Nebenklage im NSU-Prozess: Terror-Aktivitäten Ergebnis von Debatten in der Nazi-Szene

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Zum Plädoyer des Anwalts der Nebenklage Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle: „Er kündigte an: „Ich werde zunächst die gesellschaftliche Situation Anfang der 1990er Jahre in Erinnerung rufen, kurz auf einzelne biografische Eckpunkte der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt sowie der Angeklagten eingehen, die Entwicklung der extrem rechten Szene in Thüringen nachzeichnen, deren Ideologie und Handlungskonzepte darstellen und daran aufzeigen, dass der NSU nicht als mörderisches Projekt einiger Weniger, die abgeschottet von der Szene agierten, sondern als logisches Produkt der in der Szene diskutierten Konzepte zu verstehen ist.“ Diese Ankündigung setzte er dann um in einer beeindruckenden zeitgeschichtlichen, dabei immer an die Ergebnisse der Beweisaufnahme angebundenen tour de force zu den historischen Entwicklungen nach 1990, dem Rechtsruck der Gesamtgesellschaft, der Welle rassistischer und nazistischer Gewalt, der Entstehung und Entwicklung des „Thüringer Heimatschutzes“ und schließlich der Diskussionen im THS um „führerlosen Widerstand“, die in der Entstehung des NSU mündeten“ – aus dem Beitrag „Weiteres Plädoyer der Nebenklage: Zum politischen Kontext des NSU“ am 23. November 2017 beim Blog der NSU-Nebenkläger externer Link, worin auch ein Link zu einer ausführlichen Zusammenfassung des Plädoyers zu finden ist. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag:

  • „»Selten Grenzen gesetzt«“ von Claudia Wangerin am 24. November 2017 in der jungen welt externer Link, worin unter anderem zur Förderung der Terror-Aktivitäten hervor gehoben wird: „Als Stolle auf die Radikalisierung der späteren Mitglieder in den 1990er Jahren zu sprechen kam, fielen immer wieder zwei Namen: Tino Brandt und Kai Dalek, beide V-Leute und Kader der Neonaziszene. Brandt stand als Anführer des »Thüringer Heimatschutzes« auf der Honorarliste des Landesamtes für Verfassungsschutz; Dalek war für die bayerische Nachbarbehörde tätig. Als Zeuge im NSU-Prozess habe Dalek seinen V-Mann-Kollegen Brandt als Befürworter eines militärischen Flügels beschrieben, rief Stolle in Erinnerung. Allerdings hatte Dalek sich selbst auch eher als Einflussagent dargestellt – wenn auch als mäßigender. Dalek sei darum bemüht gewesen, seine Rolle in der Szene herunterzuspielen, hatte am Mittwoch Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer betont. In einer Art Organigramm hatte Scharmer die Verbindungen zwischen dem 1998 untergetauchten Neonazitrio, seinen Unterstützern und mittlerweile namentlich bekannten V-Leuten aufgezeigt. Letztere hatten zum Teil nachweislich selbst Unterstützungsleistungen erbracht – Tino Brandt sogar »unverzichtbare«, wie Scharmer betonte“.
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