon ergriffenen Maßnahmen: Es gibt nicht die gutmenschliche „Flüchtlingskanzlerin“, die mal eine realitätsgesättigte Watschn aus Bayern bräuchte, um endlich das vermeintlich Notwendige zu tun. Die asylpolitischen Ziele aller Seiten haben sich zum Teil schon länger angeglichen, nur die politische Methode ist aufgrund unvereinbarer innenpolitischer Kalküle der Regierungen (bzw. Regierungsparteien) umstritten. Hier verschränken sich Asyl- und Europastreit untrennbar ineinander. (…) Wenn nationale Alleingänge unabhängig von kollektiven Notsituationen – darin unterscheidet sich das Jahr 2018 von der Eurokrise 2010/11 oder der Flüchtlingskrise 2015/16 – in einem Politikfeld akzeptabel werden, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis diese Strategie der mangelnden Geduld und des kurzfristigen Prestigegewinns auf andere Felder übergreift. So dürfte den Ländern Europas die gemeinsame Handlungsfähigkeit in allen Politikfeldern eher früher als später verloren gehen…“ Beitrag von Emanuel Herold vom 4. Juli 2018 bei Telepolis externer Link
  • Die Fiktion der Souveränität in Transitzentren – Was ist eigentlich mit der Orbánisierung Europas gemeint? 
    „Die Transitzentren sind der neueste Clou der Unionsfraktion zur angeblichen Steuerung der Fluchtmigration und zugleich ein alter Hut. Am Montag verständigten sich CDU und CSU darauf, Transitzentren an der bayerisch-österreichischen Grenze einzurichten, um ihre größte parteipolitische Krise abzuwenden. Die Transitzentren waren bereits im Herbst 2015 Bestandteil eines Ressortentwurfs des Bundesinnenministeriums, den die SPD im letzten Moment verhinderte. Man wolle „Massenlager im Niemandsland“ verhindern, wie der damalige Justizminister Heiko Maas sagte. Auf europäischer Ebene sind indes mit den „regionalen Ausschiffungsplattformen“, die in außereuropäischen Drittstaaten errichtet werden sollen, sowie mit den „kontrollierten Zentren“ auf europäischem Boden vergleichbare Lager geplant. Der Spiegel fasste die EU-Gipfel-Ergebnisse wie folgt zusammen: „Europa orbánisiert sich“. Die Überschrift erfasst tatsächlich den Kern des Problems. Hinter dem sog. Asylstreit der letzten Wochen steckt nicht nur ein parteipolitischer Konflikt zwischen Innenminister Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es geht im Kern darum, eine illiberale und anti-europäische Form des Rechtsstaats in Deutschland zu implementieren, die in Ungarn schon weit vorangeschritten ist. Auf lange Sicht ist es das Ziel von nationalistischen Akteuren, dass rechtsstaatliche Garantien nur noch formell auf dem Papier bestehen. Der autoritär transformierte Rechtsstaat ist dann nur noch eine Attrappe, weil Betroffene zu ihm faktisch keinen Zugang mehr haben…“ Kommentar von Maximilian Pichl vom 4. Juli 2018 beim Verfassungsblog externer Link
  • KünstlerInneninitiative Unruhestiften: Für eine humane und solidarische Aufnahme von Flüchtlingen 
    KünstlerInneninitiative "Unruhe stiften!"Nach wie vor ertrinken wöchentlich Flüchtlinge im Mittelmeer, zuletzt Mitte Juni vor der Küste Libyens 220 Menschen. Die tagelange Odyssee des Flüchtlingsrettungsschiffes „Aquarius“ mit 629 Flüchtlingen an Bord, die keiner haben wollte, setzte sich fort mit den Rettungsschiffen „Lifeline“ und „Open Arms“. Situationen des Ablehnens und gegenseitigen Abschiebens von Flüchtlingen durch Länder, und des Aussetzens auf dem Meer sind inzwischen keine einmaligen Vorkommnisse mehr an den Grenzen Europas. – Die schon immer hohen Flüchtlingsmauern werden unüberwindbar. Gleichzeitig gibt es seit Wochen in einer unfassbar aggressiven Form einen Vorstoß der reaktionären Kräfte innerhalb der Union, insbesondere der CSU, gegen die Flüchtlingspolitik in unserem Land. Es vergeht kaum mehr ein Tag, an dem Seehofer, Söder, Dobrindt und Konsorten nicht die Axt an das im Grundgesetz verankerte Asylrecht anlegen. Vordergründig geht es ihnen mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Bayern im Oktober offenbar darum, die AFD rechts zu überholen. – Tatsächlich aber geht es Ihnen um mehr als um Wählerstimmen: Der Streit der CSU-Spitze mit Bundeskanzlerin Merkel über die „Willkommenskultur“ in der Flüchtlingspolitik (die keine ist), schwelt schon seit Jahren. (…) Laßt uns – jetzt erst recht – gemeinsam für eine humane und solidarische Aufnahme von Flüchtlingen kämpfen und wirken. Wir fordern Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf: Laßt uns vor Ort gemeinsam mit Flüchtlingen und Flüchtlingsinitiativen Solidaritätsfeste- und -Konzerte für Flüchtlinge veranstalten und Ausstellungen, Lesungen und Theater organisieren. Über 2100 KünstlerInnen und Kulturschaffende, andere Persönlichkeiten und Organisationen haben seit Sommer 2009 den bundesweiten Aufruf www.unruhestiften.de unterzeichnet. Es ist ein Aufruf gegen rechts, gegen die Abwälzung der Krisenfolgen und für die Umverteilung von oben nach unten, gegen die Kriegspolitik der Bundesregierung – und für die Förderung der kulturellen Vielfalt.“ Pressemitteilung vom 2.7.2018 zum Aufruf der KünstlerInneninitiative externer Link
  • Europas Achsen
    „Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Fraktionen der deutschen Wirtschaft begleiten den aktuellen Machtkampf innerhalb der Unionsparteien um die Flüchtlingsabwehr. In dem Machtkampf haben die größten Unternehmerverbände Bundeskanzlerin Angela Merkel jetzt demonstrativ den Rücken gestärkt. Berlin müsse „auf ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der Europäischen Union“ setzen, erklären BDI, BDA, DIHK und ZDH; „nationale Alleingänge“ richteten „mehr Schaden als Nutzen an“. Die Intervention stellt eine klare Kritik am Versuch der CSU und des rechten Flügels der CDU dar, über die Flüchtlingsabwehr nationalistisch-chauvinistische Positionen durchzusetzen. Vor allem die CSU hatte bereits zuvor gemeinsam mit Spitzenvertretern regierender Rechtsaußen-Parteien wie FPÖ und Fidesz allgemein Vorstöße nach rechts diskutiert. Sie entspricht damit Positionen, wie sie von Organisationen mittelständischer Unternehmen vertreten werden, die rund die Hälfte der deutschen Wertschöpfung erwirtschaften. Aus deren Reihen wurde bereits die Gründung der AfD unterstützt…“ Bericht vom 3. Juli 2018 von und bei German-Foreign-Policy externer Link
  • Recht und Ordnung: Fragen und Antworten zu Zurückweisungen an Grenzen
    „In der Debatte um Zurückweisungen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze bemühen Befürworter und Gegner immer wieder Rechtsbegriffe, die CSU spricht sogar vom „Wiederherstellen des Rechts“. Vermischt werden dabei immer wieder Regelwerke. Das MiGAZIN beantwortet Fragen zum Recht an der Grenze…“ Beitrag vom 2. Juli 2018 bei MiGAZIN externer Link
  • „Die Republik tritt die Grundrechte mit Füßen“: Zurückweisungen an der französisch-italienischen Binnengrenze
    „Im Streit zwischen der Kanzlerin und ihrem Minister ist von Europa viel die Rede, doch aus der Situation an anderen Binnengrenzen werden kaum Schlüsse gezogen. Dabei werden z.B. an den Grenzübergängen von Italien nach Frankreich seit Jahren Drittstaatsangehörige ohne Visum zurückgewiesen. Dort geht es jedoch nicht mit rechten Dingen zu. Das kritisiert die französische Menschenrechtskommission in einer Stellungnahme vom 19. Juni…“ Beitrag von Christoph Tometten vom 26. Juni 2018 beim Verfassungsblog externer Link
  • Kein Nachgeben bei CSU-Forderungen! Die CSU legt die Axt an das Asylrecht / Dr. Sommer darf nicht BAMF-Präsident werden 
    „… Bundesinnenminister Horst Seehofers (CSU) Plan, Flüchtlinge an den deutschen Außengrenzen abzuweisen, verstößt gegen die Dublin-Verordnung. Gleichzeitig forderte und fordert Bayern die strikte Einhaltung der Dublin-Regeln von allen anderen EU-Staaten, insbesondere von Italien und Griechenland. Das ist Zynismus pur. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) assistiert gerne dabei. Er ist mit dem Versprechen angetreten, die CSU zur absoluten Mehrheit im Landtag zu führen und dümpelt bei 40 % umher. Seine Strategie scheint es zu sein, die AFD noch rechts zu überholen. Er schwingt sich zum selbst ernannten Sprecher der Deutschen und der „Menschen in Bayern“ auf, die angeblich mit ihm das Asylrecht abschaffen wollen. Er sagt „Asylgehalt“, wenn er das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Flüchtlingen meint. Er schwadroniert von Asyltourismus, System- und Staatsversagen, von „Endspiel um die Glaubwürdigkeit“ in der Asylpolitik. Und er bedient sich dabei des Vokabulars der Populist*innen und extremen Rechten. Fast schon zur Randnotiz gerät die Personalie, dass Dr. Hans-Eckhard Sommer (CSU), Leiter des Sachgebiets Ausländerrecht im bayerischen Innenministerium, zum Präsidenten des BAMF ernennt werden soll. Er ist wohl der Hauptarchitekt der menschenfeindlichen bayerischen Asylabschreckungspolitik und zu keinen Kompromissen bereit…“ Mitteilung und Forderung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 18. Juni 2018 externer Link
  • Deutsche, österreichische und italienische Student*innenvertretungen fordern europäische Solidarität statt einer „Achse der Willigen“ 
    Gemeinsam mit den Student*innenvertretungen Italiens (UDU) und Österreichs (ÖH) stellt sich der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) deutlich gegen die rassistische und unmenschliche Asyl- und Grenzpolitik Italiens, Österreichs und Deutschlands. (…)„Das Vorpreschen des Bundesinnenministers Horst Seehofers und seine menschenverachtende Migrationspolitik ist ein direkter Angriff auf die Rechte der Geflüchteten sowie auf die studentische Unterstützungsarbeit. Aus diesem Grund stellen wir uns gemeinsam mit anderen europäischen Student*innenvertretungen klar gegen die aktuelle Politik des Bundesinnenministers.“…“ Pressemitteilung und Erklärung vom 18. Juni 2018 bei fzs externer Link
  • Sinnloser Streit über die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze
    In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es seitens der CSU Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Dass diese Diskussion sinnlos ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen, bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse die in der Politik  Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung gelangenden Unionsrecht haben…“ Kommentar vom 15.06.2018 bei Migrationsrecht externer Link
  • Showdown: EU-Gipfel soll eine europäische Lösung im Asylstreit bringen
    „Im deutschen Streit um Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze beharrt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer europäischen Lösung. Ort und Zeit für die nächste Chance darauf stehen fest: Am 28. und 29. Juni tagen die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen vor dem Gipfel. (…) Der Gipfel behandelt mehrere große Themen wie den EU-Haushalt und den Brexit. Ein Hauptgegenstand ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Die Staats- und Regierungschefs selbst haben sich den Gipfel als Frist gesetzt. Im Oktober 2017 vereinbarten sie, man werde „einen Konsens in der ersten Jahreshälfte 2018 anstreben“. (…) Die EU-Kommission hat 2016 sieben Vorschläge zur Reform des GEAS geliefert. Darunter finden sich ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Asylverfahren in Europa und der Plan einer EU-Asylagentur. Die Arbeiten an den Vorhaben sind verschieden weit gediehen. Größter Streitfall ist die Reform der Dublin-Verordnung. Sie regelt, welcher EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist…“ Beitrag vom 15. Juni 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann
    Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird…“ Kommentar von Dana Schmalz vom 13. Juni 2018 im Verfassungsblog externer Link mit Ausführungen zu den Regeln der Dublin-Verordnung. siehe auch Teil 2 vom 14.6.2018 externer Link
  • Berlin, Rom, Paris: Der Flüchtlingsstreit eskaliert
    Jeder gegen jeden. Diesen Eindruck erweckt die Eskalation im Flüchtlingsstreit in Berlin, Rom und Paris. Dabei zeichnet sich im Hintergrund eine neue, bizarre Allianz ab. Sie könnte auch Kanzlerin Merkel gefährlich werden. Der deutsche Innenminister gegen die Kanzlerin, Frankreich gegen Italien, und Italien gegen den Rest der EU: So sah die Lage noch am Morgen aus. Doch danach hat sich die Lage weiter zugespitzt. Denn die italienische Regierung berief den französischen Botschafter ein. Sie protestiert dagegen, von Präsident Macron als zynisch bezeichnet zu werden, weil sie das Flüchtlingsboot “Aquarius” abgewiesen hat. (…) Klar ist jedoch, dass sich hier eine neue, bizarre Allianz abzeichnet. Denn Seehofer und Salvini haben sich abgestimmt. Beide wollen offenbar einen harten Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik durchdrücken, bei dem die Verteidigung nationaler Grenzen wichtiger wird als europäische Solidarität…“ Beitrag vom 13. Juni 2018 von und bei Eric Bonse externer Link

Siehe auch im LabourNet Germany die Dossiers:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133479
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