Asylpolitik am Pranger – auch in Göttingen. Flüchtlinge und ihre Unterstützer haben in der Innenstadt ein Protestcamp errichtet

Göttingen: Flüchtlinge und ihre Unterstützer haben in der Innenstadt ein Protestcamp errichtetDas große graue Zelt steht mitten in der Göttinger Fußgängerzone vor der Kirche St. Jacobi. Es ist Blickfang eines Protestcamps, mit dem Flüchtlinge aus Göttingen und Umgebung seit Freitag auf ihre Situation aufmerksam machen. Außen an der Zeltwand fordern Transparente »Offene Grenzen« und »Keine Abschiebungen«, Aktivisten verteilten Flugblätter an Passanten, rund ein Dutzend Asylbewerber und ihre Unterstützer sitzen auf den Stufen vor der Kirche. In einer schriftlichen Erklärung prangern sie die »unmenschlichen Lebensbedingungen« an, denen viele Flüchtlinge ausgesetzt seien…“ Artikel von Reimar Paul in junge Welt vom 09.04.2014 externer Link. Siehe nun zu einer brutal vollzogenen Abschiebung:

  • Versuchte Abschiebung in Göttingen: Vorgehen der Polizei war rechtswidrig New
    „Fünf Jahre nach einem umstrittenen Einsatz einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit bei einer versuchten Abschiebung in Göttingen war der nun Thema beim Verwaltungsgericht. Ein damals 22-jähriger Abschiebungsgegner hatte dort gegen die Polizeidirektion Göttingen geklagt. Eigenen Angaben zufolge hatte er durch den Einsatz von Reizgas sowie durch Schläge das Bewusstsein verloren und musste von Sanitätern behandelt werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab jetzt seiner Klage statt. Das Vorgehen der Polizei sei rechtswidrig gewesen, befanden die Richter. Grund: Da die angewandten Zwangsmaßnahmen in die körperliche Unversehrtheit eingriffen, hätten die Beamten diese vorher konkret androhen müssen (Aktenzeichen 1 A 296/16). Die BFE hatte im April 2014 an einem Einsatz teilgenommen, bei dem es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen linken Aktivisten und der Polizei gekommen war. Damals hatten Abschiebungsgegner eine von der Stadt Göttingen veranlasste Rückführung eines Somaliers nach Italien verhindert. (…) Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dieses hatte im Oktober 2016 in einem anderen Verfahren, in dem es um die Räumung eines besetzten Hauses in Göttingen ging, ebenfalls dem Kläger Recht gegeben.“ Mitteilung von Heidi Niemann vom 25. Mai 2019 bei HNA online externer Link
  • Zur aktuellen Abschiebung am Neuen Weg 3
    Das Göttinger Protestzelt für ein Bleiberecht für alle hat mit Bestürzung erfahren, dass heute morgen ein Mensch abgeschoben werden soll. Nachdem seitens der Göttinger Behörden und des Verwaltungsgerichts jegliche Reaktion auf unser seit Freitag laufendes Protestcamp ausblieb, ist dies nun also die erste Reaktion des Landkreises: Das Festhalten an der Abschiebepraxis. Zudem ist erschreckend zu sehen, mit welcher Brutalität am Konzept der Abschiebung festgehalten wird. Aktivist_innen des Protestcamps sind, wie viele andere couragierte Göttinger Bürger_innen, seit den frühen Morgenstunden am Neuen Weg 3 in Grone, um gegen die Abschiebung nach der Dublin Verordnung zu protestieren. Es ist traumatisierend, wie die Polizei aus einem friedlichen Protest gegen eine inhumane Praxis ein Kriegszenario macht. Das komplette Treppenhaus, in dem sich zahlreiche Menschen befanden wurde mit Pfefferspray eingenebelt. Hier hätte leicht jemand ersticken können! Zudem wurden Hunde auf die Protestierenden gehetzt und mehrere Schläge von Beamten ausgeteilt. Kaum vorzustellen wie dieses Szenario auf den Betroffenen psychisch wirken muss. Wir rufen dazu auf, sich mit dem von Abschiebung bedrohten solidarisch zu zeigen und zum Neuen Weg 3 zu kommen…“ Meldung vom 10.4.2014 auf der Aktionsseite “Protestcamp für ein Bleiberecht für alle!” externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56761
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