NSU-Prozess: Das etwas andere Plädoyer

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“Aktivistinnen haben die heute nach der Sommerpause fortgesetzte Verlesung des Abschlussplädoyers der Bundesanwaltschaft unterbrochen. Überraschend für alle Beteiligten im Gericht rezitierten sie von der Zuschauertribüne Sätze aus der Anklageschrift des Tribunals ‘NSU-Komplex auflösen’. Darin wird ihrerseits die Bundesanwaltschaft der Verharmlosung des neonazistischen Netzwerkes, das hinter dem NSU steht, angeklagt.Der Sprecher des Aktionsbündnis ‘NSU-Komplex auflösen’, Tim Klodzko, erklärt dazu: „Die Bundesanwaltschaft hat in vier Jahren Prozess sämtliche Versuche das neonazistische Unterstützernetzwerk des NSU zu ermitteln und die Rolle von V-Personen und staatlichen Behörden zu untersuchen, aktiv behindert. Der Wunsch von Betroffenen und Angehörigen zu erfahren, wer hinter den Taten steckte, wird so ignoriert.“ Die Aktion im Gericht verlief friedlich und zielgerichtet. Der vorsitzende Richter rief zur Ordnung auf und verwies die Aktivist_innen des Gerichtsaals. Tim Klodzko: „Die Aktion richtet sich auch gegen eine Öffentlichkeit, die das Interesse an dem NSU-Komplex zu verlieren scheint“ – aus der Pressemitteilung „Intervention in NSU-Prozess: Anklage unterbrochen“ am 31. August 2017 beim NSU Tribunal externer Link über dieses Gegenplädoyer zur eisernen Propaganda der Bundesstaatsanwaltschaft, die darauf abzielt die Stimmung zu schüren, NSU sei ein Problem der Vergangenheit… Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge:

  • „Aktivisten erzwingen Unterbrechung des NSU-Prozesses“ von Wiebke Ramm am 31. August 2017 in der Süddeutschen Zeitung Online externer Link, worin es heißt: „Die Gruppe wirft der Bundesanwaltschaft in ihren Parolen „institutionellen Rassismus“ und „Missachtung der Betroffenen“ vor. Die Bundesanwaltschaft betreibe eine „Verharmlosung des neonazistischen Netzwerkes, das hinter dem NSU steht“, heißt es hinterher in einer Stellungnahme der Aktivisten. Ein Sprecher des Aktionsbündnisses teilt mit: „Die Bundesanwaltschaft hat in vier Jahren Prozess sämtliche Versuche, das neonazistische Unterstützernetzwerk des NSU zu ermitteln und die Rolle von V-Personen und staatlichen Behörden zu untersuchen, aktiv behindert.“ Es ist die erste Störung dieser Art in den viereinhalb Prozessjahren. Den Vorwurf, dass sie Straftäter vor Strafverfolgung schützten, haben Oberstaatsanwältin Greger, Oberstaatsanwalt Weingarten und Bundesanwalt Diemer bereits mehrfach zurückgewiesen. Bei Diemer klang das zuletzt, zu Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft, so: „Spekulationen selbst ernannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.““ – was dann wieder die Frage aufkommen lässt, wie (und wer) das gleich nochmal war, mit den Tiervergleichen?
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120808
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