NSU-Prozess: Der Geheimdienst ist seiner Aufgabe nachgekommen…

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Überhaupt der Verfassungsschutz. Die Nebenklagevertreterin wirft dem Bundesamt und mehreren Landesämtern vor, die Suche nach den im Januar 1998 untergetauchten Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewusst behindert zu haben. Detailliert zeichnet sie nach, wo und wann ihrer Ansicht nach Wissen über den Aufenthaltsort der drei vorhanden gewesen sein müsse, ohne dass es zu einer Festnahme kam. Sie sagt, dass die Vielzahl der Versäumnisse gegen bloßes Versagen, bloße Pannen und Fehler spreche, „sondern alles für gezieltes Handeln spricht““ – aus dem Beitrag „Anwältin gibt Verfassungsschutz Mitschuld an NSU-Morden“ am 29. November 2017 in der Süddeutschen Zeitung externer Link über das Plädoyer der Anwältin der Nebenklage Antonia von der Behrens beim NSU-Prozess – das ein Ergebnis „einer akribischen Auswertung von Abertausenden Aktenseiten. „Eine Fleißarbeit“, stellt selbst die Bundesanwaltschaft hinterher anerkennend fest“ sei. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag – sowie eine Reportage zum NSU-Hintergrund:

  • „NSU-Prozess: „Warum wird keine staatliche Verantwortung übernommen?““ von Thomas Moser am 29. November 2017  bei telepolis externer Link, worin zum Terror in der Kölner Keupstraße unterstrchen wird: „Der deutsch-kurdische Nebenkläger kritisierte auch die Bundesanwaltschaft. Sie habe erklärt, der NSU habe den deutschen Staat bekämpft, und staatliche Stellen hätten mit dem NSU nichts zu tun gehabt. „Aber was wir durch die Polizei erleiden mussten, darüber wird nicht gesprochen.“ Stattdessen habe die Bundesanwaltschaft noch ihre Nebenklage-Anwälte „beschimpft“. Mohamed A. hat bis heute Fragen: „Wie konnte es dazu kommen, dass Neonazis so viele Jahre so viele Menschen umbringen konnten? Wie konnte es sein, dass unzählige Verfassungsschützer viele Jahre im Umkreis der Täter waren? Wie konnte es sein, dass Opfer als Verdächtige behandelt wurden? Warum wird keine staatliche Verantwortung übernommen?“ An den Senat gewandt erklärte A., das Gericht solle bei seinem Urteil auch das Verhalten von Polizei und Verfassungsschutz berücksichtigen. Wie hoch Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten verurteilt würden, sei nicht entscheidend. Entscheidend sei, die Hintergründe aufzuklären“.
  • „Die im Dunkeln sieht man nicht“ von Tobias Großekemper im November 2017 bei den Ruhr Nachrichten externer Link ist ein Reportage über Rechtsradikale und Terror in Dortmund seit 1982. Darin heißt es einleitend: „Diese Geschichte über den Rechtsextremismus in Dortmund hat viele Anfänge. Das macht es schwer, sie zu erzählen. Wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll, wo soll man dann enden? Vielleicht hilft es, sich klar zu machen, dass es keinen Anfang und kein Ende gibt. Alles fließt. Das kann generell erleichternd sein. Hier ist es die Hölle. Zuallererst für die Opfer von rechter Gewalt und ihre Angehörigen. Für die Gesellschaft. Und für die Art und Weise, wie wir als Menschen miteinander umgehen.  In Dortmund starben seit dem Jahr 2000 mindestens fünf Menschen durch rechtsradikale Gewalt. Zuletzt wurde 2006 Mehmet Kubasik in seinem Kiosk vom NSU erschossen. Aktuell wird diese Mordserie in München verhandelt. Was dort und anderswo bekannt wurde, sind bisher nur Fragmente eines hässlichen Puzzles. Ein Puzzle, von dem viele Teile fehlen“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124710
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