Geheime Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über NSU-Netzwerke. Sollen vor allem eines: Geheim bleiben

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut Anklageschrift isoliert von der rechten Szene agierte, verneint die oberste Ermittlungsbehörde, dass V-Personen und die Nachrichtendienste Informationen über den NSU erlangen konnten. Dadurch hält die BAW eine Auseinandersetzung über das Ausmaß des Netzwerks und ein staatliches Mitwissen über rechte Terrorstrukturen aus dem Verfahren heraus. Diese beabsichtigte thematische Eingrenzung im NSU-Prozess wird durch parallele Ermittlungsverfahren der BAW selbst konterkariert. Sie führt neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen und ein sog. Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Dieses Strukturermittlungsverfahren hat nach öffentlichen Verlautbarungen das Ziel, zu ermitteln, ob es weitere Mittäter_innen oder Unterstützer_innen des NSU gegeben hat. Im Laufe des NSU-Prozesses wurde deutlich, dass in den parallelen Verfahren zu Personen und Strukturen ermittelt wird, die von der Nebenklage als Netzwerk des NSU-Kerntrios gesehen werden. Ein zentrales Problem ist, dass diese parallelen Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind…“ – aus dem Beitrag „Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die Bundesanwaltschaft“ von Isabella Greif und Fiona Schmidt am 07. August 2017 in Migazin externer Link, worin der Schwerpunkt der Argumentation vor allem darauf liegt, zu unterstreichen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft eben eine ausgesprochen politische Behörde ist – und auch so agiert.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119803
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