NSU-Prozess: Die Staatsanwaltschaft rechnet ab. Mit ihren Kritikern

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„… Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen Theorie…“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27. Juli 2017 bei telepolis externer Link, der die Bilanz der insgesamt ersten vier Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als dürftig beurteilt. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker):

  • „Eine NSU, 2 tot: „Schon an dieser Stelle stößt also die These der GBA ganz handfest mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen.““ am 26. Juli 2017 beim Freien Sender Kombinat Hamburg externer Link (dokumentiert im Freien Radio Netz) ist eine Dokumentation der Stellungnahme der Nebenklage zum Plädoyer, in der es unter anderem heißt: „So werden Aussagen von Zeugen benannt, ohne darzustellen, in welcher Gruppenkonstellation Zschäpe mit diesen zusammengearbeitet hat, so werden Beweisergebnisse nebeneinander gestellt, ohne deutlich zu machen, dass sie zusammengehören. Auf diese Weise zeichnet Greger das Bild einer Person, die sich (allein) zusammen mit Böhnhardt und Mundlos radikalisiert – als ob die politischen Gruppen und Netzwerke, in denen dies geschah, mit dieser Radikalisierung nichts zu tun hätten. Greger bescheinigt daher dann auch dem V-Mann Thilo Brandt und dem von diesem geführten Thüringer Heimatschutz, diese hätten kaum Einfluss auf Zschäpe gehabt. Damit wird vollständig ignoriert, dass die Jenaer Kameradschaft ja als Teil des THS gegründet und von Brandt ideologisiert wurde“.
  • „NSU-Prozess: Bundesanwalt stellt Geheimdiensten Persilschein aus“ von Ulrich Rippert am 27. Juli 2017 bei wsws externer Link, worin zum Thema geschrieben wird: „Zum Beginn des Mammut-Plädoyers der Bundesanwaltschaft, das sich über insgesamt 22 Stunden an mehreren Prozesstagen erstrecken soll, befasste sich Bundesanwalt Herbert Diemer allerdings nicht mit Beate Zschäpe und ihren vier Mitangeklagten. Stattdessen stellte er den staatlichen Sicherheitsbehörden einen Persilschein aus. Er wies alle Vorwürfe staatlicher Vertuschung oder der Verstrickung staatlicher Behörden in die Taten des NSU vehement zurück. „Es ist unzutreffend, wenn behauptet wird, der NSU-Prozess habe Fehler staatlicher Behörden nicht aufgeklärt oder den weiteren Unterstützerkreis des NSU nicht weiter durchleuchtet“, erklärte er laut der Gerichtsreporterin der SüddeutschenZeitung, Annette Ramelsberger. „Anhaltspunkte für die strafrechtliche Verstrickung staatlicher Behörden in die Taten des NSU sind nicht aufgetreten, sonst wären sie strafrechtlich verfolgt worden.“ Beides ist offenkundig falsch“.
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