Veröffentlichter Bescheid: Rechtsbeistand für Flüchtlingsfamilie gegen Hetze im Netz

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls„… Es war ein besonders heftiger Fall von Hetze gegen Flüchtlinge im Internet: Vor zwei Wochen wurde ein Leistungsbescheid für eine Flüchtlingsfamilie aus Borna bei Leipzig hundertfach auf Facebook, Twitter und in Whatsapp-Gruppen geteilt und hämisch kommentiert. Jetzt haben sich nicht nur die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet, die herausfinden wollen, wer das private Schreiben inklusive Name und Anschrift der Familie öffentlich machte. Sondern auch eine auf Medienrecht spezialisierte Leipziger Kanzlei. Sie vertritt die betroffene Familie – eine alleinerziehende Mutter mit neun Kindern – und will die Verbreitung des Bescheids ahnden lassen. (…) Peter Hense von der Leipziger Kanzlei „Spirit Legal“ sagte gegenüber FAZ.NET: „Das ist ein glasklarer Fall. Jeder, der diesen Bescheid hochlädt oder verbreitet, verstößt gegen deutsches Recht.“ Es handele sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts – vergleichbar mit der ungewollten Veröffentlichung eines Steuerbescheides. Er sagt weiter: „Wir gehen gegen diejenigen vor, die den Bescheid zuerst geteilt oder besonders hetzerisch kommentiert haben.“ (…) Hense geht es auch darum, ein Zeichen gegen die Fremdenfeindlichkeit in Sachsen zu setzen, die leider überhand nehme: „Für uns ist das bürgerschaftliches und politisches Engagement.“…“ Beitrag vom 16. Februar 2018 von und bei der FAZ online externer Link

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