Feindeslisten der Rechtsextremen: »Bagatellisierung von Seiten der Behörden«

Dossier

Buch: Antifaschismus als FeindbildMehr als 35 000 Menschen stehen auf verschiedenen sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen. Das teilte die Bundesregierung vergangene Woche als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei mit. Die Jungle World hat mit der Abgeordneten Martina Renner gesprochen, die die Anfrage initiierte. (…) Ich teile die Einschätzung der Sicherheitsbehörden nicht, dass diese Listen, die ja zum Teil Hunderte oder sogar Tausende Namen umfassen, keine konkrete Gefahr darstellen. Bei Franco A. wurde ja nicht nur eine Liste gefunden, sondern auch Munition und Aufzeichnungen zu potentiellen Anschlagsorten. Man hatte etwa bei der Amadeu-Antonio-Stiftung die Räumlichkeiten ausgekundschaftet und Skizzen angefertigt. Bei Nordkreuz haben wir eine ähnliche Problematik. Einer der Beschuldigten ist Polizist und hatte in dieser Funktion Zugang zu gesperrten Meldedateien. In Mecklenburg-Vorpommern sind vor allem Politikerinnen und Politiker der Partei »Die Linke« in den Fokus geraten. Wenn man sich die Mühe macht, sich Zugang zu gesperrten Meldeadressen zu verschaffen, und dazu noch Zugang zu Waffen hat, weil man Polizist oder Reservist ist, dann muss die Gefährlichkeit in diesem Kontext betrachtet werden. Die Bagatellisierung dieser Listen von Seiten der Behörden ist absolut sachfremd. Es wird immer gesagt, das sei nur eine Sammelwut, es gebe keine konkrete Anschlagsplanung. Der NSU ist der Gegenbeweis. (…) Ganz grundsätzlich braucht es von den Sicherheitsbehörden ein Eingeständnis, dass wir es derzeit mit gefährlichen und aktiven rechtsterroristischen Strukturen zu tun haben. Das würde zur Folge haben, dass man Waffenbesitz, Schießübungen und Feindeslisten anders behandelt als derzeit…“ Small Talk von Johannes Simon in der Jungle World vom 9.8.2018 externer Link mit Martina Renner (Linkspartei) über von Rechtsextremen angelegte Feindeslisten. Siehe dazu:

  • Feindeslisten: „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ wird strafbar New
    Laut Kabinettsbeschluss reicht es bereits, wenn eine Person betroffen ist. Allerdings wird damit nicht generell verboten, kritisch über namentlich genannte Akteure politischer Gruppen zu berichten. Was Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu einem Kabinettsbeschluss an diesem Mittwoch erklärt hat, entspricht auf den ersten Blick Forderungen, die seit Jahren im demokratischen Spektrum erhoben werden: „Wir stellen jetzt die Verbreitung von ‚Feindeslisten‘ ausdrücklich unter Strafe. Damit gehen wir klar und entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird.“ Die Ministerin verwies darauf, dass auch der im Juni 2019 ermordete Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) auf einer Feindesliste von Neonazis gestanden hatte. Das Wort „Feindesliste“ kommt im neuen Gesetzestext laut Regierungsentwurf externer Link allerdings nicht vor. Es wird nur mehrfach in den Ausführungen zu seiner Begründung erwähnt. Der Straftatbestand des neuen Paragraphen 126a lautet demnach: „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“. Dabei muss es sich auch nicht um ganze Listen handeln – im Zweifel reicht es, wenn eine einzige Person betroffen ist (…) Laut Absatz 3 gilt hier aber die gleiche Einschränkung wie für den Tatbestand „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ in Paragraph 86 externer Link: Auch dies ist nämlich nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. (…) Wenn es belegbar ist, darf öffentlich erwähnt werden, dass eine namentlich genannte Person, die zum Beispiel als Lehrkraft arbeitet, einer Nazi-Kameradschaft oder einer salafistischen Organisation angehört. Wenn es dafür allerdings keine belastbaren Belege gibt, kann die Behauptung als üble Nachrede angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden. Aber das ist ein anderer Straftatbestand. (…) Der Bundestag muss der neuen Version noch zustimmen. Wie die Regelung in der Praxis ausgelegt werden wird, bleibt abzuwarten.“ Artikel von Claudia Wangerin vom 17. März 2021 bei telepolis externer Link
  • Strafe für Feindeslisten: Gesetzesvorschlag des Justizministeriums trifft bei Linken auf scharfe Kritik
    „… Nach Plänen der Bundesregierung soll die Verbreitung solcher Daten nun ein eigener Straftatbestand werden. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung erstellt. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will einen Paragrafen 126a im Strafgesetzbuch einführen. Das Vorhaben ist Teil eines Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedeten 89-Punkte-Plans zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Die Debatte dazu läuft seit 2019. (…) Eine solche »gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten« soll den Plänen zufolge künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe verfolgt werden. Wenn es um nicht öffentlich zugängliche Daten geht, soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe drohen. Relevant sei dafür der Kontext: Wer solche Daten in einer Art und Weise verbreite, »die geeignet ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen«, müsse mit einer Strafe rechnen. Nicht die destruktive Absicht ist somit zentral, sondern der eher vage Begriff der »Eignung«. In den Formulierungen zeigt sich, dass es in dem Entwurf nicht nur um Feindeslisten, sondern allgemein um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten geht. Dies könnte in der Praxis auch ganz andere Gruppen treffen: 2019 hatte das Bundeskriminalamt diese Erweiterung gefordert, um auch »Outings« verfolgen zu können – de facto die zentrale Arbeit von Antifaschisten, die damit die Öffentlichkeit über wichtige Personen und Entwicklungen in der rechten Szene aufklären. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte damals die Wünsche des BKA unterstützt. In einem ursprünglichen Gesetzentwurf fehlte noch der Aspekt der personenbezogenen Daten. Die Union hatte sich darüber beschwert, die SPD hat nun offenbar nachgegeben und den Tatbestand angepasst. Der Entwurf wirft damit Fragen auf: Hat die Regelung auch Auswirkungen auf die Berichterstattung? Was ist mit internen Feindeslisten von rechtsterroristischen Gruppen, die nicht veröffentlicht werden? Wird der Umstand berücksichtigt, dass vermehrt Daten von Drohschreiben und Feindeslisten aus Sicherheitsbehörden stammen? Und inwiefern könnte das Gesetz gegen Antifaschisten zum Einsatz kommen?…“ Artikel von Sebastian Bähr vom 10.02.2021 im ND online externer Link, siehe auch:

    • Straftatbestand Feindesliste: Bundesjustizministerium: Die »gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten« soll geahndet werden
      „Sie seien »zum Abschuss freigegeben«, man solle ihnen »unruhige Nächte« bereiten. Verbunden mit solchen Aufforderungen an die Leserschaft, veröffentlichte die Neonazizeitschrift Der Einblick bereits Anfang der 1990er Jahre eine Liste mit Namen und Adressen von rund 150 Antifaaktivisten, Gewerkschaftern und Politikern. Das Anlegen sogenannter Feindes- oder Todeslisten mit persönlichen Daten politischer Gegner ist seither fester Bestandteil der Aktivitäten der rechten Szene. Für Beunruhigung sorgte zuletzt eine der rechten »Nordkreuz«-Gruppe zugeschriebene Aufstellung mit rund 25.000 Namen. Von den Ermittlungsbehörden wurden die Feindeslisten lange auf die leichte Schulter genommen. Doch das soll sich dem Vernehmen nach jetzt ändern. Die Verbreitung solcher Listen und verwandte Delikte sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums zukünftig als Straftatbestand gelten. Die Nachrichtenagentur dpa zitierte am Samstag aus einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Neuregelung. Demnach soll eine »gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten« künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt sein. Wenn es um nicht öffentlich zugängliche Daten geht, soll Haft von bis zu drei Jahren drohen. Bestraft werden soll, wer solche Daten in einer Weise verbreitet, »die geeignet ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen«. Das Gesetzesvorhaben ist Teil eines Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedeten 89-Punkte-Plans zur »Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus«. Angesichts der Formulierung des neuen Straftatbestands ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Gesetz etwa auch gegen Antifaschisten angewandt werden kann, die persönliche Daten eines Neonazis verbreiten. (…) Zum Teil sei die Verbreitung solcher Aufstellungen mit »ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden«, heißt es im Vorschlag des Justizministeriums. Erwähnt werde etwa, die genannten Personen könnten »ja mal Besuch bekommen«, oder »gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen«. Die Existenz solcher Listen führe zu einer »erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen«. Einen Bezug zu einer konkreten rechtswidrigen Tat gebe es meist nicht. Mit der Veröffentlichung der Listen werde darauf abgezielt, die »subtile Botschaft zu vermitteln, dass die Datenveröffentlichung zu Straftaten gegen die Betroffenen führen könnte«. Mit diesen Sätzen dürfte das Ministerium indes eher zur Verharmlosung des Phänomens beitragen, wie sie Politiker und Ermittlungsbehörden immer wieder betrieben haben…“ Artikel von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 8. Februar 2021 externer Link
  • Auf der Feindesliste – Datensammlungen von Neonazis in Berlin 
    „… Die Sommerpause hat Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in diesem Jahr gestrichen. Und zwar nicht wegen Corona, sondern wegen Nazis: Klose berät in der Beratungsstelle in Berlin seit 20 Jahren Betroffene von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus. Und im Moment hat sie einen Ansturm zu bewältigen – aufgrund einer seit Jahren kontinuierlich wachsenden Bedrohungslage durch Rechtsextremist:innen. Besonders groß ist der Zulauf derzeit, weil viele Personen in Berlin derzeit von der Polizei per Schreiben darüber aufgeklärt werden, dass sie auf einer Liste mit persönlichen Daten von Neonazis gestanden hätten. Die Liste stammt von einem beschlagnahmten Rechner eines der Hauptverdächtigen der extrem rechten Anschlagsserie in Neukölln, dem Neonazi Sebastian T. Sie enthält Adressen, persönliche Daten und Fotos zu über 500 Personen. (…) Für Bianca Klose aus der Mobilen Beratung ist diese Art von Datensammlung nichts Neues: „Seit den Neunzigern ist so etwas bekannt.“ Sie glaubt, die Liste mit den 500 Namen stamme aus der Zeit vom Nationalen Widerstand Berlin, einer ehemaligen Website und Gruppe aus dem Umfeld der Lichtenberger Kameradschaft Tor: „Das ist das Material, von dem wir damals schon vermuteten, dass es so umfangreich existieren muss“, sagt Klose. (…)Neonazis kommen laut Klose an Daten durch Prozessbeobachtungen, Falschanzeigen und Akteneinsicht über Neonazi-Anwälte, Social-Media-Ausspähungen, Post-Diebstahl, Fotografien von Gegenprotesten und Presseausweisen und sogar durch Observationen. „In Berlin gab es sogar mal einen rechtsextremen Postboten. Da hilft Dir dann nicht mal mehr eine Auskunftssperre im Melderegister“, sagt Klose. Auch hält Klose Datensammlungen wie diese im Gegensatz zum LKA weiter für gefährlich, selbst wenn sie veraltet seien: „Die Menschen, die sich darauf befinden, waren ja auch von Anschlägen betroffen. Und wir wissen auch nicht, was die Nazis seitdem gemacht haben – die haben ja nicht aufgehört zu sammeln.“ Spätestens seit dem NSU wisse man, dass es bundesweite Feindeslisten gebe und auch ein Austausch stattfinde, so Klose. Die bekannten Datensammlungen seien nur die „die Spitze des Eisbergs, wie sich gegenwärtig zeigt“, sagt Klose…“ Artikel von Gareth Joswig vom 26. Juli 2020 in der taz online externer Link
  • Die Todeslisten der Nazis – die es laut BKA nicht gibt – werden weiter abgearbeitet: Neue Morddrohungen in Mecklenburg-Vorpommern
    „… Wir haben genug Munition, um jeden von euch mit Genickschüssen zu beseitigen.” Diese eindeutige Todesdrohung wurde vergangene Woche an Politiker, Staatsanwälte und Journalisten per Mail verschickt, wie am Dienstag bekannt wurde. Auffällig ist, dass alle Empfänger in dem E-Mail-Verteiler Akteure rund um die Aufklärung von Nordkreuz und anderen rechtsextremen Netzwerken sind. Die rechtsextreme Droh-Nachricht, die dem Nordkurier vorliegt, endet mit „Sieg Heil und Heil Hitler”. Der Absender ist das „Staatsstreichorchester”, das in der Vergangenheit schon mehrmals in der Öffentlichkeit durch ähnliche Morddrohungen aufgefallen ist. Die Morddrohung wurde nach derzeitigem Stand an Journalisten, jeweils zwei Bundestag- und Landtagsabgeordnete, die Staatsanwaltschaft Schwerin und an eine Berliner Rechtsanwaltkanzlei geschickt. (…) Der Absender „Staatsstreichorchester” hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Droh-Briefe an Politiker oder Journalisten verfasst, darunter auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby aus Halle. Nach Informationen der Tageszeitung taz soll die Person hinter „Staatsstreichorchester” ab Mitte Januar 2019 in engem Austausch mit André M. gestanden haben, gegen den aktuell in Berlin verhandelt wird...“  – aus dem Bericht „Nordkreuz-Aufklärer aus MV erhalten Morddrohungen“ von Natalie Meinert am 05. Mai 2020 im Nordkurier online externer Link – worin passenderweise auch noch auf einen Bericht verlinkt wird über die Bekundungen des BKA, es gebe keine Todeslisten (und soll jetzt niemand wieder die Ausrede benutzen, hier würden Behörden „versagen“)
  • Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Feindesliste ein: Rechte Drohung »Wir kriegen euch alle« angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckt 
    „Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat ein Ermittlungsverfahren zu einer Feindesliste eingestellt, die vor fast genau einem Jahr zur Einschüchterung im Internet veröffentlicht wurde. Am 5. Januar 2019 um 12.10 Uhr war die Liste mit mehr als 200 Namen und Adressen anonym auf der Internetplattform Indymedia veröffentlicht worden. Sie war versehen mit der drohenden Überschrift »Wir kriegen euch alle«. Nach zwei Stunden wurde dies bemerkt und die Liste gelöscht, danach jedoch noch mehrmals wieder hochgeladen. Auf der Liste standen Politiker, Journalisten, Künstler und Aktivisten, darunter etliche Prominente. Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich für Flüchtlinge oder gegen Faschisten einsetzen, oft auch beides. Die Namen waren teils mit beleidigenden Hinweisen versehen. So hieß es »Grün und Homo«, »Demonstrantenfotze« oder »Scheiß Negeranwältin«. (…) Nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts genügt die Drohung »Wir kriegen euch alle« nicht für eine Anklage. Denn der Formulierung sei nicht »mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu entnehmen, dass Straftaten gegen das Leben« der aufgelisteten Personen beabsichtigt seien. »Die bloße Möglichkeit einer derartigen Deutung« reiche nicht aus, erläuterte der Oberstaatsanwalt unter Hinweis auch auf die Meinungsfreiheit. Eine Anwendung von Paragraf 126 des Strafgesetzbuches – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten – komme hier ebenso wenig in Betracht. Es könne davon ausgegangen werden, dass sämtliche Daten ohne Überwindung einer Zugangssicherung erlangt worden sind, da sie bereits zuvor veröffentlicht waren, heißt es. (…) Am Sonntagnachmittag stellte Johlige das Schreiben des Oberstaatsanwalts via Twitter ins Internet und stellte dazu verblüfft fest, dass die Drohung »Wir kriegen euch alle« also von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Dazu schrieb sie die Warnung: »Leute, überlegt euch, ob ihr für irgendwas kandidiert, wenn ihr dann auf einer rechten Feindesliste auftaucht, seid ihr selbst Schuld.«…“ Artikel von Andreas Fritsche bei neues Deutschland online vom 10. Februar 2020 externer Link
  • Rechte Todeslisten in Neukölln aufgeflogen: Passiert, wenn man Menschen arbeiten lässt, die wollen. Statt der Polizei… 
    „… Die Berliner Polizei hat offenbar einen Ermittlungserfolg in der seit Jahren anhaltenden, mutmaßlich rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln erzielt. Ende 2019 konnte ein Datenträger entschlüsselt werden, der bei dem Beschuldigten Sebastian T. im Frühjahr 2018 in Rudow gefunden worden war. Der Datenträger soll mit Hilfe externer Anbieter geknackt worden worden sein. Darauf fanden die Ermittler eine Feindesliste. Von den Neonazis ist auch die Linke-Abgeordnete Anne Helm auf die Liste gesetzt worden. Darüber sei sie vom Landeskriminalamt in einem Sensibilisierungsgespräch informiert worden. Sie gehe davon aus, dass sie seit 2013 in den Fokus des Neonazis geraten und von T. auf einer Feindesliste geführt worden sei. Auch ihre private Anschrift sei ausgespäht worden, zahlreiche andere Personen seien ebenso davon betroffen.  (…)  Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) hat es bislang abgelehnt, die Fälle als Rechtsterrorismus einzustufen, hat die Anschlagsserie aber zumindest zum „Gegenstand eines Beobachtungsvorgangs“ erklärt. Derzeit laufen zu der rechtsextremen Anschlagsserie mehr als 60 Ermittlungsverfahren, darunter 14 Brandstiftungen, 35 Sachbeschädigungen samt Beleidigungen und Bedrohungen und 14 Diebstähle. Die meisten Taten wurden zwischen Ende 2016 und Mitte 2017 begangen. Die LKA-Führung hatte Ende 2019 darauf hingewiesen, dass es nach Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen zu keinen weiteren Brandstiftungen gekommen sei – wohl aber weiteren Bedrohungen. LKA-Vize Oliver Stepien sprach von aufwendigen Ermittlungen, Grund sei die hohe Zahl der Geschädigten und das „hochkonspirative“ Verhalten der Täter…“ – aus dem Beitrag „Polizei entschlüsselt Todesliste von Berliner Neonazis“ am 13. Januar 2020 im Tagesspiegel online externer Link – wobei ja nun wohl die Entschlüsselung gerade nicht von der Polizei geleistet wurde (die ja, nach eigener Aussage bei vielen Opfern und konspirativer Arbeitsweise so ihre Probleme haben soll). Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag und einen Kommentar:

    • „Nazigegner auf Todesliste“ von Marc Bebenroth am 15. Januar 2020 in der jungen welt externer Link dazu unter anderem: „… In Berlin-Neukölln terrorisieren seit beinahe zehn Jahren Neonazis lokal engagierte Antifaschisten und als links wahrgenommene Einrichtungen. Doch die Polizei scheint sich mit der Aufklärung besonders schwer zu tun. Wie nun bekannt wurde, ist es einem externen Dienstleister zu verdanken, dass die Berliner Polizei Ende 2019 auf dem beschlagnahmten Datenträger eines bekannten Neonazis eine Liste mit zahlreichen personenbezogenen Daten möglicher Anschlagsopfer finden konnte. (…) Dass Sebastian T. über Feindeslisten mit Informationen über Neonazigegner und als Linke wahrgenommene Personen verfügt, passt zu dem, was über seine Vergangenheit bekannt ist. So berichtete der Tagesspiegel am 8. März 2017 darüber, dass T. Verbindungen zur rechten Gruppierung »Freie Kräfte Berlin Neukölln« hat, die ihren Bezirk von »Vaterlandshassern reinigen« will und im Internet Adressen möglicher Anschlagsziele veröffentlichte – von jüdischen Einrichtungen, von Parteien und linken Vereinen, wie das Blatt damals berichtete. T. war da schon als mehrfach verurteilter Neuköllner Neonazi bekannt, der wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe absaß…“
    • „Auf der Feindesliste“ von Marie Frank am 14. Januar 2020 in neues deutschland online externer Link kommentiert: „… Nach dem Fund einer Feindesliste auf der Festplatte des Neonazis Sebastian T. mehrt sich die Kritik an den Berliner Sicherheitsbehörden. Am Montag hatte die LINKE-Abgeordnete Anne Helm auf Twitter mitgeteilt, dass sie vom LKA darüber informiert wurde, dass sie bereits seit 2013 auf einer Feindesliste des Hauptverdächtigen der rechten Terrorserie in Neukölln steht. Dieser habe auch ihre private Anschrift ausgespäht, so Helm, die Sebastian T. noch aus ihrer Zeit als Abgeordnete für die Piraten in der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln kennt. Der mehrfach vorbestrafte T. war 2013 Bezirksvorsitzender der Neuköllner NPD. Der Datenträger, auf dem sich laut Polizei 30 weitere Namen und Adressen befinden, war bereits im Frühjahr 2018 bei einer Hausdurchsuchung bei T. gefunden worden, konnte aber offenbar erst im Dezember entschlüsselt werden. Die »potenziell gefährdeten Personen« seien bereits darüber informiert worden, sagte ein Polizeisprecher dem »nd«. »Die weiterführende Auswertung der Daten sowie deren Abgleich dauern an und weitere, gegebenenfalls abgestufte polizeiliche Maßnahmen, wie zum Beispiel im Falle der Abgeordneten, werden initiiert«, so der Sprecher, der mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Details nennen wollte…“
  • Feindeslisten im Netz – Plötzlich im Visier von Rechtsextremen 
    Ob Aktivisten, Politiker oder Unbeteiligte – viele landeten in den vergangenen Jahren auf Namenslisten von Rechtsextremen im Internet. Warum eine Löschung schwierig ist. (…) Das Bundeskriminalamt verweist auf Anfrage auf seinen regulären Ablauf bei solchen Fällen: Man habe eine Gefährdungseinschätzung der Liste vorgenommen und an die Landespolizei weitergeleitet. In den Bundesländern bewertete man nochmals die Gefahr für Betroffene. Informiert werde aber nur, für wen eine konkrete Gefährdung bestehe. Ganz so einheitlich geht man in den Bundesländern aber nicht vor. Zwar kontaktiert die Polizei Menschen, die sie als gefährdet einstuft. Doch ansonsten informieren die Landesbehörden sehr unterschiedlich. Die Polizei in Hessen hat alle Personen per Brief oder im persönlichen Gespräch kontaktiert. In vielen anderen Bundesländern wurden die Menschen nicht oder nur in einzelnen Fällen darauf hingewiesen, dass sie auf solchen Listen auftauchen. Eine Übersicht hat das MDR-Magazin „Faktexterner Link recherchiert. Solche illegal erbeuteten Daten aus dem Netz zu tilgen, ist so gut wie unmöglich. Sie werden heruntergeladen und immer wieder veröffentlicht. Dennoch kann die Polizei auch versuchen, sie löschen zu lassen. Das Problem dabei ist, dass Server, die die Daten hosten, häufig im Ausland stehen. Die Polizei könnte bei den staatlichen Stellen auf die Löschung hinwirken. Solche Anträge laufen jedoch ins Leere, wenn ein Internetinhalt nicht nach dem Recht des Landes strafbar ist, in dem der Server steht. (…)Wer auf einer Liste steht, kann sich an die Polizei wenden. Hilfe von nicht-staatlicher Stelle bekommen Betroffene von Hassangriffen im Netz auch bei HateAid externer Link . Die gemeinnützige Stiftung berät Menschen bei akuten Fällen und hilft, zivilrechtliche Prozesse zu finanzieren. Ob man selbst in erbeuteten Daten steht, lässt sich beim Identity Leak Checker externer Link des Hasso-Plattner-Instituts überprüfen. Die „25.000 Liste“ ist hier beispielsweise eingepflegt…“ Beitrag von Julia Klaus vom 22.12.2019 beim ZDF externer Link
  • [FragDenStaat] Feindeslisten und „Nordkreuz“: Mit dieser Klage geht es weiter 
    Im Zusammenhang mit den Feindelisten, die rechtsextreme Prepper in Mecklenburg-Vorpommern erstellt haben, gibt es weiterhin viele Fragen. Eine Kommission soll sie eigentlich aufklären – aber ihre Ergebnisse bleiben bisher geheim. Deswegen verklagen wir jetzt das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundeskriminalamt will für die Feindeslisten des rechtsextremen Netzwerks „Nordkreuz“ nicht verantwortlich sein. Also wenden wir uns jetzt an andere Behörden. Nachdem das Verwaltungsgericht in Wiesbaden unserer Klage gegen das BKA nicht stattgegeben hat, starten wir einige neue Anfragen – und eine neue Klage. In Bezug auf die Zusammensetzung des „Nordkreuz“-Netzwerks gibt es weiterhin viele Fragen. Als die Bundespolizei im September 2017 in Mecklenburg-Vorpommern Mitglieder des Netzwerks festnahm, stieß sie unter anderem auf Feindeslisten, die diese gesammelt hatten. Eine Besonderheit bei den Razzien: Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wurde bei dem Einsatz nicht einbezogen. Die Ermittler trauten offenbar ihren Kollegen im Norden nicht. Einige Mitglieder des Netzwerks rund um Hannibal und den Verein Uniter sind nämlich Beamte deutscher Sicherheitsbehörden…“ Meldung vom 21. August 2019 von und bei FragDenStaat externer Link
  • 1100 Hessen auf Namenslisten von Rechtsextremen werden endlich informiert 
    „… Die Polizei in Hessen kontaktiert alle Personen, die auf den Namenslisten rechtsextremer Gruppen auftauchen. „Aktuell informiert das Hessische Landeskriminalamt die insgesamt rund 1100 hessischen Betroffenen und bietet Beratung an“, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) der Deutschen Presse-Agentur. „Das Schreiben enthält neben der Gefährdungsbewertung auch die Angabe, welche persönlichen Datensätze auf der Liste zu finden sind. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich persönlich oder telefonisch beraten zu lassen.“ (…) Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte vergangene Woche angekündigt, das Land werde alle genannten Menschen oder Institutionen informieren. Die Bundesländer agieren in dieser Frage unterschiedlich. Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wird am Montag darüber verhandelt, ob das Bundeskriminalamt die Liste mit 25.000 Namen veröffentlichen muss…“ Agenturmeldung vom 19. August 2019 bei der FAZ online externer Link
  • Rechtsextreme Feindesliste: „Nordkreuz-Liste“ im Internet abrufbar: Totales Staatsversagen 
    Seit 2016 sind im Internet Daten von rund 25.000 Menschen abrufbar, die die rechtsextreme Szene zu ihren politischen Feinden zählt. Name, Adresse, Handynummer, E-Mail-Kontakt, alles fein säuberlich in einer Excel-Tabelle gelistet, nach wie vor zum Download bereit. Natürlich impliziert die seit Jahren durchs Netz geisternde Tabelle die Aufforderung, den politischen Gegnern der Rechten einen wie auch immer gearteten Schaden zuzufügen. Es scheint wie eine Aufforderung an all jene, die es den „linksversifften Zecken“ gerne mal zeigen würden. ‚Schaut, da sitzen sie, vielleicht in eurer Nachbarschaft‘, lautet die Botschaft, ganz so, als würde nur darauf gewartet, dass irgendwann einmal jemand die Theorie in die Tat umsetzt. Wie weit die Liste Verbreitung fand, sieht man auch am AfD-Politiker Heiner Merz. Der hatte die Daten in einer E-Mail als Anhang verschickt. Übrigens ist der Mann Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg – und wer immer noch glaubt, die AfD sei nicht rechtsextrem, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Skandalös genug ist, dass es die meisten Betroffenen, völlig unnötig, unerwartet treffen würde, denn nur wenige wissen überhaupt über ihre Existenz auf der Liste Bescheid. Die meisten werden einfach nicht informiert, weil sich die Länder das Recht herausnehmen, hier unterschiedlich zu agieren. Allerdings ist diese Diskussion in Anbetracht der Online-Präsenz des Datensatzes schräg genug, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass sowohl der Verfassungsschutz als auch das BKA davon Kenntnis haben. Gerade auch, weil sich die rechtsextreme Gruppe „Nordkreuz“ der Liste bedient hatte, was bereits 2018 öffentlich wurde…“ Kommentar von Katja Thorwarth vom 02.08.19 bei der FR online externer Link
  • Rechte Feindeslisten: „Die Verharmlosung des BKA ist völlig inakzeptabel“ 
    Das Bundeskriminalamt versucht rechtsradikale Feindes- und Todeslisten als „Informationssammlungen“ darzustellen, von denen keine konkrete Gefährdung ausgehe. Wir haben mit vier Menschen, die auf solchen Listen stehen, gesprochen. Wie gehen sie damit um, was sind ihre Sorgen und was erwarten sie eigentlich von den Behörden? Rechte Feindeslisten werden spätestens nach dem Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Es gibt zahlreiche solche Listen: Von der großen Liste, die auch bei der „Nordkreuz“-Gruppe gefunden wurde, über die „Wir kriegen Euch alle“-Liste bis hin zu Beschreibungen einzelner Personen, die in rechtsextremen Gruppen und Newslettern kursieren. (…) Im Gegensatz zum Bundeskriminalamt sehen sich die auf den Listen erfassten Menschen deutlich bedroht. Bei ihnen schwingt die Angst immer mit – auch wenn die Betroffenen alles tun, um ganz normal weiter zu leben und sich nicht einschüchtern lassen. Netzpolitik.org hat mit vier Personen gesprochen, die sich alle zivilgesellschaftlich und demokratisch engagieren und deswegen auf einer oder mehreren rechten Feindeslisten stehen. Alle Befragten sind trotz der Drohungen weiterhin in ihrem politischen Feld aktiv. (…) Das Bundeskriminalamt plant dennoch nicht, betroffene Personen zu benachrichtigen. (…)Mit einem Trick versuchte FragDenStaat.de, das Bundeskriminalamt zur Information der Betroffenen zu bewegen externer Link, doch die Behörde mauerte. Jetzt zieht FragDenStaat gegen das BKA vor das Verwaltungsgericht in Wiesbaden. (…) Die Haltung von Bundeskriminalamt und vieler Länderpolizeien verhindert, dass Menschen zumindest eigenmächtig Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen können. Zu solchen Maßnahmen gehört unter anderem, das Klingelschild mit einem anderen Namen zu ersetzen oder beim Einwohnermeldeamt eine Meldesperre zu beantragen…“ Artikel von Markus Reuter vom 01.08.2019 bei Netzpolitik externer Link
  • [BKA] Fragen & Antworten: Politisch motivierte Kriminalität -rechts- (PMK-rechts) 
    Worum handelt es sich bei den sog. „Listen“ aus dem Bereich PMK-rechts? Handelt es sich um „Feindes-“ oder gar „Todeslisten“? Welche Informationen befinden sich auf den „Listen“? … Besteht für die Personen auf den „Listen“ eine Gefahr? Warum informiert die Polizei nicht alle Personen, die auf den „Listen“ stehen? FAQ beim BKA externer Link
  • Betroffene tappen weiter im Dunkeln: Nach zwei Jahren werden Personen auf der „Nordkreuz“-Feindesliste nun doch benachrichtigt. Mit einem rätselhaften Schreiben 
    Seinen Sinneswandel verkündete Lorenz Caffier (CDU), der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, per Pressemitteilung. Sein Landeskriminalamt werde nun „Personen aus Asservaten des GBA-Verfahrens“ informieren, heißt es darin. Das Landeskriminalamt habe die ersten Schreiben an rund 1.200 Personen und Institutionen „aufgrund des offenbar mittlerweile entstandenen öffentlichen Informationsbedürfnisses“ versandt. Was er mit dieser sperrigen Meldung meint, die Caffier am Montag verschicken ließ: das Verfahren gegen Mitglieder der rechten Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ externer Link. Als die Briefe (eine pdf-Datei des Schreibens finden Sie hier externer Link ) bei den Betroffenen eintreffen, erreicht die taz ein Anruf aus Rostock. Der Empfänger eines Briefs fragt: Was haben diese Beschuldigten über mich gesammelt? Und: Bin ich in Gefahr? Er wendet sich nicht an die taz, damit wir berichten können. Er weiß nur nicht, wohin sonst mit seinen Fragen. (…) Der Brief, der im Namen des LKA-Direktors Ingolf Mager verschickt wird, liest sich allerdings sperrig und verklausuliert. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern seien „Materialsammlungen“ zu Personen und Institutionen gefunden worden. „Darunter auch personenbezogene Daten zu Ihrer Person.“ Die Beschuldigten seien „der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ verdächtig, erfährt man außerdem. Später heißt es noch: „Zum jetzigen Ermittlungsstand sind (…) keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass konkrete Straftaten gegen Sie geplant waren oder sind.“ Es fällt allerdings kein Wort darüber, um welches Ermittlungsverfahren es sich handelt, genauso wenig wie darüber, wer die Beschuldigten sind. Wer also nicht zufällig die Medienberichte zu den „Nordkreuz“-Preppern, dem „Hannibal“-Netzwerk und den kürzlich gefunden Munitionsdepots verfolgt hat, bekommt keinen Anhaltspunkt, in welchem Kontext über ihn Daten gesammelt wurden. Und welche. Es wird nicht erwähnt, dass die Beschuldigten bei anderen Betroffenen bereits Adressen recherchiert hatten. taz-Recherchen hatten sogar ergeben, dass ein Grundriss einer Privatwohnung in der Sammlung auftaucht, die der polizeiliche Staatsschutz vor Jahren angefertigt hatte…“ Artikel von Christina Schmidt und  Sebastian Erb vom 25.7.2019 bei der taz online externer Link

    • „Nordkreuz“-Listen: Caffier informiert Betroffene [für lt. ihm keine Gefährdung besteht] 
      Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zieht Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Nordkreuz“. Es geht um Listen mit Personen, die die Gruppe geführt hatte. Caffier zufolge werden die Betroffenen jetzt informiert, dass sie auf besagten Listen stehen. Die ersten Schreiben seien bereits am Montag verschickt worden, so der Innenminister. Insgesamt handelt es sich in Mecklenburg-Vorpommern um etwa 1.200 Personen und Institutionen. Gleichzeitig schloss Caffier eine aktuelle Gefährdung der Betroffenen aus. Er kritisierte, dass in der Berichterstattung von „Todeslisten“ die Rede gewesen sei…“ NDR-Meldung vom 22.07.2019 externer Link
  • Vom Staat alleine gelassen: Gravierende Unterschiede im Umgang mit rechtsextremen „Feindeslisten“ 
    Die Polizei hat noch immer keine einheitlichen Regeln zum Umgang mit sogenannten „Feindeslisten“, das ergeben Recherchen des ARD-Magazins „Fakt“ externer Link. Auf einer solchen Liste hatte unter anderem auch der getötete Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke gestanden. Die Recherchen zeigen, dass es in den Bundesländern gravierende Unterschiede gibt, wenn es darum geht, in solchen Fällen Ermittlungen aufzunehmen und Betroffene zu benachrichtigen. Die Folge: Menschen, die von Rechtsextremen bedroht werden, fühlen sich eingeschüchtert und vom Staat alleine gelassen. (…) „Fakt“ hat Polizeibehörden in 13 Bundesländern kontaktiert, in denen auf der Liste genannte Menschen leben sollen. Das ARD-Magazin hat jeweils nach Ermittlungen und dem Umgang mit Betroffenen gefragt. In den Antworten wird immer wieder darauf hingewiesen, eine Einschätzung müsse für jeden Fall einzeln getroffen werden. Entscheidend dafür, wie ernst die „Feindesliste“ genommen wurde, war aber offenbar vor allem der Wohnort des jeweils Genannten. (…) Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine sogenannte Gefährdungsbewertung erstellt und diese an die Landeskriminalämter weitergeleitet. Demnach gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die auf der Liste genannten Personen gefährdet waren. Es ist aber unklar, wie das BKA zu dieser Einschätzung gelangte, denn die Verfasser sind auch ihm unbekannt. Die Behörde wollte seine Bewertung nicht erläutern, teilt „Fakt“ aber schriftlich mit, grundsätzlich werde keine generelle aktive Unterrichtung der Betroffenen vorgenommen, da „dies zu einer aus polizeilicher Sicht nicht gerechtfertigten Verunsicherung führen würde“…“ Beitrag vom 24. Juli 2019 beim Migazin externer Link

    • Siehe dazu den Thread von Jean Peters bei twitter externer Link: „Ich stehe auf mehreren Neonazi-Todeslisten. Weshalb ich erst vor kurzem Anzeige erstattete und wie absurd die Polizei reagierte, erzähle ich heute Abend bei ARD Fakt und hier in einem kleinen Thread aus meinem Urlaub…“
  • Rechte Todeslisten: Wer drauf steht, muss endlich informiert werden 
    „… Zehntausende Menschen stehen bundesweit auf den unzähligen Feind- und Todeslisten von Rechtsradikalen. Und nur die wenigsten von ihnen wissen davon. Das muss sich ändern: Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter müssen endlich die Betroffenen unaufgefordert und zeitnah informieren, dass ihnen Gefahr droht. Es muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei, die verhindert, dass Betroffene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen können. Deutsche Sicherheitsbehörden haben die Gefahr von rechts systematisch verharmlost, ignoriert und in Teilen sogar gefördert. Konservative Politiker versuchen seit jeher bei jeder Nennung von rechter Gewalt und rechten Terrorismus die politische Linke mit in Haftung zu nehmen und sie als ebenso gefährlich gleichzusetzen. Dabei ist nicht erst seit den Morden des NSU klar: Der Feind steht rechts. Wer das nach der Attacke auf CDU-Politikerin Henriette Reker und dem Mord an CDU-Mann Walter Lübcke nicht anerkennt, der ist selbst nach rechts hin offen und eine Gefahr für die Demokratie. Seit 1971 gab es 12 Entführungen, 174 bewaffnete Überfälle, 123 Sprengstoffanschläge, 2.173 Brandanschläge und 229 Morde mit rechtsextremem Hintergrund. Dazu kommen tausende rechtsradikale Gewalttaten, alleine 1.156 im Jahr 2018. Der politische Rechtsruck, der erfolgreich und auch unter Mitwirkung von Politikern aus der Union die Grenzen des Sagbaren verschoben hat, beflügelt die rechtsradikalen Gewalttäter. In der um sich greifenden verbalen Verrohung seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015/2016 und durch den Verlust von Empathie in der Gesellschaft sehen sich die Rechtsterroristen als Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens. (…)Da die Polizeien mit Fällen wie in Hessen und anderswo selbst mehr und mehr in Ruf stehen, mit Rechtsradikalen zu sympathisieren, ist Misstrauen angebracht. Keinesfalls dürfen die Feindlisten bei den Sicherheitsbehörden, allen voran beim Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz, zu Master-Listen zusammengeführt werden. Zu groß und berechtigt ist derzeit die Sorge, dass der Sicherheitsapparat Teil des Problems ist und die Listen der Rechtsradikalen womöglich noch als Indizien für Beobachtung und Gängelung mutmaßlicher Linker nutzt.“ Kommentar von Markus Reuter vom 24. Juni 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Feindesliste: FragDenStaat verklagt BKA, damit Betroffene informiert werden 
    Das Bundeskriminalamt hat tausende Menschen, die auf einer Feindliste einer rechtsextremen Gruppierung standen, nicht darüber informiert. Mit einem Trick versuchte FragDenStaat das BKA zur Information der Betroffenen zu bewegen, doch die Behörde mauerte. Jetzt geht der Fall vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden. (…) Die Informationsfreiheitsorganisation FragDenStaat.de hatte schon 2018 die Herausgabe der Liste beim BKA verlangt. Gegen diese Anfrage hatte das Bundeskriminalamt argumentiert, es müsse die Liste aus Datenschutzgründen nicht herausgeben. Außerdem gebe es eine Bereichsausnahme für Daten im Zusammenhang mit Terrorismus und bei Bekanntgabe der Informationen eine Gefahr für laufende strafrechtliche Ermittlungen. FragDenStaat will dagegen nun juristisch vorgehen. Die NGO ist der Meinung, dass das BKA alle auf der Liste stehenden Personen anfragen müsste, ob sie mit der Herausgabe der Liste einverstanden seien. So könnte über den Umweg des Datenschutzes eine Information von betroffenen Personen stattfinden, damit diesen überhaupt bewusst wird, dass sie im Fadenkreuz einer rechtsextremen Organisation standen. Das BKA hat bis heute nur 29 der betroffenen Personen informiert. Fragdenstaat zieht jetzt vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Neben der konkreten Frage wird es in dem Verfahren auch um die zunehmende Tendenz des BKA gehen, sich im Zuge einer „Geheimdienstifizierung“ über Umwege von den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes befreien zu wollen.“ Beitrag von Markus Reuter vom 18.06.2019 bei FragDenStaat externer Link
  • Rechte „Feindeslisten“ sind eine konkrete Gefahr für Betroffene 
    Immer wieder erstellen Rechtsextreme Listen ihrer politischen Gegner*innen, die im Internet veröffentlicht oder bei polizeilichen Ermittlungen gefunden werden. Für die Betroffenen können solche „Feindeslisten“ eine ganz konkrete Bedrohung darstellen. Wichtig ist eine bessere Informationspraxis seitens der Polizei. Anfang Januar 2019 wurde auf dem linken Internetportal Indymedia eine rechte Drohliste veröffentlicht. Überschrieben war diese mit dem Titel „Wir kriegen euch alle“. Aufgeführt wurden darin mehr als 200 Klarnamen und Adressen von Aktivist*innen, Journalist*innen und Politiker*innen. Die meisten von ihnen passen nicht in ein rechtes Weltbild, weil sie sich gegen Rassismus oder Rechtsextremismus engagieren. Einigen Einträgen wurden kurzem Hinweise oder Beleidigungen vorangestellt: „grün und homo“ oder „hetzt gegen AfD“ heißt es da zum Beispiel. Solche Feindeslisten stellen kein neues Phänomen dar. Sie dienen schon länger der Auswahl möglicher Anschlagsziele sowie der Einschüchterung von politischen Gegner*innen der rechten Szene. Darüber hinaus erleichtern Feindeslisten die Möglichkeit zum Missbrauch der persönlichen Daten. (…) Für Abgeordnete von demokratischen Parteien, Gewerkschafter*innen, Journalist*innen, antifaschistische Aktivis*innen oder Angehörige von Geflüchteteninitiativen besteht somit aus Sicht von Opferberatungsstellen jetzt schon eine hohe Gefahr. Seitens der Zivilgesellschaft wird vor allem eine bessere Informationspraxis von den staatlichen Ermittlungsbehörden gefordert. Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Gefährdung selbst einzuschätzen…“ Beitrag von Kai Stoltmann vom 14. Januar 2019 bei belltower-news externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135824
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