Jegliches Vertrauen verloren: Täter-Opfer-Umkehr in der Strafjustiz (bei rassistisch motivierten Taten)

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)„Dass die Strafjustiz mit rassistisch motivierten Taten nicht angemessen umgehen kann, zeigt sich nicht nur darin, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte rassistische Tatmotive verneinen oder verharmlosen. Vielmehr kommt es regelmäßig zu Strafverfahren gegen die Opfer rassistisch motivierter Übergriffe. Für diese Form der Täter-Opfer-Umkehr gibt es jedoch kaum Problembewusstsein. (…) Das zeigt etwa ein Blick in die Strafjustiz, die nach wie vor mit rassistisch motivierter Gewalt nicht adäquat umgehen kann oder will: Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte verharmlosen und entpolitisieren Taten, indem sie rassistische Motive nicht erkennen bzw. sie als Tatursache verschweigen. Und häufig kommt es gar nicht erst zu einem Strafverfahren: Weil Taten aus Angst vor den Täter*innen oder aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Polizei nicht angezeigt, Anzeigen durch die Polizei nicht verfolgt, Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. (…) Noch gravierender ist es, wenn Vorfälle zwar polizeibekannt werden, in der Folge aber nicht gegen die mutmaßlichen Täter*innen, sondern gegen die Opfer ermittelt wird. Während es mittlerweile für die Nichtbenennung rassistischer Tatmotive durch Gerichte und Staatsanwaltschaften innerhalb einer kritischen Öffentlichkeit ein gewisses Problembewusstsein gibt, wird Täter-Opfer-Umkehr seltener öffentlich thematisiert und problematisiert. Dabei ist auch dieses Phänomen gut bekannt aus dem NSU-Komplex: Jahrelang verdächtigten die Ermittler*innen die Angehörigen der Mordopfer und die Geschädigten der Bombenanschläge, mit den Taten etwas zu tun zu haben. Angaben aus der migrantischen Community, es könne sich bei den Täter*innen um Neonazis handeln, ignorierten sie indes konsequent. Dass dieses Muster kein Einzelfall, sondern Alltag in deutschen Strafverfolgungsbehörden ist, belegen viele Verfahren, die Justizwatch in den letzten Jahren kritisch begleitet hat. (…) Die einseitige Arbeitsweise ist aber nicht auf die Polizei beschränkt, sie setzt sich vielmehr vor Gericht fort. Besonders der Staatsanwalt fällt dadurch auf, dass er sich gegenüber migrantischen Zeug*innen – die zugunsten der Angeklagten aussagen – ungeduldig und herablassend verhält…“ Beitrag von Katharina Schoenes und Maruta Sperling aus dem RAV-Infobrief #116 vom Dezember 2018 externer Link

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