Münchner Waffenhändler-Prozess: 7 Jahre – und nur ja keine Kritik an der deutschen Justiz…

Schießerei-MünchenK., der von »Moslemratten« und »dummen Türkenkindern« gesprochen habe, sei zweifellos rechtsradikal, erklärte der Vorsitzende Richter, Frank Zimmer, in der Urteilsbegründung. Allerdings könne die politische Gesinnung nur dann geahndet werden, wenn sie aus der Tat spräche. Die Forderung nach Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wies der Richter mit dem Argument zurück, man könne auch dem Verkäufer eines Baseballschlägers nicht unterstellen, dass er eine Gewalttat fördern wolle. Den Vorwurf der lückenhaften Ermittlungen wies er vehement zurück. Sowohl der Täter David S. als auch der Angeklagte seien »komplett durchleuchtet« worden. Um einer »Legendenbildung« wie nach dem Oktoberfestattentat 1980 entgegenzuwirken, habe man besonders gründlich ermittelt, so Zimmer. Der Vorwurf der Vertuschung sei ihm deshalb völlig unverständlich. Gleichzeitig räumte er ein, die Sachaufklärung sei insgesamt »mangelhaft«. Nur sei es nicht Aufgabe des Gerichts, Fehler der Ermittlungsbehörden herauszuarbeiten. Dafür wäre ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zuständig“ – aus dem Beitrag „Zweifellos rechtsradikal“ von Christiane Mudra am 20. Januar 2018 in der jungen welt externer Link. Vergleiche sind manchmal erhellend – auch über jene, die sie anstellen. Wenn der Richter beispielsweise erklären könnte, wie man mit einer Pistole Baseball spielen soll, wäre sein Vergleich sogar verständlich. Und warum er die Legendenbildung seiner Kollegen um das Oktoberfest-Attentat erwähnt, ist ebenso unklar, wie die geniale Beurteilung mangelhafter Ermittlungen als gründlich. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag:

  • „Sieben Jahre Haft für Waffenhändler“ von Dominik Baur am 19. Januar 2018 in der taz externer Link worin es unter anderem heißt: „Was wusste K. wirklich über die Pläne von David S.? Das war die entscheidende Frage, die den Prozess bestimmte. Denn je nachdem, wie man sie beantwortete, folgerte daraus, welcher Straftat sich K. schuldig gemacht hatte: Lediglich des illegalen Waffenhandels, wie die Verteidigung argumentierte? Oder der fahrlässigen Tötung, wie die Staatsanwaltschaft befand? Oder war es gar Beihilfe zum Mord? Dieser Auffassung waren die Nebenkläger, rund 25 Angehörige von Opfern, in dem Prozess. Das Gericht machte sich nun die Ansicht der Staatsanwaltschaft zu eigen und geht damit zumindest in die Justizgeschichte ein: Es ist das erste Mal, dass ein illegaler Waffenhändler auch für eine Tat verantwortlich gemacht wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt war. Den Hinterbliebenen geht das freilich nicht weit genug. „Sie waren Brüder im Geiste“, hatte Rechtsanwalt Jochen Uher noch am Montag in seinem Plädoyer gesagt, dem ersten der Nebenklage. Die Familien der Opfer des Amoklaufs werfen K. eine Mitwisserschaft vor, zumindest habe er geahnt, wofür S. die Waffe haben wollte, und den Plan gebilligt. Der Waffenverkäufer habe die rechte Gesinnung des späteren Amokläufers geteilt und sich später sogar mit dessen Tat gebrüstet. Darauf deuteten jedenfalls die Aussagen von K.s damaliger Freundin und von Mithäftlingen hin“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126941
nach oben